Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
benutzt jemand Software die Heilmittelverordnungen elektronisch einlesen kann und wo eventuell auch die Unterschrift vom Patienten elektronisch (mittels Tablet) generiert wird ? Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
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Hallo,
.... Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
Bei Therapierezepten nicht erlaubt, bei Rehasport stillschweigend akzeptiert.
Versteht keiner, ist aber so.
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Xela schrieb:
chris0507 schrieb:
Hallo,
.... Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
Bei Therapierezepten nicht erlaubt, bei Rehasport stillschweigend akzeptiert.
Versteht keiner, ist aber so.
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chris0507 schrieb:
Hallo,
benutzt jemand Software die Heilmittelverordnungen elektronisch einlesen kann und wo eventuell auch die Unterschrift vom Patienten elektronisch (mittels Tablet) generiert wird ? Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
lt. HMR bzw. in den RV nicht zugelassen. Der Pat. muss auf der VO unterzeichnen.
Stillschweigende Akzeptanz begründet aber noch keine rechtliche Grundlage.
z.B. RV AOK Bayern, IKK Classic, BKK LV Bayern und Knappschaft, siehe § 17, Abs. 2.
"Die empfangene Maßnahme ist vom Therapeuten auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig."
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
lt. HMR bzw. in den RV nicht zugelassen. Der Pat. muss auf der VO unterzeichnen.
Stillschweigende Akzeptanz begründet aber noch keine rechtliche Grundlage.
z.B. RV AOK Bayern, IKK Classic, BKK LV Bayern und Knappschaft, siehe § 17, Abs. 2.
"Die empfangene Maßnahme ist vom Therapeuten auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig."
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