Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
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Voll- und/oder Teilzeit.
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• Orthopädie,
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Säugling)
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benutzt jemand Software die Heilmittelverordnungen elektronisch einlesen kann und wo eventuell auch die Unterschrift vom Patienten elektronisch (mittels Tablet) generiert wird ? Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
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Hallo,
.... Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
Bei Therapierezepten nicht erlaubt, bei Rehasport stillschweigend akzeptiert.
Versteht keiner, ist aber so.
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Xela schrieb:
chris0507 schrieb:
Hallo,
.... Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
Bei Therapierezepten nicht erlaubt, bei Rehasport stillschweigend akzeptiert.
Versteht keiner, ist aber so.
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chris0507 schrieb:
Hallo,
benutzt jemand Software die Heilmittelverordnungen elektronisch einlesen kann und wo eventuell auch die Unterschrift vom Patienten elektronisch (mittels Tablet) generiert wird ? Ist das von den Kassen zugelassen ?
Danke !
LGChris
lt. HMR bzw. in den RV nicht zugelassen. Der Pat. muss auf der VO unterzeichnen.
Stillschweigende Akzeptanz begründet aber noch keine rechtliche Grundlage.
z.B. RV AOK Bayern, IKK Classic, BKK LV Bayern und Knappschaft, siehe § 17, Abs. 2.
"Die empfangene Maßnahme ist vom Therapeuten auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig."
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
lt. HMR bzw. in den RV nicht zugelassen. Der Pat. muss auf der VO unterzeichnen.
Stillschweigende Akzeptanz begründet aber noch keine rechtliche Grundlage.
z.B. RV AOK Bayern, IKK Classic, BKK LV Bayern und Knappschaft, siehe § 17, Abs. 2.
"Die empfangene Maßnahme ist vom Therapeuten auf der Rückseite der Verordnung verständlich darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen.
Vordatierungen und Globalbestätigungen sind nicht zulässig."
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