Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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Anamnese
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Wenn ich in einem Pflegeheim/Tagespflege zwar mehrere Patientien habe, aber an einen Tag nur 1 Patient da war, weil alle anderen Zuhause waren, kann ich dann einen einzelnen "normalen HB" abrechen oder trotzdem den neidrigeren Satz für soziale Einrichtungen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sagt mal wenn ich einen "normalen HB" mache, also nicht in einer sozialen Einrichtung, was nehme ich da- Weggegeld und HB oder Einsatzpauschale?
Wenn ich in einem Pflegeheim/Tagespflege zwar mehrere Patientien habe, aber an einen Tag nur 1 Patient da war, weil alle anderen Zuhause waren, kann ich dann einen einzelnen "normalen HB" abrechen oder trotzdem den neidrigeren Satz für soziale Einrichtungen?
In sozialen Einrichtungen sind die Patienten mit Wohnadresse gemeldet, daher kann auch hier ein HB verordnet werden. Tageseinrichtungen wie KiTas, Schulen, Behinderten-Werkstätten oder Tagespflegen zählen nicht als soziale Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung, weil der Patient dort, wenn auch kurzfristig, wohnt (also schläft).
Wie die Aufteilung mit Pauschale, Wegegeld/km-Geld geregelt ist, liest man entsprechend in der Vergütungsliste der jeweiligen Kasse des Patienten.
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Tagespflegen sind keine sozialen Einrichtungen.
In sozialen Einrichtungen sind die Patienten mit Wohnadresse gemeldet, daher kann auch hier ein HB verordnet werden. Tageseinrichtungen wie KiTas, Schulen, Behinderten-Werkstätten oder Tagespflegen zählen nicht als soziale Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung, weil der Patient dort, wenn auch kurzfristig, wohnt (also schläft).
Wie die Aufteilung mit Pauschale, Wegegeld/km-Geld geregelt ist, liest man entsprechend in der Vergütungsliste der jeweiligen Kasse des Patienten.
In einer Tagespflege, KiTas, Schulen, Behinderten-Werkstätten sind rechtlich keine HB möglich, ein HB ist immer auf den Wohnort des Pat. bezogen.
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morpheus-06 schrieb:
eschnellmann schrieb am 29.11.17 08:50:
Tagespflegen sind keine sozialen Einrichtungen.
In sozialen Einrichtungen sind die Patienten mit Wohnadresse gemeldet, daher kann auch hier ein HB verordnet werden. Tageseinrichtungen wie KiTas, Schulen, Behinderten-Werkstätten oder Tagespflegen zählen nicht als soziale Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung, weil der Patient dort, wenn auch kurzfristig, wohnt (also schläft).
Wie die Aufteilung mit Pauschale, Wegegeld/km-Geld geregelt ist, liest man entsprechend in der Vergütungsliste der jeweiligen Kasse des Patienten.
In einer Tagespflege, KiTas, Schulen, Behinderten-Werkstätten sind rechtlich keine HB möglich, ein HB ist immer auf den Wohnort des Pat. bezogen.
(...)Die Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung, weil der Patient dort, wenn auch kurzfristig, wohnt (also schläft).
(...)
Diese Woche erst gelesen: Die Unterbringung in einem Pflegeheim erfüllt nicht die Bedingungen für das Wort "wohnen" weil räumliche Dichte und Tagesstruktur erheblich enger seien als in einem reinen Wohnbereich...
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Papa Alpaka schrieb:
eschnellmann schrieb am 29.11.17 08:50:
(...)Die Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung, weil der Patient dort, wenn auch kurzfristig, wohnt (also schläft).
(...)
Diese Woche erst gelesen: Die Unterbringung in einem Pflegeheim erfüllt nicht die Bedingungen für das Wort "wohnen" weil räumliche Dichte und Tagesstruktur erheblich enger seien als in einem reinen Wohnbereich...
Da werde ich mal beim GBA anfragen, denn das wird bald eine konkrete Situation für mich.
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Herbert schrieb:
Heisst das hier konkret, dass zB. ältere Menschen in der Tagespflege erst gar nicht behandelt werden dürfen? HB geht nicht,weil kein HB erlaubt, und ohne HB geht nicht, weil der Patient in diesem Fall in eine Praxis muss?
Da werde ich mal beim GBA anfragen, denn das wird bald eine konkrete Situation für mich.
Heisst das hier konkret, dass zB. ältere Menschen in der Tagespflege erst gar nicht behandelt werden dürfen? HB geht nicht,weil kein HB erlaubt, und ohne HB geht nicht, weil der Patient in diesem Fall in eine Praxis muss?
Da werde ich mal beim GBA anfragen, denn das wird bald eine konkrete Situation für mich.
Solche Fälle bzw. Anfragen habe ich auch. Ich hab bei den Kassen in BaWü nachgefragt: Hausbesuche finden nach vertragsärztlicher Verordnung am gemeldeten Wohnsitz des Versicherten oder gegebenenfalls in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen statt.
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Tempelritter schrieb:
Herbert schrieb am 30.11.17 19:42:
Heisst das hier konkret, dass zB. ältere Menschen in der Tagespflege erst gar nicht behandelt werden dürfen? HB geht nicht,weil kein HB erlaubt, und ohne HB geht nicht, weil der Patient in diesem Fall in eine Praxis muss?
Da werde ich mal beim GBA anfragen, denn das wird bald eine konkrete Situation für mich.
Solche Fälle bzw. Anfragen habe ich auch. Ich hab bei den Kassen in BaWü nachgefragt: Hausbesuche finden nach vertragsärztlicher Verordnung am gemeldeten Wohnsitz des Versicherten oder gegebenenfalls in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen statt.
Dachte das geht, aber nach der derzeitigen Rechtslage ja wohl weder mit noch ohne HB auf dem Rezept. Frage mich nur wann und wo ein Patient, der von 8-17 Uhr in einer solchen Unterbringung ist, dann noch vernünftig zu Hause oder in einer Praxis therapiert werden soll???
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Herbert schrieb:
Konkret halte ich mich in einem Altenzentrum auf, an das nun eine neue Tagespflege gebaut wurde. Ich wurde konkret von der PDL gefragt, ob ich denn auch dort Patienten annehmen könne.
Dachte das geht, aber nach der derzeitigen Rechtslage ja wohl weder mit noch ohne HB auf dem Rezept. Frage mich nur wann und wo ein Patient, der von 8-17 Uhr in einer solchen Unterbringung ist, dann noch vernünftig zu Hause oder in einer Praxis therapiert werden soll???
Es steht nur drin, dass für Therapie außerhalb der Praxis der HB gekreuzt sein muss. Da steht nichts davon, dass der Patient nur zu Hause behandelt werden darf.
Also wenn ich das so lese, dann steht der Therapie in einer Tagesbetreuung nichts im Wege.
Bei Diskussionen mit der Kasse:
1. Frage: Warum?
2. Frage: Wo steht das?
Und das müssen die beantworten können!
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TheStonie schrieb:
Also ich habe mir die Verträge AOK NS, VDEK durch gelesen. Da steht nur drin, dass die Tatsache, dass jemand in einer Tageseinrichtung ist, für sich kein Grund für Hausbesuch ist.
Es steht nur drin, dass für Therapie außerhalb der Praxis der HB gekreuzt sein muss. Da steht nichts davon, dass der Patient nur zu Hause behandelt werden darf.
Also wenn ich das so lese, dann steht der Therapie in einer Tagesbetreuung nichts im Wege.
Bei Diskussionen mit der Kasse:
1. Frage: Warum?
2. Frage: Wo steht das?
Und das müssen die beantworten können!
Also ich habe mir die Verträge AOK NS, VDEK durch gelesen. Da steht nur drin, dass die Tatsache, dass jemand in einer Tageseinrichtung ist, für sich kein Grund für Hausbesuch ist.
Es steht nur drin, dass für Therapie außerhalb der Praxis der HB gekreuzt sein muss. Da steht nichts davon, dass der Patient nur zu Hause behandelt werden darf.
Also wenn ich das so lese, dann steht der Therapie in einer Tagesbetreuung nichts im Wege.
Bei Diskussionen mit der Kasse:
1. Frage: Warum?
2. Frage: Wo steht das?
Und das müssen die beantworten können!
Wie schon erwähnt von mir auch Niedersachsen... Noch nie Probleme weder Heim noch tagespflege oder Kita und wir geben es alles korrekt auf der VO an.
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a schubart schrieb:
TheStonie schrieb am 30.11.17 21:59:
Also ich habe mir die Verträge AOK NS, VDEK durch gelesen. Da steht nur drin, dass die Tatsache, dass jemand in einer Tageseinrichtung ist, für sich kein Grund für Hausbesuch ist.
Es steht nur drin, dass für Therapie außerhalb der Praxis der HB gekreuzt sein muss. Da steht nichts davon, dass der Patient nur zu Hause behandelt werden darf.
Also wenn ich das so lese, dann steht der Therapie in einer Tagesbetreuung nichts im Wege.
Bei Diskussionen mit der Kasse:
1. Frage: Warum?
2. Frage: Wo steht das?
Und das müssen die beantworten können!
Wie schon erwähnt von mir auch Niedersachsen... Noch nie Probleme weder Heim noch tagespflege oder Kita und wir geben es alles korrekt auf der VO an.
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Herbert schrieb:
Der Grund für die Behandlung ausserhalb der Praxis ist ja auch nicht die Unterbringung zB. in der Tagespflege an sich, sondern die Unfähigkeit zum Besuch einer Praxis. Genau wie bei jedem anderen auch.
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bettina464 schrieb:
Tagespflegen sind keine sozialen Einrichtungen.
In sozialen Einrichtungen sind die Patienten mit Wohnadresse gemeldet, daher kann auch hier ein HB verordnet werden. Tageseinrichtungen wie KiTas, Schulen, Behinderten-Werkstätten oder Tagespflegen zählen nicht als soziale Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung, weil der Patient dort, wenn auch kurzfristig, wohnt (also schläft).
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Abrechnungstechnich nie Probleme damit gehabt
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a schubart schrieb:
Wir haben die Info das Hausbesuch in der Kita sehr wohl geht aber nur wenn das Kind seinen Lebensmittel punkt dort hat also den ganzen tag dort ist und auf einem integrativ platz gelistet ist. Dann ist den Eltern nicht zuzumuten noch nach 17.00 Uhr loszufahren zur physio.
Abrechnungstechnich nie Probleme damit gehabt
Wir haben die Info das Hausbesuch in der Kita sehr wohl geht aber nur wenn das Kind seinen Lebensmittel punkt dort hat also den ganzen tag dort ist und auf einem integrativ platz gelistet ist. Dann ist den Eltern nicht zuzumuten noch nach 17.00 Uhr loszufahren zur physio.
Abrechnungstechnich nie Probleme damit gehabt
Wer sagt das mit dem Lebensmittelpunkt?
Die Kasse weiß, dass du den HB in der Kita erbringst? Bei uns wird sofort abgemahnt wenn die Kasse mitbekommt das in der Kita, Schule, Behindertenwerkstatt ein HB erbracht wird.
HMR § 11 Ort der Leistungserbringung
Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs. Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind, soweit § 6 Abs. 2 dem nicht entgegensteht. Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird.
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morpheus-06 schrieb:
a schubart schrieb am 29.11.17 12:23:
Wir haben die Info das Hausbesuch in der Kita sehr wohl geht aber nur wenn das Kind seinen Lebensmittel punkt dort hat also den ganzen tag dort ist und auf einem integrativ platz gelistet ist. Dann ist den Eltern nicht zuzumuten noch nach 17.00 Uhr loszufahren zur physio.
Abrechnungstechnich nie Probleme damit gehabt
Wer sagt das mit dem Lebensmittelpunkt?
Die Kasse weiß, dass du den HB in der Kita erbringst? Bei uns wird sofort abgemahnt wenn die Kasse mitbekommt das in der Kita, Schule, Behindertenwerkstatt ein HB erbracht wird.
HMR § 11 Ort der Leistungserbringung
Die Verordnung der Heilmittelerbringung außerhalb der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten ist nur dann zulässig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende Fördereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begründung für die Verordnung eines Hausbesuchs. Ohne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung außerhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich, die ganztägig in einer auf deren Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind, soweit § 6 Abs. 2 dem nicht entgegensteht. Voraussetzung ist, dass sich aus der ärztlichen Begründung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen sowie der Beinträchtigungen der Aktivitäten ergibt und die Tageseinrichtung auf die Förderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgeführt wird.
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a schubart schrieb:
Natürlich ist nicht nur die Kita der Grund für den Hausbesuch... Es sind alles schwerst behinderte Kinder. Und ja die Erzieher unterschreiben das.... Und und und... Hab da seit 19 Jahren noch nie Probleme mit gehabt. Verschiedene Einrichtungen Kitas Kinderheim. Schule. Etc wichtig war nur Integrationsplatz und das der Arzt den Hausbesuch begründet.
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FFGG schrieb:
Hängt auch vom KT ab, AOk Rheinland hat z.B die Erstattung auf Pauschale umgestellt, zahlt nur noch bei Altverträgen HB+Km Geld..
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