Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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Meines Wissens müssen und dürfen wir auch rechtlich nicht das Mahnverfahren einleiten, da wir nicht die eigentlichen Gläubiger ggü. den zahlungssäumigen Patienten (Schuldner) sondern die GKK.
Wie sind da eure Erfahrungen und wie handhabt Ihr das? Und wer erstattet mir die Kosten für die Mahnung?
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Ossi schrieb:
Immer mehr GKK fordern jetzt von mir bei zuzahlungssäumigen Patienten neben der Zuzahlungsrechnung auch noch den Nachweis einer schriftlichen Mahnung an den Patienten, bevor diese bereit sind die Zuzahlung für erbrachte Leistungen mir zu erstatten.
Meines Wissens müssen und dürfen wir auch rechtlich nicht das Mahnverfahren einleiten, da wir nicht die eigentlichen Gläubiger ggü. den zahlungssäumigen Patienten (Schuldner) sondern die GKK.
Wie sind da eure Erfahrungen und wie handhabt Ihr das? Und wer erstattet mir die Kosten für die Mahnung?
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Ossi schrieb:
Es handelt sich um die Fälle, bei denen die Rezepte schon in die Abrechnung gingen und eine schriftliche Zahlungsaufforderung/Rechnung an den Patienten erging. Den GKK reicht das aber nicht und wollen noch eine 2. Zahlungsaufforderung sprich den Nachweis einer erfolgten Mahnung an den Patienten von mir. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens meine ich damit nicht.
Es handelt sich um die Fälle, bei denen die Rezepte schon in die Abrechnung gingen und eine schriftliche Zahlungsaufforderung/Rechnung an den Patienten erging. Den GKK reicht das aber nicht und wollen noch eine 2. Zahlungsaufforderung sprich den Nachweis einer erfolgten Mahnung an den Patienten von mir. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens meine ich damit nicht.
In meinem Rahmenvertrag steht nichts von einer Mahnung. Bei mir steht nur die "Aufforderung" zur Zuzahlung drin. Inkassokasperl darf die Krankenkasse selbst spielen.
MfG:)
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Ingo Friedrich schrieb:
Ossi schrieb am 29.2.20 15:02:
Es handelt sich um die Fälle, bei denen die Rezepte schon in die Abrechnung gingen und eine schriftliche Zahlungsaufforderung/Rechnung an den Patienten erging. Den GKK reicht das aber nicht und wollen noch eine 2. Zahlungsaufforderung sprich den Nachweis einer erfolgten Mahnung an den Patienten von mir. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens meine ich damit nicht.
In meinem Rahmenvertrag steht nichts von einer Mahnung. Bei mir steht nur die "Aufforderung" zur Zuzahlung drin. Inkassokasperl darf die Krankenkasse selbst spielen.
MfG:)
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Leni C. schrieb:
Ich glaube du verwechselst das mit einem Mahnbescheid . Wenn Patienten nicht die Zuzahlung leisten mußt du sie einmal schriftlich dazu auffordern . Wenn sie dann immer noch nicht bezahlen setzt du die Zuzahlung auf dem Rezept auf Null und hängst das Schreiben an . Dann muß die Kasse zusehen wie sie an das Geld kommt .
SGB V §43c, nach einer(!) schriftlichen Aufforderung (nichtmal Rechnung. Eine Aufforderung ist nicht an die gleichen Formerfordernisse gebunden wie die Rechnung) geht der Inkassoauftrag an die GKV über. Stellt diese sich quer: ab an den Anwalt der das ganze ans Sozialgericht übergibt.
Der Weg ist klar geregelt, wenn die GKV ihn nicht gehen möchte wird's halt teurer für alle Beteiligten. Einzig und alleine die Kosten setzen in diesem Bereich etwas in Bewegung, oder die Aussicht auf Profite. Freundlich nachfragen ist vergeudete Zeit :(
Um dem Irrsinn Klarheit zu verschaffen steht auf meinen Rechnungen für die Zuzahlung mittlerweile, das sie gleichzeitig die gesonderte schriftliche Aufforderung nach §43c sind. Akzeptiert auch nicht jede GKV auf Anhieb, aber hey - wenn die SoFAs in ihrer Ausbildung nix lernen muss die Fortbildung halt später bezahlt werden...
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tom1350 schrieb:
Vor allem ist kein Zeitpunkt für die von PA genannten schriftlichen Aufforderung genannt. Diese kann genauso am Anfang der Behandlung auf zum Beispiel dem Terminzettel mit der entsprechenden Summe erfolgen, da die Form des Schriftstücks freigestellt ist.
letzter Absatz ist gut, habe ich gerade auch auf meine Rechnung geschrieben.
Laut ZVK müsst wir ja noch eine Mahnung schreiben und dann mit einem gesonderten ausgefüllten Formular die Rechnung plus Mahnung an die KK schicken.
Bin gespannt wie die Kassen das nächste mal reagieren.
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idefix- schrieb:
@ Papa
letzter Absatz ist gut, habe ich gerade auch auf meine Rechnung geschrieben.
Laut ZVK müsst wir ja noch eine Mahnung schreiben und dann mit einem gesonderten ausgefüllten Formular die Rechnung plus Mahnung an die KK schicken.
Bin gespannt wie die Kassen das nächste mal reagieren.
Vielleicht klären MItglieder auf, dass der Weg, den der ZVK anscheinend beschreibt, zu viel des Guten ist.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
... wo ist da der viel geforderte Bürokratieabbau, wenn ein Verband mehr Verwaltung/Kosten fordert, als man eh schon erfüllen muss?
Vielleicht klären MItglieder auf, dass der Weg, den der ZVK anscheinend beschreibt, zu viel des Guten ist.
Viele Grüße
Monika
Laut ZVK müsst wir ja noch eine Mahnung schreiben und dann mit einem gesonderten ausgefüllten Formular die Rechnung plus Mahnung an die KK schicken.
Wer, wo steht das, sagt das. Der/die/das knüpf ich mir vor.
Soll das Satire sein ? Ein gesondertes FORMULAR ??? Wer hat das denn entworfen, darf ich das erwerben, für jede Kassengruppe anders ? Nee, ne ?
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ali schrieb:
idefix- schrieb am 4.3.20 15:48:
Laut ZVK müsst wir ja noch eine Mahnung schreiben und dann mit einem gesonderten ausgefüllten Formular die Rechnung plus Mahnung an die KK schicken.
Wer, wo steht das, sagt das. Der/die/das knüpf ich mir vor.
Soll das Satire sein ? Ein gesondertes FORMULAR ??? Wer hat das denn entworfen, darf ich das erwerben, für jede Kassengruppe anders ? Nee, ne ?
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Papa Alpaka schrieb:
Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
SGB V §43c, nach einer(!) schriftlichen Aufforderung (nichtmal Rechnung. Eine Aufforderung ist nicht an die gleichen Formerfordernisse gebunden wie die Rechnung) geht der Inkassoauftrag an die GKV über. Stellt diese sich quer: ab an den Anwalt der das ganze ans Sozialgericht übergibt.
Der Weg ist klar geregelt, wenn die GKV ihn nicht gehen möchte wird's halt teurer für alle Beteiligten. Einzig und alleine die Kosten setzen in diesem Bereich etwas in Bewegung, oder die Aussicht auf Profite. Freundlich nachfragen ist vergeudete Zeit :(
Um dem Irrsinn Klarheit zu verschaffen steht auf meinen Rechnungen für die Zuzahlung mittlerweile, das sie gleichzeitig die gesonderte schriftliche Aufforderung nach §43c sind. Akzeptiert auch nicht jede GKV auf Anhieb, aber hey - wenn die SoFAs in ihrer Ausbildung nix lernen muss die Fortbildung halt später bezahlt werden...
Bei mir stellen sich die KK auch stur, obwohl auf meinen Terminzetteln bereits der Hinweis auf die Zuzahlungen steht (dies wird auch vom Patienten gegengezeichnet), es mündlich dem Patienten wiederholt wird, ein Aushang darüber existiert, wann die Zuzahlung bar bezahlt werden kann und der Patient die Rechnung ausgehändigt bekommt. Hier steht noch einmal explizit, dass er bereits einmal zur Zahlung aufgefordert wurde.
Liegt jetzt bei Gericht.
Viele Grüße
Monika
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Liegt jetzt bei Gericht.
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Monika
Ich dacht, die wollten damit aufhören...Ein DAK SoFa meinte mal, Ihnen würde es reichen, wenn auf der Rg steht (nachgetragen) das Pat. VORHER drauf hingewiesen wurde. Anyway freu mich auf eine Nichtzahlung diesbezüglich..
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ali schrieb:
mosaik schrieb am 29.2.20 16:42:
Liegt jetzt bei Gericht.
Viele Grüße
Monika
Ich dacht, die wollten damit aufhören...Ein DAK SoFa meinte mal, Ihnen würde es reichen, wenn auf der Rg steht (nachgetragen) das Pat. VORHER drauf hingewiesen wurde. Anyway freu mich auf eine Nichtzahlung diesbezüglich..
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Das war wahrscheinlich vor DAVASO?
Viele Grüße
Monika
Das war wahrscheinlich vor DAVASO?
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Monika
Nö neulich erst, da hat ich n strittigen Fall mit der DAK (mit Davaso red isch nett mehr) und da gab s auch ne Nichtzahlung der Zuzahlung. Weil er das gleich mit angewiesen hat, hab ich auf die 40 Euro verzichtet. Ausserdem sollte die DAVASO das Spiel nicht mehr spielen, besonders, wenn Du vermerkst darstellst, dass Du VOR der Rg den Patient aufgefordert hast.
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ali schrieb:
mosaik schrieb am 4.3.20 17:23:
Das war wahrscheinlich vor DAVASO?
Viele Grüße
Monika
Nö neulich erst, da hat ich n strittigen Fall mit der DAK (mit Davaso red isch nett mehr) und da gab s auch ne Nichtzahlung der Zuzahlung. Weil er das gleich mit angewiesen hat, hab ich auf die 40 Euro verzichtet. Ausserdem sollte die DAVASO das Spiel nicht mehr spielen, besonders, wenn Du vermerkst darstellst, dass Du VOR der Rg den Patient aufgefordert hast.
Der IFK hat übrigens bestätigt, dass meine Rechnungsstellung bereits die zweite Aufforderung darstellt.
Es wird mündlich, auf dem Terminzettel schriftlich (mit Unterschrift des Patienten) und noch einmal gesondert schriftlich mit der Bemerkung, dass bereits aufgefordert wurde, hingewiesen, dass zu zahlen ist. Interessiert weder die KK noch deren Dienstleister. Auch die Rechtsabteilung TK und DAK sehen den Fehler nicht ein.
Nun geht es halt den teuren Weg über das Gericht.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Herrscht absolute Beratungsresistenz. Jeden Monat kommen Mitteilungen: Nö, zahlen wir nicht, fehlen die Mahnungen.
Der IFK hat übrigens bestätigt, dass meine Rechnungsstellung bereits die zweite Aufforderung darstellt.
Es wird mündlich, auf dem Terminzettel schriftlich (mit Unterschrift des Patienten) und noch einmal gesondert schriftlich mit der Bemerkung, dass bereits aufgefordert wurde, hingewiesen, dass zu zahlen ist. Interessiert weder die KK noch deren Dienstleister. Auch die Rechtsabteilung TK und DAK sehen den Fehler nicht ein.
Nun geht es halt den teuren Weg über das Gericht.
Viele Grüße
Monika
Interessiert weder die KK noch deren Dienstleister. Auch die Rechtsabteilung TK und DAK sehen den Fehler nicht ein.
Nun geht es halt den teuren Weg über das Gericht.
Na denn :confused:
Was sitzen da eigentlich für Menschen...
Verschwendete Lebenszeit für einen Extraaufwand der auch bei gütlicher Einigung auf allen Seiten höhere Kosten als den Wert von +/- 25 Euro verursacht...
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ali schrieb:
mosaik schrieb am 4.3.20 19:26:
Interessiert weder die KK noch deren Dienstleister. Auch die Rechtsabteilung TK und DAK sehen den Fehler nicht ein.
Nun geht es halt den teuren Weg über das Gericht.
Na denn :confused:
Was sitzen da eigentlich für Menschen...
Verschwendete Lebenszeit für einen Extraaufwand der auch bei gütlicher Einigung auf allen Seiten höhere Kosten als den Wert von +/- 25 Euro verursacht...
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MikeL schrieb:
Bei meiner letzten Abrechnung bekam ich von der DAVASO für ein Rezept eines zahlungsunwillige Patienten die Rezeptgebühren abgezogen. Die DAVASO hat mir doch glatt mitgeteilt, ich müßte eine schriftliche Mahnung nachweisen. Beigefügt war eine Kopie der Verordnung und eine Kopie meines Mahnschreibens an den Patienten, in welchem ich zur Kostenübernhme nicht eingehaltener Termine und Zahlung der noch immer offenen Rezeptgebühren aufgefordert habe. Soweit mit bekannt st, steht das "V" bei DAVASO für "Vollpfosten". Wofür stehen eigentlich die anderen Buchstaben?
[...] Soweit mit bekannt ist, steht das "V" bei DAVASO für "Vollpfosten". Wofür stehen eigentlich die anderen Buchstaben?
Deppen, Analsonden, Vollpfosten, Auf SOnderschicht?
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn ich hier gerade höre das ich nicht allein bin mit dem Stress: auch wenn man damit mal 'nen halben Vormittag verbringt, es lohnt sich einen Anwalt vor Ort zu haben mit dem man die grundlegende Problematik geklärt hat. Egal was zurückkommt, ich fackel nicht mehr lange sondern lege ohne weitere Warnung an den Kostenträger die Schreiben und alle Unterlagen direkt bei der RA-Fachangestellten auf die Theke mit der "Bitte um Erledigung"; die eindeutigen Fälle werden sofort übernommen, bei weniger eindeutigen Fällen gibt's eine kurze Rücksprache. Ich habe das nichtmal als durchlaufenden Posten in den Büchern. 1-2 Monate sammeln, auf einen Kaffee beim Anwalt vorbeischauen, fertig - Geld kommt, früher oder später, aber es kommt. Das Honorar für meine Rechtsabteilung zahlt die IKK Classic BaWü (stellvertretend genannt für alle anderen. Positiv hervorgehoben sei hier die SBK die mir gegenüber gerade einen ziemlich guten Job darin macht, mit gesundem Menschenverstand zu agieren).
MikeL schrieb am 4.3.20 21:56:
[...] Soweit mit bekannt ist, steht das "V" bei DAVASO für "Vollpfosten". Wofür stehen eigentlich die anderen Buchstaben?
Deppen, Analsonden, Vollpfosten, Auf SOnderschicht?
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mosaik schrieb:
Wahrscheinlich handelt es sich um das Abrechenzentrum DAVASO, also um TK und DAK und diverse andere.
Bei mir stellen sich die KK auch stur, obwohl auf meinen Terminzetteln bereits der Hinweis auf die Zuzahlungen steht (dies wird auch vom Patienten gegengezeichnet), es mündlich dem Patienten wiederholt wird, ein Aushang darüber existiert, wann die Zuzahlung bar bezahlt werden kann und der Patient die Rechnung ausgehändigt bekommt. Hier steht noch einmal explizit, dass er bereits einmal zur Zahlung aufgefordert wurde.
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Viele Grüße
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