Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Wir kamen bei einer 12er Folgeverordnung nicht mit dem Austellungsdatum bzw entsprechenden Behandlungsbeginn hin.
Der Arzt hat uns die Verordnung neu datiert, neu ausgedruckt und handschriftlich mit "Duplikat" gekennzeichnet.
Muss das "Original" mit eingereicht werden bei der Abrechnung?
Wenn ja: mit Begründung auf neuer Verordnung?
Z.B.: "Duplikat, da Behandlung nicht innerhalb 28 Tagen begonnen werden konnte"?
Oder reicht es, das "Duplikat" bei der Abrechnung einzureichen?
Danke für eure Hilfe und einen schönen sonnigen Tag
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sandra2023 schrieb:
Moin zusammen,
Wir kamen bei einer 12er Folgeverordnung nicht mit dem Austellungsdatum bzw entsprechenden Behandlungsbeginn hin.
Der Arzt hat uns die Verordnung neu datiert, neu ausgedruckt und handschriftlich mit "Duplikat" gekennzeichnet.
Muss das "Original" mit eingereicht werden bei der Abrechnung?
Wenn ja: mit Begründung auf neuer Verordnung?
Z.B.: "Duplikat, da Behandlung nicht innerhalb 28 Tagen begonnen werden konnte"?
Oder reicht es, das "Duplikat" bei der Abrechnung einzureichen?
Danke für eure Hilfe und einen schönen sonnigen Tag
Gefällt mir
Danke.
Aber das Original dann mit zur Abrechnung geben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sandra2023 schrieb:
Ok, Begründung mit drauf.
Danke.
Aber das Original dann mit zur Abrechnung geben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sandra2023 Machen wir nie.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Ich schreibe immer : Originalverordnung auf dem Postweg verloren gegangen . Passiert nämlich meistens bei bestellten Folgeverordnungen bei uns .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
War bei mir noch nie ein Problem, wenn nur Duplikat drauf steht. Was ist denn die Rechtsgrundlage, dass die Kasse eine Begründung verlangen könnte?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Weil es eine Urkunde ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aha... es muss also auf jeder Urkunde eine Begründung stehen!?! Merkste selbst, oder?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sandra2023 Allein "Duplikat" reicht nicht. Es muss begründet werden. Wir schreiben: "Duplikat weil Originalverordnung fehlerhaft ausgestellt".
Mein Profilbild bearbeiten