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darf das Behandlungsdatum per Hand eingetragen werden (vom Patienten selbst) oder muß es (maschinell- lesbar) per PC eingedruckt werden...? Worauf bezieht sich " maschienenlesbar"?
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trini schrieb:
Hallo Kollegen,
darf das Behandlungsdatum per Hand eingetragen werden (vom Patienten selbst) oder muß es (maschinell- lesbar) per PC eingedruckt werden...? Worauf bezieht sich " maschienenlesbar"?
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nicht eingehalten werden kann? Bzw wenn der Patient (z.B. aus Gründen der Schichtarbeit eine Unterbrechung von einer Woche hat..?
Man kann das ja "passend machen"- aber wie wäre der RICHTIGE Weg?
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trini schrieb:
Vielen Dank! Und wie handhabt ihr das, wenn die Therapiefrequenz (z,B, 2X in der Woche )
nicht eingehalten werden kann? Bzw wenn der Patient (z.B. aus Gründen der Schichtarbeit eine Unterbrechung von einer Woche hat..?
Man kann das ja "passend machen"- aber wie wäre der RICHTIGE Weg?
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morpheus-06 schrieb:
ein Unterschreiten der Therapiefrequenz ist durch HMR und RV möglich, erst über 14 Tage Unterbrechung muss überhaupt dokumentiert werden.
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trini schrieb:
Ach prima- ganz lieben Dank!! :blush:
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thea123 schrieb:
Auf der ganz sicheren Seite bist du, wenn du als Therapiefrequenz 1-2 mal wöchentlich eintragen lässt, vielleicht bei der nächsten Verordnung. Nach Absprache mit dem Arzt (z.B. telefonisch) darf man als Therapeut die Therapiefrequenz auch ändern. Hinten auf der VO muss das dann vermerkt und begründet werden.
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silvia43 schrieb:
Passend machen -geht ja gar nicht! 4-Augenprinzip !! Sonst Probleme mit der Kasse Wenn Pat nicht erscheint und Du hast das Datum schon draufgedruckt oder geschrieben einfach durchstreichen und das andere Datum nutzen !
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morpheus-06 schrieb:
In Kenntnis der HMR und RV bist du immer auf der sicheren Seite.
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morpheus-06 schrieb:
maschinenlesbar muss deine Abrechnung sein, nicht das Vo. Formular. Wie du das Behandlungsdatum bleibt dir überlassen. Bei uns wird das per Datumsstempel gemacht.
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