Die Physio Company in Tegel sucht
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Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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habe diese Woche das erste mal GKV VO’s mit KG Doppelbehandlung bekommen. Gibt es da den irgendwelche Beschränkungen das dies z.B. nur bei bestimmten Indikationsschl. möglich ist? Worauf sollte sonst geachtet werden?
Vielen Dank für Eure Infos
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jeccy schrieb:
Guten Morge Kollegen,
habe diese Woche das erste mal GKV VO’s mit KG Doppelbehandlung bekommen. Gibt es da den irgendwelche Beschränkungen das dies z.B. nur bei bestimmten Indikationsschl. möglich ist? Worauf sollte sonst geachtet werden?
Vielen Dank für Eure Infos
..."Worauf sollte sonst geachtet werden?"...
Dass man sich nicht erwischen läßt!
..." Brain On bei Osteopathy"...
gruss mocca :blush:
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Aber ab und zu kommt mir bei Dir auch der Gedanke an eine Frontalhirnläsion, sorry.
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jeccy schrieb:
wenn Du deine Kommentare so verfolgst, wirst Du evtl. bemerkt haben das ich Dir sehr häufig zustimme.
Aber ab und zu kommt mir bei Dir auch der Gedanke an eine Frontalhirnläsion, sorry.
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mocca schrieb:
hallo jeccy,
..."Worauf sollte sonst geachtet werden?"...
Dass man sich nicht erwischen läßt!
..." Brain On bei Osteopathy"...
gruss mocca :blush:
Also:
6 x Doppelbehandlung sind 3 Behandlungen mit der doppelten Zeit.
Der IKS hat nichts damit zu tun, der Arzt entscheidet, ob er Doppelbehandlungen haben will oder nicht.
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StefanP schrieb:
Der häufigste Fehler ist, dass irrtümlicherweise bei z.B. 6 x KG Doppelbehandlungen 6 x die doppelte Zeit behandelt wird. Dies ist aber definitiv falsch.
Also:
6 x Doppelbehandlung sind 3 Behandlungen mit der doppelten Zeit.
Der IKS hat nichts damit zu tun, der Arzt entscheidet, ob er Doppelbehandlungen haben will oder nicht.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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jeccy schrieb:
Heist das z.B. bei Regelfall max 18 Behandlunge = 9 Doppelbehandlung oder 18x Doppelbehandlung?!
Das sind dann 9 Termine mit der doppelten Zeit.
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StefanP schrieb:
18 x Doppelbehandlung.
Das sind dann 9 Termine mit der doppelten Zeit.
AdR/Praxisbesonderheit 48xDoppelbeh = 24 Termine / 2x die Woche = 12-Wochenfrist gewahrt
würde ich jetzt so verstehen das es stimmt?
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jeccy schrieb:
und in unserem Fall:
AdR/Praxisbesonderheit 48xDoppelbeh = 24 Termine / 2x die Woche = 12-Wochenfrist gewahrt
würde ich jetzt so verstehen das es stimmt?
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StefanP schrieb:
Jep.
es ist ja, Gott sei Dank, mittlerer Weile so, daß kein PT mehr "Osteopathie" abgibt. Schon gar nicht bevor er seine "Vereinsprüfung" und seine Erlaubnis nach § 1 HPG in der Tasche hat. Auch dürfte es der Vergangenheit angehören, daß GKV-Verordnungen versehentlich für "Osteopathieversuche" mit doppeltem Zeitaufwand verwendet wurden.
Ich finde es gut, daß PTs das verstanden haben und um Fehlervermeidung bemüht sind.
In letzter Zeit ist mir aber trotzdem aufgefallen, daß scheinbar das Thema Doppelbehandlung in der Physiotherapie an Bedeutung gewonnen hat.
Eine Begründung dieser Bedarfveränderung ist in den HMR, wohl wegen Bedeutungsmangel, zumindest bisher nicht verankert.
Auch ist von einer zwingenden Thematisierung, bei den Verhandlungen der Vertragspartner, noch nichts bekannt geworden.
Auf Grund der Fussnote gehe ich bei Jeccy von einer "Osteopathie"- Sympathisantin aus.
Nun fragt sie, nach einer Frage zur Sache, worauf sonst noch geachtet werden soll.
Entschuldigung, wenn gut gemeint nicht gut ankommt.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 20.09.13 13:41]
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mocca schrieb:
hallo,
es ist ja, Gott sei Dank, mittlerer Weile so, daß kein PT mehr "Osteopathie" abgibt. Schon gar nicht bevor er seine "Vereinsprüfung" und seine Erlaubnis nach § 1 HPG in der Tasche hat. Auch dürfte es der Vergangenheit angehören, daß GKV-Verordnungen versehentlich für "Osteopathieversuche" mit doppeltem Zeitaufwand verwendet wurden.
Ich finde es gut, daß PTs das verstanden haben und um Fehlervermeidung bemüht sind.
In letzter Zeit ist mir aber trotzdem aufgefallen, daß scheinbar das Thema Doppelbehandlung in der Physiotherapie an Bedeutung gewonnen hat.
Eine Begründung dieser Bedarfveränderung ist in den HMR, wohl wegen Bedeutungsmangel, zumindest bisher nicht verankert.
Auch ist von einer zwingenden Thematisierung, bei den Verhandlungen der Vertragspartner, noch nichts bekannt geworden.
Auf Grund der Fussnote gehe ich bei Jeccy von einer "Osteopathie"- Sympathisantin aus.
Nun fragt sie, nach einer Frage zur Sache, worauf sonst noch geachtet werden soll.
Entschuldigung, wenn gut gemeint nicht gut ankommt.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 20.09.13 13:41]
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JürgenK schrieb:
...die Anzahl der Doppelbehandlungen dürfen den Regelfall nicht übersteigen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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