Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
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Wohlfühl-Ambiente.
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Physiotherapie sowie medizinisches
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ist es egal wo der Zusatz "Doppelstunde" auf der Verordnung steht?
Ich möchte es gerne neben "KG-ZNS-Kinder" stehen haben.
Viele Ärzte bekommen dies aber nicht gebacken und notieren es irgendwo anders, z.B. bei Spezifizierung der Therapieziele oder bei med. Begründung bei VadR.
Wie seht ihr das?
Lieben Gruß, Sarah
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Sarah5 schrieb:
Hallo zusammen,
ist es egal wo der Zusatz "Doppelstunde" auf der Verordnung steht?
Ich möchte es gerne neben "KG-ZNS-Kinder" stehen haben.
Viele Ärzte bekommen dies aber nicht gebacken und notieren es irgendwo anders, z.B. bei Spezifizierung der Therapieziele oder bei med. Begründung bei VadR.
Wie seht ihr das?
Lieben Gruß, Sarah
entweder hinter dem Heilmittel oder in die 2. Zeile des Heilmittels.
Hat bisher noch bei allen Ärzten aus Hamburg geklappt. ;) zumindestens bei denen, die das bei unseren Patis verordnen ... und das sind nicht wenige :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Papa Alpaka schrieb:
Dito, bis ich eine anderslautende schriftliche Auskunft der jeweils betroffenen GKV vorliegen habe kommt "Doppelbehandlung" in der gleichen Zeile neben das Heilmittel. Wird die VO so nicht geändert kommt die VO zur Genehmigung zur GKV, denn "wenn die VO zur Prüfung vorgelegt und nicht binnen 21 Tagen abgelehnt wird, gilt sie so wie sie eingereicht wurde als genehmigt. Spätere Beanstandungen können sich dann nur noch auf die Durchführung beziehen, nicht aber auf den Behandlungsauftrag" ;)
Dito, bis ich eine anderslautende schriftliche Auskunft der jeweils betroffenen GKV vorliegen habe kommt "Doppelbehandlung" in der gleichen Zeile neben das Heilmittel. Wird die VO so nicht geändert kommt die VO zur Genehmigung zur GKV, denn "wenn die VO zur Prüfung vorgelegt und nicht binnen 21 Tagen abgelehnt wird, gilt sie so wie sie eingereicht wurde als genehmigt. Spätere Beanstandungen können sich dann nur noch auf die Durchführung beziehen, nicht aber auf den Behandlungsauftrag" ;)
Auf diese Methode ist kein Verlass!
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 21.1.20 23:37:
Dito, bis ich eine anderslautende schriftliche Auskunft der jeweils betroffenen GKV vorliegen habe kommt "Doppelbehandlung" in der gleichen Zeile neben das Heilmittel. Wird die VO so nicht geändert kommt die VO zur Genehmigung zur GKV, denn "wenn die VO zur Prüfung vorgelegt und nicht binnen 21 Tagen abgelehnt wird, gilt sie so wie sie eingereicht wurde als genehmigt. Spätere Beanstandungen können sich dann nur noch auf die Durchführung beziehen, nicht aber auf den Behandlungsauftrag" ;)
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Dito, bis ich eine anderslautende schriftliche Auskunft der jeweils betroffenen GKV vorliegen habe kommt "Doppelbehandlung" in der gleichen Zeile neben das Heilmittel. Wird die VO so nicht geändert kommt die VO zur Genehmigung zur GKV, denn "wenn die VO zur Prüfung vorgelegt und nicht binnen 21 Tagen abgelehnt wird, gilt sie so wie sie eingereicht wurde als genehmigt. Spätere Beanstandungen können sich dann nur noch auf die Durchführung beziehen, nicht aber auf den Behandlungsauftrag" ;)
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 22.1.20 11:48:
Papa Alpaka schrieb am 21.1.20 23:37:
Dito, bis ich eine anderslautende schriftliche Auskunft der jeweils betroffenen GKV vorliegen habe kommt "Doppelbehandlung" in der gleichen Zeile neben das Heilmittel. Wird die VO so nicht geändert kommt die VO zur Genehmigung zur GKV, denn "wenn die VO zur Prüfung vorgelegt und nicht binnen 21 Tagen abgelehnt wird, gilt sie so wie sie eingereicht wurde als genehmigt. Spätere Beanstandungen können sich dann nur noch auf die Durchführung beziehen, nicht aber auf den Behandlungsauftrag" ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Sarah5,
entweder hinter dem Heilmittel oder in die 2. Zeile des Heilmittels.
Hat bisher noch bei allen Ärzten aus Hamburg geklappt. ;) zumindestens bei denen, die das bei unseren Patis verordnen ... und das sind nicht wenige :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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