physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Nordrhein-Westfalen

Der Schwerpunkt liegt auf der
Behandlung erwachsener
neurologischer Patienten in unserer
Praxis.
Neben der Behandlung wünschen wir
uns Freude daran, jüngere
Kolleg:innen fachlich zu begleiten
und neurotherapeutische Erfahrung
im Team weiterzugeben.
Was Sie bei uns erwartet
Bei uns arbeiten Sie in einem gut
organisierten Praxisumfeld mit
klaren Strukturen und
verlässlicher Unterstützung im
Alltag.
Wir bieten:
• 30-Minuten-Taktung
• bezahlte Büro- und
Dokumentationszeiten
• daue...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Doppelbehandlungen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Doppelbehandlungen
Es gibt 9 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Doraemon
05.03.2013 17:54
Hallo ihr,

ich hoffe mir kann jemand bei der Abrechnung von KG-Doppelbehandlungen weiterhelfen. In meiner ehemaligen Praxis wurde sehr viel KG-Doppelbehandlung durchgeführt, nur wie die das abgerechnet haben, weiß ich nicht so recht...und bei meinem neuen Arbeitgeber muss ich das selbst machen und bin mir nun etwas unsicher! Wäre also super, wenn da wer Bescheid weiß ;)

Erste Frage:
Darf als Verordnungsmenge auch 20x vom Arzt eingetragen werden, so dass 10Doppelbehandlungen durchgeführt werden können? Bei nur 10x muss man ja sonst bei einer Behandlungsfrequenz von 2x/Woche ständig ein neues Rezept anfordern! Gibt es hier eine Höchstmenge?

Zweite Frage:
Eine KG-Behandlung besitzt ja die Positionsnummer 20501, gibt es eine solche Nummer auch für die Doppelbehandlung? Wenn nicht, wie schreibe ich es aufs Rezept? Muss ich das Datum der Behnadlung zweimal eintragen und jeweils mit der 20501 abrechnen?

Danke für eure Hilfe ;)
1

Gefällt mir

Hallo ihr, ich hoffe mir kann jemand bei der Abrechnung von KG-Doppelbehandlungen weiterhelfen. In meiner ehemaligen Praxis wurde sehr viel KG-Doppelbehandlung durchgeführt, nur wie die das abgerechnet haben, weiß ich nicht so recht...und bei meinem neuen Arbeitgeber muss ich das selbst machen und bin mir nun etwas unsicher! Wäre also super, wenn da wer Bescheid weiß ;) Erste Frage: Darf als Verordnungsmenge auch 20x vom Arzt eingetragen werden, so dass 10Doppelbehandlungen durchgeführt werden können? Bei nur 10x muss man ja sonst bei einer Behandlungsfrequenz von 2x/Woche ständig ein neues Rezept anfordern! Gibt es hier eine Höchstmenge? Zweite Frage: Eine KG-Behandlung besitzt ja die Positionsnummer 20501, gibt es eine solche Nummer auch für die Doppelbehandlung? Wenn nicht, wie schreibe ich es aufs Rezept? Muss ich das Datum der Behnadlung zweimal eintragen und jeweils mit der 20501 abrechnen? Danke für eure Hilfe ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Doraemon schrieb:

Hallo ihr,

ich hoffe mir kann jemand bei der Abrechnung von KG-Doppelbehandlungen weiterhelfen. In meiner ehemaligen Praxis wurde sehr viel KG-Doppelbehandlung durchgeführt, nur wie die das abgerechnet haben, weiß ich nicht so recht...und bei meinem neuen Arbeitgeber muss ich das selbst machen und bin mir nun etwas unsicher! Wäre also super, wenn da wer Bescheid weiß ;)

Erste Frage:
Darf als Verordnungsmenge auch 20x vom Arzt eingetragen werden, so dass 10Doppelbehandlungen durchgeführt werden können? Bei nur 10x muss man ja sonst bei einer Behandlungsfrequenz von 2x/Woche ständig ein neues Rezept anfordern! Gibt es hier eine Höchstmenge?

Zweite Frage:
Eine KG-Behandlung besitzt ja die Positionsnummer 20501, gibt es eine solche Nummer auch für die Doppelbehandlung? Wenn nicht, wie schreibe ich es aufs Rezept? Muss ich das Datum der Behnadlung zweimal eintragen und jeweils mit der 20501 abrechnen?

Danke für eure Hilfe ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
TDB
05.03.2013 18:22
je nach Therapiefrequenz können natürlich mehr als 10 Bhdl. rezeptiert werden. Es sollte nur gewährleistet sein das das Rezept in 12 Wochen abgearbeitet ist.
Gleiche Positionsnr. wie KG nur halt doppelte Menge
Therapiefreqenz 2 x Woche bei normaler KG 24 Behandlungen bei Doppel 48 Behandlungen.
Rezept eintrag KG Doppel, 1 Unterschrift.
Gruß
muß an die Arbeit
1

Gefällt mir

je nach Therapiefrequenz können natürlich mehr als 10 Bhdl. rezeptiert werden. Es sollte nur gewährleistet sein das das Rezept in 12 Wochen abgearbeitet ist. Gleiche Positionsnr. wie KG nur halt doppelte Menge Therapiefreqenz 2 x Woche bei normaler KG 24 Behandlungen bei Doppel 48 Behandlungen. Rezept eintrag KG Doppel, 1 Unterschrift. Gruß muß an die Arbeit
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
05.03.2013 19:06
im Regelfall sind die Begrenzungen des HMK pro Vo. zu beachten, bei Vo adR so wie TDB es beschrieben hat.
1

Gefällt mir

im Regelfall sind die Begrenzungen des HMK pro Vo. zu beachten, bei Vo adR so wie TDB es beschrieben hat.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

im Regelfall sind die Begrenzungen des HMK pro Vo. zu beachten, bei Vo adR so wie TDB es beschrieben hat.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Doraemon
05.03.2013 21:11
Danke schon mal für eure Antworten!
Da meine Rezepte alle adR sind bin ich also in der Verordnungsmenge flexibel!

Nicht ganz klar ist mir jedoch noch, was ich hinten als Maßnahme eintrage...kann ich statt der Positionsnummer auch einfach KG-Doppelbehandlung eintragen mit einer Unterschrift quittieren lassen? Oder muss ich für einen Termin 2 Zeilen mit dem selben Datum und der 20501 füllen und das dann 2x unterschreiben lassen?

Sorry, dass ich das so kompliziert mache, aber will einfach keine Scherereien mit den KKs, bzw. dem Arbeitgeber :(
1

Gefällt mir

Danke schon mal für eure Antworten! Da meine Rezepte alle adR sind bin ich also in der Verordnungsmenge flexibel! Nicht ganz klar ist mir jedoch noch, was ich hinten als Maßnahme eintrage...kann ich statt der Positionsnummer auch einfach KG-Doppelbehandlung eintragen mit einer Unterschrift quittieren lassen? Oder muss ich für einen Termin 2 Zeilen mit dem selben Datum und der 20501 füllen und das dann 2x unterschreiben lassen? Sorry, dass ich das so kompliziert mache, aber will einfach keine Scherereien mit den KKs, bzw. dem Arbeitgeber :(
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Doraemon schrieb:

Danke schon mal für eure Antworten!
Da meine Rezepte alle adR sind bin ich also in der Verordnungsmenge flexibel!

Nicht ganz klar ist mir jedoch noch, was ich hinten als Maßnahme eintrage...kann ich statt der Positionsnummer auch einfach KG-Doppelbehandlung eintragen mit einer Unterschrift quittieren lassen? Oder muss ich für einen Termin 2 Zeilen mit dem selben Datum und der 20501 füllen und das dann 2x unterschreiben lassen?

Sorry, dass ich das so kompliziert mache, aber will einfach keine Scherereien mit den KKs, bzw. dem Arbeitgeber :(

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ThomasA
05.03.2013 22:03
Pro Behandlung belegst Du eine Zeile, erst das Behandlungsdatum, dann die Maßnahme (hier: KG doppelt), in Spalte 3 die Unterschrift des Patienten.
Weiter nix.
Sollten die 10 Zeilen nicht ausreichen, HMV kopieren (vorne und hinten) um weitere Behandlungen vom Patienten bestätigen zu lassen und bei der Abrechnung ans Originalrezept anheften.

btw:
Muß die Doppelbehandlung ärztlich verordnet sein? Oder kann ich selbst entscheiden ob ich die 6*KG als 3 Doppelbehandlungen abrechne?
1

Gefällt mir

Pro Behandlung belegst Du eine Zeile, erst das Behandlungsdatum, dann die Maßnahme (hier: KG doppelt), in Spalte 3 die Unterschrift des Patienten. Weiter nix. Sollten die 10 Zeilen nicht ausreichen, HMV kopieren (vorne und hinten) um weitere Behandlungen vom Patienten bestätigen zu lassen und bei der Abrechnung ans Originalrezept anheften. btw: Muß die Doppelbehandlung ärztlich verordnet sein? Oder kann ich selbst entscheiden ob ich die 6*KG als 3 Doppelbehandlungen abrechne?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ThomasA schrieb:

Pro Behandlung belegst Du eine Zeile, erst das Behandlungsdatum, dann die Maßnahme (hier: KG doppelt), in Spalte 3 die Unterschrift des Patienten.
Weiter nix.
Sollten die 10 Zeilen nicht ausreichen, HMV kopieren (vorne und hinten) um weitere Behandlungen vom Patienten bestätigen zu lassen und bei der Abrechnung ans Originalrezept anheften.

btw:
Muß die Doppelbehandlung ärztlich verordnet sein? Oder kann ich selbst entscheiden ob ich die 6*KG als 3 Doppelbehandlungen abrechne?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Illdisposed
05.03.2013 22:16
Muss verordnet sein und vorne als Doppelbehandlung draufstehen
1

Gefällt mir

Muss verordnet sein und vorne als Doppelbehandlung draufstehen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Illdisposed schrieb:

Muss verordnet sein und vorne als Doppelbehandlung draufstehen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ThomasA
05.03.2013 22:21
Danke, hatte ich auch so im Kopf
1

Gefällt mir

Danke, hatte ich auch so im Kopf
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ThomasA schrieb:

Danke, hatte ich auch so im Kopf

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
06.03.2013 08:14
z.B.

Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
06.03.2013 KG XYZ
06.03.2013 KG XYZ

abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen
1

Gefällt mir

z.B. Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten 06.03.2013 KG XYZ 06.03.2013 KG XYZ abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

z.B.

Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
06.03.2013 KG XYZ
06.03.2013 KG XYZ

abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
gabriele639
08.03.2013 08:15
morpheus-06 schrieb:

> z.B.
>
> Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
> 06.03.2013 KG XYZ
> 06.03.2013 KG XYZ
>
> abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen

Genau so wird es gemacht und auf Fobis für Rezeptionsfachkräfte, die meine beiden "Perlen" besucht haben, vermittelt. :blush:

1

Gefällt mir

• morpheus-06
morpheus-06 schrieb: > z.B. > > Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten > 06.03.2013 KG XYZ > 06.03.2013 KG XYZ > > abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen Genau so wird es gemacht und auf Fobis für Rezeptionsfachkräfte, die meine beiden "Perlen" besucht haben, vermittelt. :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



gabriele639 schrieb:

morpheus-06 schrieb:

> z.B.
>
> Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
> 06.03.2013 KG XYZ
> 06.03.2013 KG XYZ
>
> abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen

Genau so wird es gemacht und auf Fobis für Rezeptionsfachkräfte, die meine beiden "Perlen" besucht haben, vermittelt. :blush:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

TDB schrieb:

je nach Therapiefrequenz können natürlich mehr als 10 Bhdl. rezeptiert werden. Es sollte nur gewährleistet sein das das Rezept in 12 Wochen abgearbeitet ist.
Gleiche Positionsnr. wie KG nur halt doppelte Menge
Therapiefreqenz 2 x Woche bei normaler KG 24 Behandlungen bei Doppel 48 Behandlungen.
Rezept eintrag KG Doppel, 1 Unterschrift.
Gruß
muß an die Arbeit



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Doppelbehandlungen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns