Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
ich hoffe mir kann jemand bei der Abrechnung von KG-Doppelbehandlungen weiterhelfen. In meiner ehemaligen Praxis wurde sehr viel KG-Doppelbehandlung durchgeführt, nur wie die das abgerechnet haben, weiß ich nicht so recht...und bei meinem neuen Arbeitgeber muss ich das selbst machen und bin mir nun etwas unsicher! Wäre also super, wenn da wer Bescheid weiß ;)
Erste Frage:
Darf als Verordnungsmenge auch 20x vom Arzt eingetragen werden, so dass 10Doppelbehandlungen durchgeführt werden können? Bei nur 10x muss man ja sonst bei einer Behandlungsfrequenz von 2x/Woche ständig ein neues Rezept anfordern! Gibt es hier eine Höchstmenge?
Zweite Frage:
Eine KG-Behandlung besitzt ja die Positionsnummer 20501, gibt es eine solche Nummer auch für die Doppelbehandlung? Wenn nicht, wie schreibe ich es aufs Rezept? Muss ich das Datum der Behnadlung zweimal eintragen und jeweils mit der 20501 abrechnen?
Danke für eure Hilfe ;)
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Problem beschreiben
Doraemon schrieb:
Hallo ihr,
ich hoffe mir kann jemand bei der Abrechnung von KG-Doppelbehandlungen weiterhelfen. In meiner ehemaligen Praxis wurde sehr viel KG-Doppelbehandlung durchgeführt, nur wie die das abgerechnet haben, weiß ich nicht so recht...und bei meinem neuen Arbeitgeber muss ich das selbst machen und bin mir nun etwas unsicher! Wäre also super, wenn da wer Bescheid weiß ;)
Erste Frage:
Darf als Verordnungsmenge auch 20x vom Arzt eingetragen werden, so dass 10Doppelbehandlungen durchgeführt werden können? Bei nur 10x muss man ja sonst bei einer Behandlungsfrequenz von 2x/Woche ständig ein neues Rezept anfordern! Gibt es hier eine Höchstmenge?
Zweite Frage:
Eine KG-Behandlung besitzt ja die Positionsnummer 20501, gibt es eine solche Nummer auch für die Doppelbehandlung? Wenn nicht, wie schreibe ich es aufs Rezept? Muss ich das Datum der Behnadlung zweimal eintragen und jeweils mit der 20501 abrechnen?
Danke für eure Hilfe ;)
Gleiche Positionsnr. wie KG nur halt doppelte Menge
Therapiefreqenz 2 x Woche bei normaler KG 24 Behandlungen bei Doppel 48 Behandlungen.
Rezept eintrag KG Doppel, 1 Unterschrift.
Gruß
muß an die Arbeit
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morpheus-06 schrieb:
im Regelfall sind die Begrenzungen des HMK pro Vo. zu beachten, bei Vo adR so wie TDB es beschrieben hat.
Da meine Rezepte alle adR sind bin ich also in der Verordnungsmenge flexibel!
Nicht ganz klar ist mir jedoch noch, was ich hinten als Maßnahme eintrage...kann ich statt der Positionsnummer auch einfach KG-Doppelbehandlung eintragen mit einer Unterschrift quittieren lassen? Oder muss ich für einen Termin 2 Zeilen mit dem selben Datum und der 20501 füllen und das dann 2x unterschreiben lassen?
Sorry, dass ich das so kompliziert mache, aber will einfach keine Scherereien mit den KKs, bzw. dem Arbeitgeber :(
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Doraemon schrieb:
Danke schon mal für eure Antworten!
Da meine Rezepte alle adR sind bin ich also in der Verordnungsmenge flexibel!
Nicht ganz klar ist mir jedoch noch, was ich hinten als Maßnahme eintrage...kann ich statt der Positionsnummer auch einfach KG-Doppelbehandlung eintragen mit einer Unterschrift quittieren lassen? Oder muss ich für einen Termin 2 Zeilen mit dem selben Datum und der 20501 füllen und das dann 2x unterschreiben lassen?
Sorry, dass ich das so kompliziert mache, aber will einfach keine Scherereien mit den KKs, bzw. dem Arbeitgeber :(
Weiter nix.
Sollten die 10 Zeilen nicht ausreichen, HMV kopieren (vorne und hinten) um weitere Behandlungen vom Patienten bestätigen zu lassen und bei der Abrechnung ans Originalrezept anheften.
btw:
Muß die Doppelbehandlung ärztlich verordnet sein? Oder kann ich selbst entscheiden ob ich die 6*KG als 3 Doppelbehandlungen abrechne?
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ThomasA schrieb:
Pro Behandlung belegst Du eine Zeile, erst das Behandlungsdatum, dann die Maßnahme (hier: KG doppelt), in Spalte 3 die Unterschrift des Patienten.
Weiter nix.
Sollten die 10 Zeilen nicht ausreichen, HMV kopieren (vorne und hinten) um weitere Behandlungen vom Patienten bestätigen zu lassen und bei der Abrechnung ans Originalrezept anheften.
btw:
Muß die Doppelbehandlung ärztlich verordnet sein? Oder kann ich selbst entscheiden ob ich die 6*KG als 3 Doppelbehandlungen abrechne?
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Illdisposed schrieb:
Muss verordnet sein und vorne als Doppelbehandlung draufstehen
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ThomasA schrieb:
Danke, hatte ich auch so im Kopf
Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
06.03.2013 KG XYZ
06.03.2013 KG XYZ
abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen
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morpheus-06 schrieb:
z.B.
Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
06.03.2013 KG XYZ
06.03.2013 KG XYZ
abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen
> z.B.
>
> Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
> 06.03.2013 KG XYZ
> 06.03.2013 KG XYZ
>
> abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen
Genau so wird es gemacht und auf Fobis für Rezeptionsfachkräfte, die meine beiden "Perlen" besucht haben, vermittelt. :blush:
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gabriele639 schrieb:
morpheus-06 schrieb:
> z.B.
>
> Datum Maßnahmen Unterschrift des Versicherten
> 06.03.2013 KG XYZ
> 06.03.2013 KG XYZ
>
> abgerechnet wird X0501 x Anzahl der einzelnen KG Behandlungen
Genau so wird es gemacht und auf Fobis für Rezeptionsfachkräfte, die meine beiden "Perlen" besucht haben, vermittelt. :blush:
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TDB schrieb:
je nach Therapiefrequenz können natürlich mehr als 10 Bhdl. rezeptiert werden. Es sollte nur gewährleistet sein das das Rezept in 12 Wochen abgearbeitet ist.
Gleiche Positionsnr. wie KG nur halt doppelte Menge
Therapiefreqenz 2 x Woche bei normaler KG 24 Behandlungen bei Doppel 48 Behandlungen.
Rezept eintrag KG Doppel, 1 Unterschrift.
Gruß
muß an die Arbeit
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