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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es erlaubt z.B bei einem 6 x KG nur 3x KG zu machen und pro Behandlung dann dafür 30 min?
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die neue schrieb:
Nee .... nur wenn Doppelbehandlungen verordnet sind....
Es ist bedauerlich, dass nicht Patienten und Therapeuten in Absprache ein gewisses Maß an Freiheit eingeräumt wird, die Therapieeinheiten so zu verteilen wie es therapeutisch sinnvoll ist. Das können diese sicherlich oft besser einschätzen als Arzt oder Kostenträger. Beide wären sicherlich einverstanden, wenn es nicht höhere Kosten verursacht und am Ende ein besseres Therapieergebnis heraus käme. Hätten wir Berufsverbände, die sich für das Wohl Ihrer Mitglieder und deren Patienten einsetzen würden, hätten wir längst derartige Regelungen. Kein Wunder, wenn dann manch einer letztendlich das tut, was Sinn macht, egal was die Bestimmungen vorgeben.
Empfehlen sollte man das aber angesichts der rechtlichen Lage, natürlich nicht. Gruß S.
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Danke, für die Antwort :blush: es ist wirklich bedauerlich, wenn uns Physios so die Hände gebunden sind in Bezug auf die Behandlungszeit... Es soll ja schließlich auch etwas bringen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich konnte mir leider auch nicht vorstellen, dass das zulässig ist... Mir erzählte eine Frau davon und ich war etwas verwundert darüber.
Danke, für die Antwort :blush: es ist wirklich bedauerlich, wenn uns Physios so die Hände gebunden sind in Bezug auf die Behandlungszeit... Es soll ja schließlich auch etwas bringen.
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Wonderwoman schrieb:
Wieso? Du kannst solange behandeln wie Du willst. Du darfst nur die Mindestzeit nicht unterschreiten. :smile:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Klar, aber theoretisch darf ich nicht sagen, für 30 min 2 x unterschreiben ...
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Shakespeare schrieb:
Nein, das formal, d.h. abrechnungsrechtlich, ist so nicht zulässig. Der Arzt kann jedoch, wenn auch er hier einen therapeutischen Nutzen sieht, "Doppelbehandlungen" verordnen, dann könnte man für eine 6er-VO, 3 doppelte Einheiten durchführen.
Es ist bedauerlich, dass nicht Patienten und Therapeuten in Absprache ein gewisses Maß an Freiheit eingeräumt wird, die Therapieeinheiten so zu verteilen wie es therapeutisch sinnvoll ist. Das können diese sicherlich oft besser einschätzen als Arzt oder Kostenträger. Beide wären sicherlich einverstanden, wenn es nicht höhere Kosten verursacht und am Ende ein besseres Therapieergebnis heraus käme. Hätten wir Berufsverbände, die sich für das Wohl Ihrer Mitglieder und deren Patienten einsetzen würden, hätten wir längst derartige Regelungen. Kein Wunder, wenn dann manch einer letztendlich das tut, was Sinn macht, egal was die Bestimmungen vorgeben.
Empfehlen sollte man das aber angesichts der rechtlichen Lage, natürlich nicht. Gruß S.
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