PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Für u...
ich habe eine Frage zu Zahnarztrezepten. Man hat mir erzählt (PT Kollegin) es sei möglich z.B. 10 x Manuelle Therapie + Fango als Doppelbehandlung aufzuschreiben und dann seien es 20 x MT + Fango welche in Rechnung gestellt werden - ist das richtig so oder wie muss meine Zahnärztin es formulieren damit dies so ist
danke für die Antwort
chris :blush:
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Problem beschreiben
ChriS K schrieb:
Hi,
ich habe eine Frage zu Zahnarztrezepten. Man hat mir erzählt (PT Kollegin) es sei möglich z.B. 10 x Manuelle Therapie + Fango als Doppelbehandlung aufzuschreiben und dann seien es 20 x MT + Fango welche in Rechnung gestellt werden - ist das richtig so oder wie muss meine Zahnärztin es formulieren damit dies so ist
danke für die Antwort
chris :blush:
Doppelbehandlungen sind 2 Einzelbehandlungen, die direkt hintereinander stattfinden.
10 x Manuelle Therapie als Doppelbehandlung und 5 x Fango sind 5 Termine: pro Termin 1x Fango und 2 Einzeltermine Manuelle Therapie (also ein Termin mit der doppelten Zeit)
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danke für Info´s so hatte ich es bislang auch immer verstanden - daher wa ich irritiert.
Trotzdem scheint sie dies irgendwie so abzurechnen - :sunglasses:
wo genau kann ich da nachfragen ?!
liebe Grüße
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ChriS K schrieb:
hm,
danke für Info´s so hatte ich es bislang auch immer verstanden - daher wa ich irritiert.
Trotzdem scheint sie dies irgendwie so abzurechnen - :sunglasses:
wo genau kann ich da nachfragen ?!
liebe Grüße
"die neue" hat es sehr schön wiedergegeben, wie die Sachlage ist.
Wenn Deine Kollegin das anders handhabt, wird sie Absetzungen bekommen. Es sei denn, sie hat eine schriftliche Bestätigung der Kasse, dass das so geht (hatten wir auch schon einmal - als absolute Ausnahme, wie der KK-Mitarbeiter bestätigte).
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StefanP schrieb:
Zum Beispiel bei der betreffenden Kasse.
"die neue" hat es sehr schön wiedergegeben, wie die Sachlage ist.
Wenn Deine Kollegin das anders handhabt, wird sie Absetzungen bekommen. Es sei denn, sie hat eine schriftliche Bestätigung der Kasse, dass das so geht (hatten wir auch schon einmal - als absolute Ausnahme, wie der KK-Mitarbeiter bestätigte).
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
Zitat:
11) Können Doppel-Behandlungseinheiten verordnet werden (z. B. 6 verordnete Einheiten werden als 3 Doppeleinheiten angegeben)?
Grundsätzlich sollen Heilmittel je Behandlungstag maximal nur einmal verordnet bzw. abgegeben werden; in seltenen medizinischen Fällen kann der Arzt auch eine Doppelbehandlung verordnen.
Die vom Arzt im Feld „Verordnungsmenge“ angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, kann er im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ dies deutlich machen (z. B. KG als Doppelbehandlung). Sind im Feld „Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden.
Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ nicht.
Laß sie abrechnen, was auch immer sie will ..... Die Kassen können jahrelang Rückforderungen stellen
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die neue schrieb:
Heilmittelrichtlinien Frage-Antwort-Katalog Punkt 11
http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
Zitat:
11) Können Doppel-Behandlungseinheiten verordnet werden (z. B. 6 verordnete Einheiten werden als 3 Doppeleinheiten angegeben)?
Grundsätzlich sollen Heilmittel je Behandlungstag maximal nur einmal verordnet bzw. abgegeben werden; in seltenen medizinischen Fällen kann der Arzt auch eine Doppelbehandlung verordnen.
Die vom Arzt im Feld „Verordnungsmenge“ angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, kann er im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ dies deutlich machen (z. B. KG als Doppelbehandlung). Sind im Feld „Verordnungsmenge“ 6 Einheiten angegeben, können 3 Doppelbehandlungen durchgeführt werden.
Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die im Katalog genannte diagnosebezogene „Verordnungsmenge im Regelfall“ nicht.
Laß sie abrechnen, was auch immer sie will ..... Die Kassen können jahrelang Rückforderungen stellen
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
nein - so geht es nicht!
Doppelbehandlungen sind 2 Einzelbehandlungen, die direkt hintereinander stattfinden.
10 x Manuelle Therapie als Doppelbehandlung und 5 x Fango sind 5 Termine: pro Termin 1x Fango und 2 Einzeltermine Manuelle Therapie (also ein Termin mit der doppelten Zeit)
10xMT
5xFa
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RoFo schrieb:
5 Termine
10xMT
5xFa
und jede Behandlungseinheit ist vom PAtienten durch Unterschrift zu bestätigen!
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Wir haben sehr viele Pat vom Zahnarzt und wenn der Doppelbehandlung aufschreibt machen wir diese:
zb 06.01.16 MT - Doppelbehandlung (Unterschrift)
Wenn DB verordnet ist,reicht auch eine Unterschrift für DB
Micha
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micha850 schrieb:
Das ist nicht ganz richtig.
Wir haben sehr viele Pat vom Zahnarzt und wenn der Doppelbehandlung aufschreibt machen wir diese:
zb 06.01.16 MT - Doppelbehandlung (Unterschrift)
Wenn DB verordnet ist,reicht auch eine Unterschrift für DB
Micha
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Tempelritter schrieb:
das "reichen" ist guter Wille der GKV. Es sind im Grunde 2 Einzelbehandlungen, wobei jede quittiert werden muss.
das "reichen" ist guter Wille der GKV. Es sind im Grunde 2 Einzelbehandlungen, wobei jede quittiert werden muss.
Das ist nicht korrekt. Es steht, dass der Patient quittieren muss. Wie die Quittung genau auszusehen hat, ist nicht definiert. Ergo muss nicht jede Einzelbehandlung quittiert werden, wenn es eigentlich eine Doppelbehandlung ist.
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 11.1.16 10:01:
das "reichen" ist guter Wille der GKV. Es sind im Grunde 2 Einzelbehandlungen, wobei jede quittiert werden muss.
Das ist nicht korrekt. Es steht, dass der Patient quittieren muss. Wie die Quittung genau auszusehen hat, ist nicht definiert. Ergo muss nicht jede Einzelbehandlung quittiert werden, wenn es eigentlich eine Doppelbehandlung ist.
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Tempelritter schrieb:
Dafür gibt es keine Quelle, da die Doppelbehandlung nicht in den Rahmenverträgen definiert ist.
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Wonderwoman schrieb:
Wir sprechen hier vom Quittieren einer Leistung und nicht ob irgendwo eine Leistung definiert ist. Das Eine muss nicht unbedingt etwas mit dem Anderen zu tun haben.
Ohne diese zwei Möglichkeiten mit dem Passus, gibt es eine Absetzung. AOK BaWü nimmt das sehr genau, mittlerweile auch die VdaK-Verbündete.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
nun irgendwo muss auf dem Rezept stehen, im Quittierungsbereich mit Unterschrift, dass es entweder 2 Behandlungen pro Termin waren, oder der Patient zwei Mal unterschreibt.
Ohne diese zwei Möglichkeiten mit dem Passus, gibt es eine Absetzung. AOK BaWü nimmt das sehr genau, mittlerweile auch die VdaK-Verbündete.
stefan 302
Lies einfach nochmal die Antwort von micha850. Darum bezog sich das hier.
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Wonderwoman schrieb:
Ach... wirklich? :innocent:
Lies einfach nochmal die Antwort von micha850. Darum bezog sich das hier.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
was habe ich anders geschrieben als dass als eine Variation eine Unterschrift reicht, WENN schriftlich klar gemacht wird auf dem Rezept, dass der Patient eine Doppelbehandlung bekommen hat... :sunglasses:
stefan 302
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KB32 schrieb:
Nicht vergessen:
und jede Behandlungseinheit ist vom PAtienten durch Unterschrift zu bestätigen!
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