Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
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Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
ist es möglich nach Rücksprache mit dem Arzt die Behandlungen als Doppeleinheiten abzugeben?
Oder ist die Arztunterschrift erforderlich?
Es ist aus therapeutischer Sicht erforderlich, Diagnosegruppe ZN.
Habe in der Anlage 3 leider nichts dazu gefunden...vielen Dank vorab!
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Ahn schrieb:
Du kannst das Rezept per Fax ändern lassen, das Wort "Doppelbehandlung" muss dann z.b. hinter KG stehen; mit Arztstempel, Datum und Unterschrift bestätigen lassen. Aber du weißt ja dann werden aus 6 Behandlungseinheiten 3 Termine.
evtl. hilft Ihnen dieser Bericht aus unserem Hause: https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Hallo AT,
evtl. hilft Ihnen dieser Bericht aus unserem Hause: https://www.physio.de/community/news/der-neue-bundesweit-einheitliche-rahmenvertrag/99/10563/1
liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
• Doppelbehandlung
=> Die Korrektur durch den Therapeuten ist im Einvernehmen mit Arzt zulässig. Auf der Vorderseite ist die Angabe des Kürzels "LE", Datum und Therapeuten-Unterschrift anzubringen.
Wo muss das Kürzel denn hin ? Hinter die Maßnahme/ das Heilmittel ?
zB. Krankengymnastik "LE" Datum+ meine Unterschrift ?
Ich weiß nicht, ob ich mich traue das auszuprobieren...
Und reicht es ich das einmal grundsätzlich mit dem verschreibenden Arzt zu klären oder in jedem Einzelfall ?
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Bianca Korte schrieb:
@Friedrich Merz Hallo ! verstehe ich die Anlage 3 b richtig? Ich kann das nach Rücksprache selbst mit einem Kürzel ändern ?
• Doppelbehandlung
=> Die Korrektur durch den Therapeuten ist im Einvernehmen mit Arzt zulässig. Auf der Vorderseite ist die Angabe des Kürzels "LE", Datum und Therapeuten-Unterschrift anzubringen.
Wo muss das Kürzel denn hin ? Hinter die Maßnahme/ das Heilmittel ?
zB. Krankengymnastik "LE" Datum+ meine Unterschrift ?
Ich weiß nicht, ob ich mich traue das auszuprobieren...
Und reicht es ich das einmal grundsätzlich mit dem verschreibenden Arzt zu klären oder in jedem Einzelfall ?
Hallo Frau Korte,
wo genau auf der Vorderseite das Kürzel hin muss, hierzu macht der neue Rahmenvertrag keine Angaben.
Ich fände es allerdings logisch, es hinter das Heilmittel zu setzen.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
@Bianca Korte
Hallo Frau Korte,
wo genau auf der Vorderseite das Kürzel hin muss, hierzu macht der neue Rahmenvertrag keine Angaben.
Ich fände es allerdings logisch, es hinter das Heilmittel zu setzen.
Liebe Grüße
Friedrich Merz
es scheint nicht nur mir zu riskant zu sein, diese Änderung ohne Unterschrift des Arztes ( bei Bedarf nur mit Verweis auf den neuen Rahmenvertrag) vorzunehmen. Aber wer nicht wer, der nicht gewinnt. Neue Möglichkeiten freier und unbürokratischer zu arbeiten muss man auch nutzen.
Ich werde das mal ausprobieren und sehen, ob ich das so durch bekomme.
Herzliche Grüße
Bianca Korte
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Bianca Korte schrieb:
@Friedrich Merz Hallo Herr Merz,
es scheint nicht nur mir zu riskant zu sein, diese Änderung ohne Unterschrift des Arztes ( bei Bedarf nur mit Verweis auf den neuen Rahmenvertrag) vorzunehmen. Aber wer nicht wer, der nicht gewinnt. Neue Möglichkeiten freier und unbürokratischer zu arbeiten muss man auch nutzen.
Ich werde das mal ausprobieren und sehen, ob ich das so durch bekomme.
Herzliche Grüße
Bianca Korte
… und wenn Sie mir (und vielleicht nicht nur mir) einen großen Gefallen tun wollen, berichten Sie doch hier im Forum über Ihre Erfahrung…
vielen Dank und schönen Abend noch
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
@Bianca Korte ☺️
… und wenn Sie mir (und vielleicht nicht nur mir) einen großen Gefallen tun wollen, berichten Sie doch hier im Forum über Ihre Erfahrung…
vielen Dank und schönen Abend noch
Friedrich Merz
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ist es möglich nach Rücksprache mit dem Arzt die Behandlungen als Doppeleinheiten abzugeben?
Oder ist die Arztunterschrift erforderlich?
Es ist aus therapeutischer Sicht erforderlich, Diagnosegruppe ZN.
Habe in der Anlage 3 leider nichts dazu gefunden...vielen Dank vorab!
Sprich mit ihm und lasse es dir bestätigen,geht auch als Fax
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Shia schrieb:
Nur mit Arztunterschrift
Sprich mit ihm und lasse es dir bestätigen,geht auch als Fax
Die Berechnung von Doppelbehandlungen ist mir klar - es ging mir einzig um die Änderungsmöglichkeit.
Schönen Nachmittag!
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich danke Euch.
Die Berechnung von Doppelbehandlungen ist mir klar - es ging mir einzig um die Änderungsmöglichkeit.
Schönen Nachmittag!
Danke!
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