Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Ratingen suchen wir zum
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Ich habe eine Patientin, die seit ca. 3 Jahren zu uns kommt mit 2 Verordnungen und 2 unterschiedlichen Diagnosen, jeweils ist KG aufgeschrieben. Behandele ich also hintereinander am gleichen Tag und rechne es auch so ab.
Wurde bislang auch ohne weiteres so immer bezahlt von der Kasse, nun wurde meine Rechnung gekürzt, dass es eine Doppelberechnung gegeben hätte und somit nur 1 Verordnung bezahlt wurde.
Ist das rechtens?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe eine Patientin, die seit ca. 3 Jahren zu uns kommt mit 2 Verordnungen und 2 unterschiedlichen Diagnosen, jeweils ist KG aufgeschrieben. Behandele ich also hintereinander am gleichen Tag und rechne es auch so ab.
Wurde bislang auch ohne weiteres so immer bezahlt von der Kasse, nun wurde meine Rechnung gekürzt, dass es eine Doppelberechnung gegeben hätte und somit nur 1 Verordnung bezahlt wurde.
Ist das rechtens?
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Bei Krankenhausentlassung das gleiche wenn am selben Tag behandelt wird. Schon Stundenlange Telefonate mit Sachbearbeitern der KKs geführt ohne Erfolg.Wir behandeln an verschiedenen Tagen, bei dem von dir beschriebenen Fall, um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Morpheus ist im recht, aber kein Bock mehr auf Diskussion
Einen angenehmen Start in die Woche
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TDB schrieb:
Die Kasse kürzt wegen " Doppelabrechnung". Auch ohne Grundlage.
Bei Krankenhausentlassung das gleiche wenn am selben Tag behandelt wird. Schon Stundenlange Telefonate mit Sachbearbeitern der KKs geführt ohne Erfolg.Wir behandeln an verschiedenen Tagen, bei dem von dir beschriebenen Fall, um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Morpheus ist im recht, aber kein Bock mehr auf Diskussion
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morpheus-06 schrieb:
Auch Krankenhausentlassung darf kein Problem sein, Aufnahme- und Entlasstag zählen als halber Tag, so dass eine PT Behandlung in der Praxis möglich ist. Umso mehr Kollegen siche wehren und ihre Rechte einfordern, umso schwerer werden es die Kassen haben solche Absetzungen durchzusetzen.
Kleine Anekdote zum Nachmittag
Pat. kommt seit ca. 10 Jahren mit Kg ZNs, sowie Bew. Bad., Frühkindliches Hirntrauma, Geisteszustand eines ca. 6-8 jährigen Pat. kann nicht schreiben, deshalb kein Unterschreiben möglich .Weil ständig wechselnde Taxifahrer haben wir i.A. Unterschrieben ( damit es nicht heißt: häh?? Wie kommen unterschiedliche Autogramme auf Verordnung).
Bis dato.
So und jetzt kommt der Brüller: Ein Rezept abgesetzt.-Kein Kohle-. 10 Jahre kein Thema und jetzt moniert der KK Mitarbeiter eine Verordnung, und meint das ginge so nicht. Ok!? Wie hätten sie es denn gern, meine Frage.
So haltet euch fest, der Pat soll drei Kreuzchen machen-kein Scherz -
so und jetzt bekommt der KK Mitarbeiter seine Kreuzchen und ich meine Kohle.
Warum diskutieren???
Ach ja natürlich AOK
schönen Feierabend
TDB
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TDB schrieb:
Stimmt K`haus Aufenthalt sollte kein Problem darstellen, tut es aber.
Kleine Anekdote zum Nachmittag
Pat. kommt seit ca. 10 Jahren mit Kg ZNs, sowie Bew. Bad., Frühkindliches Hirntrauma, Geisteszustand eines ca. 6-8 jährigen Pat. kann nicht schreiben, deshalb kein Unterschreiben möglich .Weil ständig wechselnde Taxifahrer haben wir i.A. Unterschrieben ( damit es nicht heißt: häh?? Wie kommen unterschiedliche Autogramme auf Verordnung).
Bis dato.
So und jetzt kommt der Brüller: Ein Rezept abgesetzt.-Kein Kohle-. 10 Jahre kein Thema und jetzt moniert der KK Mitarbeiter eine Verordnung, und meint das ginge so nicht. Ok!? Wie hätten sie es denn gern, meine Frage.
So haltet euch fest, der Pat soll drei Kreuzchen machen-kein Scherz -
so und jetzt bekommt der KK Mitarbeiter seine Kreuzchen und ich meine Kohle.
Warum diskutieren???
Ach ja natürlich AOK
schönen Feierabend
TDB
So wäre der Abrechungsbetrug vorprogrammiert; das geht ja gar nicht. Du hast noch Glück, dass die juristisch falsche Unterschriften nicht als Betrug gewertet werden und du rückwirkend zurückzahlen darfst.
Und: da der Patient offensichtlich nicht geschäftsfähig ist, sind auch die 3 Kreuze juristisch nicht haltbar. Der nächste Sachbearbeiter kann das dann korrekterweise wieder absetzen.
Obwohl ironisch gemeint, ist das oben Gesagte die korrekte Handhabung. Deine Handhabung der vergangenen 10 Jahre war, gelinde gesagt, ein wenig Blauäugig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
KK ist im Recht: Als Leistungserbringer dürfen wir natürlich niemals für eine von uns erbrachte Leistung selbst unterschreiben! Dafür hat der Patient schließlich ein gesetzlicher Betreuer
So wäre der Abrechungsbetrug vorprogrammiert; das geht ja gar nicht. Du hast noch Glück, dass die juristisch falsche Unterschriften nicht als Betrug gewertet werden und du rückwirkend zurückzahlen darfst.
Und: da der Patient offensichtlich nicht geschäftsfähig ist, sind auch die 3 Kreuze juristisch nicht haltbar. Der nächste Sachbearbeiter kann das dann korrekterweise wieder absetzen.
Obwohl ironisch gemeint, ist das oben Gesagte die korrekte Handhabung. Deine Handhabung der vergangenen 10 Jahre war, gelinde gesagt, ein wenig Blauäugig.
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Neuling schrieb:
meine Idee: Stempelkissen und Fingerabdruck statt Unterschrift. Soll die KK doch mit der Lupe prüfen, ob es der vom versicherten ist bzw. jedes Mal vielleicht ein anderer Finger von ihm war?
wie wärst du vorgegangen??
Pat. warscheinlich gar nicht behandelt. Kann mann so machen klar. Ich nicht
Denn, wir haben viele gehandicapte Menschen aus Wohnheimen , du glaubst doch nicht wirklich, das da jemand mitgeschickt wird und der ges. Betreuer schon mal gar nicht.
Ich hab es : nach Feierabend rumfahren und die U`schriften einsammeln
Köstlich
Einen arbeitsreichen Tag allen
TDB
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TDB schrieb:
@ Lars
wie wärst du vorgegangen??
Pat. warscheinlich gar nicht behandelt. Kann mann so machen klar. Ich nicht
Denn, wir haben viele gehandicapte Menschen aus Wohnheimen , du glaubst doch nicht wirklich, das da jemand mitgeschickt wird und der ges. Betreuer schon mal gar nicht.
Ich hab es : nach Feierabend rumfahren und die U`schriften einsammeln
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TDB
Letztendlich ist das bei Menschen mit eine Behinderung tatsächlich nicht immer einfach. Also,....
du musst tatsächlich sicherstellen, dass dieser Mensch im Sinne des SGB geschäftsfähig ist. Diese Frage kann dir nur der gesetzliche Betreuer - unter Vorlage der Bestellungsurkunde - einwandfrei beantworten (obwohl es natürlich auch Menschen mit Behinderung gibt, die voll geschäftsfähig sind).
1) Sofern dein Patient geschäftsfähig ist, kann er auch mit 3 Kreuze und eine entsprechende Klarstellung deinerseits auf der Rückseite der VO unterschreiben (z. B. ein Analphabet).
2) Im Wohnheim ist der Unterschrift durch eine entsprechend befugte Person i.A. zu leisten (z. B. pflegekraft). Das steht bei uns sogar ausdrücklich im Rahmenvertrag.
3) Kommt der Patient mit Begleitung in der Praxis, dann unterschreibt der Begleitperson i. A.
Bei 2) und 3) jeweils mit Hinweis auf der Rückseite (kann ein entsprechender Stempel sein), dann sind auch verschiedene Unterschriften kein Problem.
Bleibt ein kleine Restgruppe von nicht-begleitete und nicht-geschäftsfähige Personen.
Tja, da bleibt dir nichts anderes übrig, als mit dem Betreuer, evtl. unter Hinweis auf seine gesetzliche Pflichten, eine für dich adequate und rechtssichere Lösung zu finden (auf eine mündliche Zusage eines Sofas verlasse ich mich grundsätzlich nicht mehr). U. U. heisst das auch, dich von der ein oder andere Patient zu trennen. Schließlich bist du Unternehmer und geht es um dein Geld. Aber glaube, wenn du das konsequent umsetzt, ändern die Anderen auch sehr schnell ihr Verhalten. Auch Krankenkassen lassen sich dann manchmal was sinnvolles einfallen.
Da ich selbst auch eine gesetzliche Betreuung ausübe, weiss ich aus eigene Erfahrung, dass sämtlich Behörden, etc. diesbezüglich immer kritischer werden. Das merken wir auch tagtäglich in unserer Praxis.
Mit der bisherigen "das-wird-schon-Schiefgehen-haltung" wirdst auch du zunehmend vor die Wand Rennen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ TDB
Letztendlich ist das bei Menschen mit eine Behinderung tatsächlich nicht immer einfach. Also,....
du musst tatsächlich sicherstellen, dass dieser Mensch im Sinne des SGB geschäftsfähig ist. Diese Frage kann dir nur der gesetzliche Betreuer - unter Vorlage der Bestellungsurkunde - einwandfrei beantworten (obwohl es natürlich auch Menschen mit Behinderung gibt, die voll geschäftsfähig sind).
1) Sofern dein Patient geschäftsfähig ist, kann er auch mit 3 Kreuze und eine entsprechende Klarstellung deinerseits auf der Rückseite der VO unterschreiben (z. B. ein Analphabet).
2) Im Wohnheim ist der Unterschrift durch eine entsprechend befugte Person i.A. zu leisten (z. B. pflegekraft). Das steht bei uns sogar ausdrücklich im Rahmenvertrag.
3) Kommt der Patient mit Begleitung in der Praxis, dann unterschreibt der Begleitperson i. A.
Bei 2) und 3) jeweils mit Hinweis auf der Rückseite (kann ein entsprechender Stempel sein), dann sind auch verschiedene Unterschriften kein Problem.
Bleibt ein kleine Restgruppe von nicht-begleitete und nicht-geschäftsfähige Personen.
Tja, da bleibt dir nichts anderes übrig, als mit dem Betreuer, evtl. unter Hinweis auf seine gesetzliche Pflichten, eine für dich adequate und rechtssichere Lösung zu finden (auf eine mündliche Zusage eines Sofas verlasse ich mich grundsätzlich nicht mehr). U. U. heisst das auch, dich von der ein oder andere Patient zu trennen. Schließlich bist du Unternehmer und geht es um dein Geld. Aber glaube, wenn du das konsequent umsetzt, ändern die Anderen auch sehr schnell ihr Verhalten. Auch Krankenkassen lassen sich dann manchmal was sinnvolles einfallen.
Da ich selbst auch eine gesetzliche Betreuung ausübe, weiss ich aus eigene Erfahrung, dass sämtlich Behörden, etc. diesbezüglich immer kritischer werden. Das merken wir auch tagtäglich in unserer Praxis.
Mit der bisherigen "das-wird-schon-Schiefgehen-haltung" wirdst auch du zunehmend vor die Wand Rennen.
danke für die konstruktive Kritik. Eig. wollte ich ja nur mal, über die teilweise sehr speziellen Ansichten der Sofas berichten, bezugnehmend auf den Post vor mir. Und! Ich habe die Aktion mit dem Kreuzen des Pat. sogar schriftlich vom KK-Fachangestellten, also Pat weiterhin seit Jahren bei mir in Bhdl( ohne Absetzung)
Also alles andere als "wird -schon-schiefgehen-Haltung"
Und Theorie& Praxis sind oftmals 2 verschieden paar Schuhe
Aber Recht hast du natürlich :wink:
schönen Abend
TDB
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TDB schrieb:
Hallo Lars,
danke für die konstruktive Kritik. Eig. wollte ich ja nur mal, über die teilweise sehr speziellen Ansichten der Sofas berichten, bezugnehmend auf den Post vor mir. Und! Ich habe die Aktion mit dem Kreuzen des Pat. sogar schriftlich vom KK-Fachangestellten, also Pat weiterhin seit Jahren bei mir in Bhdl( ohne Absetzung)
Also alles andere als "wird -schon-schiefgehen-Haltung"
Und Theorie& Praxis sind oftmals 2 verschieden paar Schuhe
Aber Recht hast du natürlich :wink:
schönen Abend
TDB
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morpheus-06 schrieb:
Das ist nicht rechtens, die Kasse soll dir sagen auf welcher Grundlage sie kürzt. Widerspruch + 40€ und Zinsen.
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