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ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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im Normalfall bin ich eher ein stiller Mitleser, aber dieses mal habe ich auch mal eine Frage an euch. :D
Wie man dem Titel bereits entnehmen kann, habe ich eine Verordnung mit dem Schlagwort ,, Doppelbehandlung '' drauf.
Es geht hierbei um 20 Behandlungen, demnach zehn bei einer Doppelbehandlung.
Jetzt habe ich das Problem die Doppelbehandlung nicht eingetaktet zu bekommen, wäre es auch möglich 20 Einzeltermine statt zehn Doppeltermine zu behandeln ?
Beste Grüße :)
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Physio-Goku schrieb:
Guten Abend liebe Physio- Gemeinde,
im Normalfall bin ich eher ein stiller Mitleser, aber dieses mal habe ich auch mal eine Frage an euch. :D
Wie man dem Titel bereits entnehmen kann, habe ich eine Verordnung mit dem Schlagwort ,, Doppelbehandlung '' drauf.
Es geht hierbei um 20 Behandlungen, demnach zehn bei einer Doppelbehandlung.
Jetzt habe ich das Problem die Doppelbehandlung nicht eingetaktet zu bekommen, wäre es auch möglich 20 Einzeltermine statt zehn Doppeltermine zu behandeln ?
Beste Grüße :)
Lösung (sofern therapeutisch sinnvoll): die Doppelbehandlung [s]durchstreichen lassen[/s], mit Stempel/Datum/Unterschrift vom Arzt.
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Eigentlich sollte es möglich sein, zu Gunsten der Krankenkasse abzuweichen, ggfs. Rücksprache mit dem Arzt mit Notiz auf der Rückseite. Die wird froh sein, dass sie in der Zeit die hälfte bezahlt. Da das Rezept ja länger abgearbeitet wird.
Im HMK ist die Doppelbehandlung nicht explizit geregelt, nur über den Konsentrierten Fragen-Antworten Katalog aus dem letzten Jahrzehnt (2004), woraus hervor geht, dass die Doppelbehandlung möglich ist, aber nicht verpflichtend.
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TheStonie schrieb:
Rückfrage bei der Krankenkasse und Namen+Datum und Uhrzeit notieren.
Eigentlich sollte es möglich sein, zu Gunsten der Krankenkasse abzuweichen, ggfs. Rücksprache mit dem Arzt mit Notiz auf der Rückseite. Die wird froh sein, dass sie in der Zeit die hälfte bezahlt. Da das Rezept ja länger abgearbeitet wird.
Im HMK ist die Doppelbehandlung nicht explizit geregelt, nur über den Konsentrierten Fragen-Antworten Katalog aus dem letzten Jahrzehnt (2004), woraus hervor geht, dass die Doppelbehandlung möglich ist, aber nicht verpflichtend.
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makkam schrieb:
Nein, es ist nicht möglich.
Lösung (sofern therapeutisch sinnvoll): die Doppelbehandlung [s]durchstreichen lassen[/s], mit Stempel/Datum/Unterschrift vom Arzt.
zuerst: Steht Doppelbehandlung drauf muss sie auch durchgeführt werden.
Zweitens: 10x KG Doppelbehandlungen entsprechen 5 Behandlungsterminen je 2x KG ! Pat. unterschreibt 2x je Behandlungstag !
Warum ?
Doppelbehandlungen ändern nichts an der Gesamtbehandlungsmenge je VO mit Abrechnungsposition 20501.
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Vielen Dank für die Antworten ! :)
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Physio-Goku schrieb:
Alles klar, dann wäre es wohl am simpelsten und sichersten, wenn ich die VO einfach per Stempel etc. abändern lasse.
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NorbArt schrieb:
Hallo,
zuerst: Steht Doppelbehandlung drauf muss sie auch durchgeführt werden.
Zweitens: 10x KG Doppelbehandlungen entsprechen 5 Behandlungsterminen je 2x KG ! Pat. unterschreibt 2x je Behandlungstag !
Warum ?
Doppelbehandlungen ändern nichts an der Gesamtbehandlungsmenge je VO mit Abrechnungsposition 20501.
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