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nächste Verordnung geändert auf 20 x KGZNS mit Hausbesuch und wieder 20 x KGZNS und 10 x HB berechnet und die Beihilfe streicht wieder auf 10 x runter. Meine Nachfrage bei der Beihilfe selbst ergab, es müssten zwei verschiedene Diagnosen angegeben sein und diese Auskunft auch nur unter Vorbehalt.
Wie kann ich eine neue Verordnung ausstellen lassen, die niet und nagelfest ist ? Oder darf ich alternativ an zwei verschiedenen Tagen kommen und eine Verordnung mit 20 x als Einzelstunde abarbeiten? Oder wäre das auch wieder zuviel? Hatte das schon mal jemand?
danke
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Bernardo schrieb:
Früher ging bei einer Privatpatientin mit Beihilfeerstattung 10 x Doppelbehandlung mit Hausbesuch in der Erstattung durch. Von mir 20 x KGZNS und 10 x HB berechnet. Dann streicht die Beihilfe KG auf 10 runter.
nächste Verordnung geändert auf 20 x KGZNS mit Hausbesuch und wieder 20 x KGZNS und 10 x HB berechnet und die Beihilfe streicht wieder auf 10 x runter. Meine Nachfrage bei der Beihilfe selbst ergab, es müssten zwei verschiedene Diagnosen angegeben sein und diese Auskunft auch nur unter Vorbehalt.
Wie kann ich eine neue Verordnung ausstellen lassen, die niet und nagelfest ist ? Oder darf ich alternativ an zwei verschiedenen Tagen kommen und eine Verordnung mit 20 x als Einzelstunde abarbeiten? Oder wäre das auch wieder zuviel? Hatte das schon mal jemand?
danke
Da muss sich Dein Patient mal auf die Hinterbeinestellen am besten mit ärztlichem Kommentar, wenn das Rezept nicht ausreicht.
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Bernardo schrieb:
Patientin ist überfordert bzw. nervlich nicht in der Lage für eine konkrete Auseinandersetzung mit der Beihilfe. Möchte einfach vermeiden, dass sie etwas gestrichen bekommt, was ihr zusteht. Meine Rechnungen hat sie beglichen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ein Kollege, der jahrelang kräftig Werbung damit betrieben hat, dass er Doppelbehandlungen zum Beihilfesatz abgibt und seine Patienten ja dadurch viel weniger Termine und Fahrzeiten benötigen bis zur Genesung und eben nix zuzahlen müssen, steht jetzt vor einem enormen Problem: Die Beihilfestellen erstatten seit Monaten so gut wie keine Doppelbehandlungen mit selber Diagnose mehr. Warum ist bisher nicht bekannt.
Gruß von Monique
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morpheus-06 schrieb:
Die Doppelnehandlung ist kein Bestandteil der BBhVo, deshalb keine Erstattung. Lass dir eine KG-ZNS und eine MT Vo mit unters. Dg. verordnen oder verzichte auf die Doppelbehandlung.
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Bernardo schrieb:
vielen Dank, werde das weitere Vorgehen mit der Patientin besprechen, vermutlich ist es auch nicht möglich, mehr als 10 x mit einer Verordnung zu behandeln, sollte sie wieder 20 x verordnet bekommen? Oder ist in der Hinsicht die Verordnungsmenge variierbar?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Wie morpheus schon schrieb: Lass Dir zwei VO mit unterschiedlicher Diagnose ausstellen, und schon ist alles gut, die Patientin bekommt es dann von der Beihilfe erstattet.
Gruß von Monique
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morpheus-06 schrieb:
Bei der Menge gibt es kein Limit, 10x, 20x 30x, ................................................
Die Doppelnehandlung ist kein Bestandteil der BBhVo, deshalb keine Erstattung.
Nicht Bestandteil oder ausgeschlossen ?
Wenn Doc Doppelbehandlung aufschreibt, warum sollte das nicht gehen :unamused:
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ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 22.9.18 15:36:
Die Doppelnehandlung ist kein Bestandteil der BBhVo, deshalb keine Erstattung.
Nicht Bestandteil oder ausgeschlossen ?
Wenn Doc Doppelbehandlung aufschreibt, warum sollte das nicht gehen :unamused:
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ali schrieb:
Meines Wissens gibt es dafür keine Begründung (Vorschrift). In HH wurden Beamte und Dienststellen schriftlich im Zuge der Beihilfeanpassungen darüber informiert, das DBs nur noch in Ausnahmefällen erstattet würden. Nicht wirklich hieb und stichfest.
Da muss sich Dein Patient mal auf die Hinterbeinestellen am besten mit ärztlichem Kommentar, wenn das Rezept nicht ausreicht.
Habe ein Urteil von 2016 gefunden, über den Link macht sich ein pdf auf.
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Habe ein Urteil von 2016 gefunden, über den Link macht sich ein pdf auf.
Ganz schöne Luxusbehandlung für eine dislozierte Radiusköpfchenfraktur! Ich frage mich ernsthaft, was der Kollege da mit Fango und Massage-Doppelbehandlung neben der ansonsten ebenfalls verordneten KG, MT und MLD erreichen wollte. Solche Rezepte kenne ich bei dieser Diagnose nur von Ärzten, die eine eigene PT-Praxis mit einem Strohmann als PI betreiben. :tired_face:
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MikeL schrieb:
Bernardo schrieb am 26.9.18 19:08:
Habe ein Urteil von 2016 gefunden, über den Link macht sich ein pdf auf.
Ganz schöne Luxusbehandlung für eine dislozierte Radiusköpfchenfraktur! Ich frage mich ernsthaft, was der Kollege da mit Fango und Massage-Doppelbehandlung neben der ansonsten ebenfalls verordneten KG, MT und MLD erreichen wollte. Solche Rezepte kenne ich bei dieser Diagnose nur von Ärzten, die eine eigene PT-Praxis mit einem Strohmann als PI betreiben. :tired_face:
Ich kenne solche Rezepte auch: Von Patienten, die sehr gut mit ihrem Orthopäden befreundet sind.
Solche Rezepte nehme ich gar nicht an, denn ich wüsste absolut nicht, welches Krankheitsbild ich dreieinhalb Stunden am Stück sinnvoll behandeln könnte.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ja, MikeL, das war nicht nur Luxus, das war eindeutig eine völlig übertriebene Therapiemaßnahme.
Ich kenne solche Rezepte auch: Von Patienten, die sehr gut mit ihrem Orthopäden befreundet sind.
Solche Rezepte nehme ich gar nicht an, denn ich wüsste absolut nicht, welches Krankheitsbild ich dreieinhalb Stunden am Stück sinnvoll behandeln könnte.
Gruß von Monique
Solche Rezepte nehme ich gar nicht an, denn ich wüsste absolut nicht, welches Krankheitsbild ich dreieinhalb Stunden am Stück sinnvoll behandeln könnte.
Gruß von Monique
Bei solchen Rezepten behandle ich nur, was sinnvoll ist....
Im übrigen geht's doch nur darum, ob (eine) Doppelbehandlung von der Beihilfe auch akzeptiert werden muss...verordnet ist verordnet.
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ali schrieb:
M0nique schrieb am 29.9.18 07:15:
Solche Rezepte nehme ich gar nicht an, denn ich wüsste absolut nicht, welches Krankheitsbild ich dreieinhalb Stunden am Stück sinnvoll behandeln könnte.
Gruß von Monique
Bei solchen Rezepten behandle ich nur, was sinnvoll ist....
Im übrigen geht's doch nur darum, ob (eine) Doppelbehandlung von der Beihilfe auch akzeptiert werden muss...verordnet ist verordnet.
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Bernardo schrieb:
Ja, die Sinnhaftigkeit mancher Verordnungsfolge ist nicht immer nachvollziehbar, bei mir jedoch benötige ich zu gutem Grund auch die Zeit für die Behandlung an der Patientin. Ich finde es schade, dass ich zwei verschiedene Diagnosen und Anwendungen anregen muss, um dies auch zu gewährleisten.
Da hilft nur Aufklärung der Ärzte.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Viele Ärzte wissen nicht, welchen Zeitwert eine einzelne KG-Verordnung hat. Und auch nicht, wie wenig wir dafür in Rechnung stellen.
Da hilft nur Aufklärung der Ärzte.
Gruß von Monique
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Bernardo schrieb:
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