Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
ich hätte gerne gewusst ob jemand mir sagen kann ob man bei privat (beihilfe) Patienten einfach so eine Doppelbehandlung (also 2 termine am selben Tag) abrechnen kann oder ob es auf den Rezept stehen muss.
Vielen Dank.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
seseba schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte gerne gewusst ob jemand mir sagen kann ob man bei privat (beihilfe) Patienten einfach so eine Doppelbehandlung (also 2 termine am selben Tag) abrechnen kann oder ob es auf den Rezept stehen muss.
Vielen Dank.
LG
Allerdings wäre es sinnvoll, Deinen Patienten darüber aufzuklären, dass er mit seinen Vertragspartnern Beihlfe und Zusatzversicherung abklären sollte, inwieweit die Kosten für die Doppelbehandlung erstattet werden.
Im Honararvertrag sollten auch die Doppelbehandlungen dargestellt werden.
LG A. Korn
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
seseba schrieb:
Ok super vielen Dank!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Körnchen schrieb:
Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Patienten Doppeltermine vereinbaren und abrechnen. Er ist ja Dein Vertragspartner (nicht die Beihilfe oder die Zusatzversicherung).
Allerdings wäre es sinnvoll, Deinen Patienten darüber aufzuklären, dass er mit seinen Vertragspartnern Beihlfe und Zusatzversicherung abklären sollte, inwieweit die Kosten für die Doppelbehandlung erstattet werden.
Im Honararvertrag sollten auch die Doppelbehandlungen dargestellt werden.
LG A. Korn
Mein Profilbild bearbeiten