WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
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macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
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ich hätte gerne gewusst ob jemand mir sagen kann ob man bei privat (beihilfe) Patienten einfach so eine Doppelbehandlung (also 2 termine am selben Tag) abrechnen kann oder ob es auf den Rezept stehen muss.
Vielen Dank.
LG
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seseba schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte gerne gewusst ob jemand mir sagen kann ob man bei privat (beihilfe) Patienten einfach so eine Doppelbehandlung (also 2 termine am selben Tag) abrechnen kann oder ob es auf den Rezept stehen muss.
Vielen Dank.
LG
Allerdings wäre es sinnvoll, Deinen Patienten darüber aufzuklären, dass er mit seinen Vertragspartnern Beihlfe und Zusatzversicherung abklären sollte, inwieweit die Kosten für die Doppelbehandlung erstattet werden.
Im Honararvertrag sollten auch die Doppelbehandlungen dargestellt werden.
LG A. Korn
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seseba schrieb:
Ok super vielen Dank!
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Körnchen schrieb:
Selbstverständlich kannst Du mit Deinem Patienten Doppeltermine vereinbaren und abrechnen. Er ist ja Dein Vertragspartner (nicht die Beihilfe oder die Zusatzversicherung).
Allerdings wäre es sinnvoll, Deinen Patienten darüber aufzuklären, dass er mit seinen Vertragspartnern Beihlfe und Zusatzversicherung abklären sollte, inwieweit die Kosten für die Doppelbehandlung erstattet werden.
Im Honararvertrag sollten auch die Doppelbehandlungen dargestellt werden.
LG A. Korn
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