Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
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Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
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und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
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Eine Praxis im Städtchen bei uns druckt die HMV immer auf Din A 4 Blätter aus, da es ihr Drucker angeblich nicht anders kann!?! Der Druck ist wohl in Din A 5 Größe aber man muss dann immer erst rundherum zuschneiden.
Ist ja nun nicht das ganz große Drama aber mich würde einfach mal interessieren ob es da eine Vorgabe gibt, wie die HMV ausgestellt werden muss.
Frohes Schaffen und LG.
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Vera Schiever schrieb:
Guten Morgen!
Eine Praxis im Städtchen bei uns druckt die HMV immer auf Din A 4 Blätter aus, da es ihr Drucker angeblich nicht anders kann!?! Der Druck ist wohl in Din A 5 Größe aber man muss dann immer erst rundherum zuschneiden.
Ist ja nun nicht das ganz große Drama aber mich würde einfach mal interessieren ob es da eine Vorgabe gibt, wie die HMV ausgestellt werden muss.
Frohes Schaffen und LG.
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Warum können die das nicht selber schneiden?!
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RoFo schrieb:
Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich.
Warum können die das nicht selber schneiden?!
Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich.
Warum können die das nicht selber schneiden?!
Der Arzt soll einfach einen passenden Drucker mit zusätzlich A5 für die Blankoformularbedruckung anschaffen.
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Tempelritter schrieb:
RoFo schrieb am 13.2.18 09:06:
Manchen Ärzten ist auch nichts zu peinlich.
Warum können die das nicht selber schneiden?!
Der Arzt soll einfach einen passenden Drucker mit zusätzlich A5 für die Blankoformularbedruckung anschaffen.
Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.
...und zwar Zehntelmillimetergenau. Ist die VO nicht entsprechend dieser Vorgaben produziert worden ist sie, der Form halber, erstmal ungültig.
Wird wenigstens das Sicherheitspapier ("GKV"-Wasserzeichen) verwendet?
Jede einzelne dieser VOs solltest du tunlichst zwecks Genehmigung vor(!) Behandlungsbeginn der GKV vorlegen lassen.
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 13.2.18 08:14:
Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.
...und zwar Zehntelmillimetergenau. Ist die VO nicht entsprechend dieser Vorgaben produziert worden ist sie, der Form halber, erstmal ungültig.
Wird wenigstens das Sicherheitspapier ("GKV"-Wasserzeichen) verwendet?
Jede einzelne dieser VOs solltest du tunlichst zwecks Genehmigung vor(!) Behandlungsbeginn der GKV vorlegen lassen.
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Tempelritter schrieb:
Diese Vorgabe gibt es in der Vereinbarung zur Blankoformularbedruckung.
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