• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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trini schrieb:
hallo- sind vorgedruckte/eingescannte/digitale Unterschriften der Ärzte auf den VO absetzungssicher?Oder muss der Arzt die VO im Original unterschreiben? Wer weiß was und wo steht das?Vielen Dank.
Hier könnte theoretisch die MTA des Arztes eigenmächtig Verordnungen ausstellen, ohne Kenntnis des Arztes.
Die Original VO wird zwar in der Regel bei der Abrechnung von den KK auch eingescannt, ist aber dein eigenes Risiko.
... digitale Unterschriften mit elektronischer Signatur nach den Signaturgesetz sind etwas ganz anderes.
Sowas wird uns dann erst später beim eRezept erwarten.
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Jeverland schrieb:
Faksimilestempel sind keine rechtsgültige Unterschrift (BGH-Urteil vom 29. Mai 1962, I ZR 137/61).
Hier könnte theoretisch die MTA des Arztes eigenmächtig Verordnungen ausstellen, ohne Kenntnis des Arztes.
Die Original VO wird zwar in der Regel bei der Abrechnung von den KK auch eingescannt, ist aber dein eigenes Risiko.
... digitale Unterschriften mit elektronischer Signatur nach den Signaturgesetz sind etwas ganz anderes.
Sowas wird uns dann erst später beim eRezept erwarten.
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trini schrieb:
Vielen Dank. Gibt es irgendwo eine Textvorlage, die ich dem (kritikresitenten)Arzt vorlegen kann?
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