An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
Vielen Dank schon mal für Euere Infos und/oder Tipps!
liebe Grüße
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der Michi schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
Vielen Dank schon mal für Euere Infos und/oder Tipps!
liebe Grüße
[kaputter Link]
da bekommst Du mehr Infos als in jedem Berufsverband!
:sunglasses: :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
schau mal auf der Homepage von MikeL
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