Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
Vielen Dank schon mal für Euere Infos und/oder Tipps!
liebe Grüße
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der Michi schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
Vielen Dank schon mal für Euere Infos und/oder Tipps!
liebe Grüße
[kaputter Link]
da bekommst Du mehr Infos als in jedem Berufsverband!
:sunglasses: :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
schau mal auf der Homepage von MikeL
[kaputter Link]
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