Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
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Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
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Wenn Du Dich in einem symphatischen
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ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
Vielen Dank schon mal für Euere Infos und/oder Tipps!
liebe Grüße
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Problem beschreiben
der Michi schrieb:
Liebe Kollegen,
ich habe einen Privatpatienten, dessen PKV nicht die vollen Behandlungskosten übernehmen möchte. Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dass ich ihn bei seiner Kostenerstattung unterstütze, jedoch finde ich es wichtig, dass unsere Patienten auch bei der PKV insistieren und sich wehren. Ich habe eine Frage zu folgendem Schreiben:
"Die Preise liegen nach unserer Erfahrung über dem Üblichen und können deshalb von uns nicht anerkannt werden." Dann folgt eine Preisaufstellung. Es folgt: " Damit liegen wir deutlich über dem, was allgemein üblich bzw. Angemessen im Sinne des Dienstvertragsrechtes des BGB ist."
Welchen Sachverhalt meinen die denn mit diesem Dienstvertragsrecht? Das hat doch meines Wissens nichts mit der vertraglichen Erstattung zwischen PKV und Versicherten zu tun oder?
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liebe Grüße
[kaputter Link]
da bekommst Du mehr Infos als in jedem Berufsverband!
:sunglasses: :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
schau mal auf der Homepage von MikeL
[kaputter Link]
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:sunglasses: :sunglasses:
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