Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams einen Physiotherapeut/in in
Voll-und/oder Teilzeit
Die Praxis Beck steht für höchste
Qualität in der Behandlung und
Kompetenz in den Bereichen
Osteopathie, Physiotherapie und
manuellen Therapie.
Durch die enge Zusammenarbeit mit
dem AVT College für osteopathische
Medizin sind wir immer auf dem
neusten Stand der Wissenschaft.
Wir bieten:
- Attraktive, überdurchschnittlich
hohe Bezahlung
- Verschiedenen Arbeitszeitmodelle
(besonders attraktiv...
Teams einen Physiotherapeut/in in
Voll-und/oder Teilzeit
Die Praxis Beck steht für höchste
Qualität in der Behandlung und
Kompetenz in den Bereichen
Osteopathie, Physiotherapie und
manuellen Therapie.
Durch die enge Zusammenarbeit mit
dem AVT College für osteopathische
Medizin sind wir immer auf dem
neusten Stand der Wissenschaft.
Wir bieten:
- Attraktive, überdurchschnittlich
hohe Bezahlung
- Verschiedenen Arbeitszeitmodelle
(besonders attraktiv...
Diagnose ist gleich mit einem vorherigem Rezept aber der Schlüssel wurde von Ws1a auf Ex1a geändert.
Ist das eine Erstverordnung oder Folgeverordnung.
Danke für die schnelle Hilfe
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Diagnose ist gleich mit einem vorherigem Rezept aber der Schlüssel wurde von Ws1a auf Ex1a geändert.
Ist das eine Erstverordnung oder Folgeverordnung.
Danke für die schnelle Hilfe
anders formuliert und damit anders auslegbar wäre, könnte man auch einen neuen Regelfall annehmen. Man müsste also den exakten Wortlaut der VO kennen, um entscheiden zu können ob ein neuer Regelfall interpretierbar wäre. Gruß S.
Gefällt mir
Sei vorsichtig, sonst zahlt dir die Kasse die VO nicht.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
Was S. schreibt, ist völlig richtig. Du mußt nur aufpassen, dass der Indikationsschlüssel auch zur Diagnose passt. Wie kann es bei genau gleichlautender Diagnose 2 verschiedene Indikationsschlüssel geben?
Sei vorsichtig, sonst zahlt dir die Kasse die VO nicht.
Gruß Britt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Wenn es sich eindeutig um die selbe Diagnose handelt, wäre es eine Folgeverordnung. Wenn es ggf. aufgrund der Änderung von "ws" auf "ex",
anders formuliert und damit anders auslegbar wäre, könnte man auch einen neuen Regelfall annehmen. Man müsste also den exakten Wortlaut der VO kennen, um entscheiden zu können ob ein neuer Regelfall interpretierbar wäre. Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten