Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Als Diagnose ist nur, Cervicalgie eingetragen und bei Therapieziel: Erlernen eines Dauerübungsprogramm. Reicht das für die Abrechnung mit der GK.
Danke
GT
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
T.duck schrieb:
Moin,
Als Diagnose ist nur, Cervicalgie eingetragen und bei Therapieziel: Erlernen eines Dauerübungsprogramm. Reicht das für die Abrechnung mit der GK.
Danke
GT
Behandlungsziel wurde ebenfalls erwähnt, ergäbe sich aber auch auch aus der Diagnose "Schmerz" (Ziel, dann weniger Schmerz) womit auch ein (eigentlich nicht erforderliches Leitsy. benannt wäre). Für mich wäre da rechtlich und HMK-mäßig (inhaltlich ist die Diagnose natürlich mau) nichts zu beanstanden.
Gruß S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Schmerzen HWS (und das wäre ja praktisch die Übersetzung) ist im ICD10 als M 54.92 Diagnose gelistet. Ebenso übrigens die Zervikalneuralgie (M54.2).
Behandlungsziel wurde ebenfalls erwähnt, ergäbe sich aber auch auch aus der Diagnose "Schmerz" (Ziel, dann weniger Schmerz) womit auch ein (eigentlich nicht erforderliches Leitsy. benannt wäre). Für mich wäre da rechtlich und HMK-mäßig (inhaltlich ist die Diagnose natürlich mau) nichts zu beanstanden.
Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten