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engagierten Physiotherapeuten und
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Gemeinsam bringen wir mehr als 20
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In 8 Behandlungsräume...
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Meine Frage leider auch wieder nach einer möglicherweise unkorrekten Verordnung:
Seit der Software-umstellung in den Arztpraxen kommen vermehrt Verordnungen mit fehlender ausgeschriebener Diagnose.
Natürlich erkenne ich den ICD-10 code und kann den Patienten behandeln, ist es aber für die Abrechnung notwendig, daß Leitsymptomatik und Diagnose im Schriftfeld im als Klartext steht?
Wo finde ich Vorlagen für "die korrekte Verordnung" bei Fragen, die mir der HMK nicht konkret beantwortet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo und Danke schonmal für hilfreiche Antworten!
Meine Frage leider auch wieder nach einer möglicherweise unkorrekten Verordnung:
Seit der Software-umstellung in den Arztpraxen kommen vermehrt Verordnungen mit fehlender ausgeschriebener Diagnose.
Natürlich erkenne ich den ICD-10 code und kann den Patienten behandeln, ist es aber für die Abrechnung notwendig, daß Leitsymptomatik und Diagnose im Schriftfeld im als Klartext steht?
Wo finde ich Vorlagen für "die korrekte Verordnung" bei Fragen, die mir der HMK nicht konkret beantwortet?
Korrekte Vorgaben findest du in deinen Rahmenverträgen.
Die Diagnose kann als ICD10Code, als Klartext oder einer Mischung aus beidem angegeben werden.
Die Hauptsache ist, es steht überhaupt eine Diagnose auf dem RZ.
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Tempelritter schrieb:
Zu deiner Frage: Nein es ist nicht notwendig, das eine Diagnose in Klartext auf dem RZ steht.
Korrekte Vorgaben findest du in deinen Rahmenverträgen.
Die Diagnose kann als ICD10Code, als Klartext oder einer Mischung aus beidem angegeben werden.
Die Hauptsache ist, es steht überhaupt eine Diagnose auf dem RZ.
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du musst hatl drauf achten das der ICD10 Schlüssel stimmt- als Diagnose, dann reicht dieser..
Was muss am ICD10 Code stimmen?
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Tempelritter schrieb:
silgreif schrieb am 30.3.17 11:53:
du musst hatl drauf achten das der ICD10 Schlüssel stimmt- als Diagnose, dann reicht dieser..
Was muss am ICD10 Code stimmen?
- man muss nur drauf achten das dies stimmt. Wir hatten schon oft, das der ICD10 Code überhaupt nicht passte. Dann könnte es bei der Abrechnung Probleme geben.
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silgreif schrieb:
wenn der ICD10 die richtige Diagnose enthält, so muss diese nicht mehr im Klartext geschrieben stehen.
- man muss nur drauf achten das dies stimmt. Wir hatten schon oft, das der ICD10 Code überhaupt nicht passte. Dann könnte es bei der Abrechnung Probleme geben.
Was kann denn da nicht passen?
Die Eigenmächtigkeit von PT's etwas anderes zu behandeln etwa?
mfg hgb :flushed:
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hgb schrieb:
Mit der Klartext Diagnose oder der ICD 10 Buchstaben /Ziffern - Kombination gibt die VO an, was die zu behandelnde Erkrankung ist.
Was kann denn da nicht passen?
Die Eigenmächtigkeit von PT's etwas anderes zu behandeln etwa?
mfg hgb :flushed:
Absetzung deR KK...
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ali schrieb:
Die Diagnose nicht zum IKS -> HMK,
Absetzung deR KK...
Soll nicht heißen, dass ich die Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht ungemein wichtig finde, nur die Einseitigkeit stört mich.
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Susulo schrieb:
naja. Glaube silgreif ist auch Logo. Der ICD passt bei mir öfters mal nicht zum IKS. Soll ich jetzt auch noch ICD prüfen und die Diagnose des Arztes korrigieren? Mach ich nicht. Hatte diesbezüglich auch noch keine Absetzung. Ich bekomme hier häufig so völlig unsinnige "Diagnosen", dass ich sie gerne mal an Herrn Montgomery persönlich schicken möchte, wenn er mir sagt "die Diagnosehoheit im Bereich Heilmittel sollte aber beim Arzt liegen."
Soll nicht heißen, dass ich die Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht ungemein wichtig finde, nur die Einseitigkeit stört mich.
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Tempelritter schrieb:
Die Diagnose muss nur zum IKS passen, z.B. wird beim IKS WS und einer Diagnose die Extremitäten betreffend abgesetzt.
Also, ok, ich will mal so sagen: wenn ich etwas grottenfalsches in der Hand habe, dann nehme ich schon mal Kontakt zum Arzt auf, eher aus Gründen der Zusammenarbeit, weil so vielleicht auch deutlich wird, dass ich nicht völlig ahnungslos bin. Es kommt immer ein bisschen auf den Arzt an, ob ich es für notwendig erachte, dass er weiß wer ich bin und wie ich arbeite.
Aber wenn ich eine Absetzung wegen Nicht - Zusammenpassens hätte, würde ich Widerspruch einlegen. Wieso soll ich Diagnosen korrigieren, wenn die Hoheit beim Arzt liegt? Ich seh das einfach nicht ein.
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Susulo schrieb:
Das heißt, ihr kontrolliert wirklich den ICD 10 ?
Also, ok, ich will mal so sagen: wenn ich etwas grottenfalsches in der Hand habe, dann nehme ich schon mal Kontakt zum Arzt auf, eher aus Gründen der Zusammenarbeit, weil so vielleicht auch deutlich wird, dass ich nicht völlig ahnungslos bin. Es kommt immer ein bisschen auf den Arzt an, ob ich es für notwendig erachte, dass er weiß wer ich bin und wie ich arbeite.
Aber wenn ich eine Absetzung wegen Nicht - Zusammenpassens hätte, würde ich Widerspruch einlegen. Wieso soll ich Diagnosen korrigieren, wenn die Hoheit beim Arzt liegt? Ich seh das einfach nicht ein.
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Tempelritter schrieb:
ich muss doch wissen um welche Diagnose es sich handelt, außerdem übersetzt mein Programm dies zuverlässig. So sehe ich mit einem Blick ob es zum IKS passt. Gleiches gilt für eine Klartextdiagnose. Zur Plausibilität von Diagnose + IKS gibt es Urteile.
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silgreif schrieb:
du musst hatl drauf achten das der ICD10 Schlüssel stimmt- als Diagnose, dann reicht dieser..
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