Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
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direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
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P...
ich habe da mal eine Frage: Reicht es, wenn auf dem Rezept nur der ICD 10- Code als Diagnose steht oder muss diese zwingend auch immer noch als Klartext drauf stehen? Bei uns kommen immer mehr solcher VO rein, wo immer nur die LS ausgeschrieben sind...
Danke!
LG, Louisa
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe da mal eine Frage: Reicht es, wenn auf dem Rezept nur der ICD 10- Code als Diagnose steht oder muss diese zwingend auch immer noch als Klartext drauf stehen? Bei uns kommen immer mehr solcher VO rein, wo immer nur die LS ausgeschrieben sind...
Danke!
LG, Louisa
der ICD 10 ist die Diagnose. Klartext braucht es nur, wenn kein Code draufstünde.
Also, ganz entspannt bleiben :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super- vielen Dank !!
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Susulo schrieb:
Guten Morgen, Louisa,
der ICD 10 ist die Diagnose. Klartext braucht es nur, wenn kein Code draufstünde.
Also, ganz entspannt bleiben :blush:
Weder HM-Richtlinie noch Rahmenverträge erwähnen einen ICD-10 Code als Pflichtangabe. Zudem die Vereinbarung zw KBV und GKV-SV zur Angabe des ICD-10 Codes auf der Heilmittelverordnung.
Viel Glück!
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Wo steht umgekehrt, dass ein ICD allein nicht anerkannt wird?
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Susulo schrieb:
Hm. Rechne seit 15 Jahren ab und hatte deswegen noch nie ne Absetzung. Fakt ist, eine Diagnose muss da sein. Fakt ist auch, der ICD entspricht einer Diagnose. Also entweder ICD oder Klartextdiagnose. Meistens wird halt gedoppelt.
Wo steht umgekehrt, dass ein ICD allein nicht anerkannt wird?
Als rein medizinische Diagnose aber entweder Klartext oder ICD.
80% der VO, die ich bekomme haben in der Klartextzeile etwas aus dem IKS rauskopiert und dann noch den ICD 10, ohne Klartext, dazu.
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Susulo schrieb:
Nochmals ich. Eventuell liegt hier ein Missverständnis vor. Ich würde tatsächlich keine VO annehmen auf der nur 2 Ziffern stehen (IKS und ICD). Weil nämlich der IKS nur eine Diagnosegruppe ist mit gggfs recht unterschiedlichen Leitsymptomatiken. Dies muss spezifiziert auf der VO stehen.
Als rein medizinische Diagnose aber entweder Klartext oder ICD.
80% der VO, die ich bekomme haben in der Klartextzeile etwas aus dem IKS rauskopiert und dann noch den ICD 10, ohne Klartext, dazu.
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a schubart schrieb:
Meiner Meinung reicht icd 10 aus ist ja die codierte Diagnose. Also auch kein Halbwissen. hab da auch noch nie Probleme mit gehabt
Grundlagen sind (1) §13m HMR mit der Vorgabe, das eine gültige VO zwingend eine Diagnose enthalten muss; die Diagnose- und Verordnungshoheit liegt bei den Vertragsärzten und (2) das BSG-Urteil vom 13. September 2011 (Az. B 1 KR 23/10 R) [1] nach dem den Heilmittelerbringern die Pflicht obliegt zu prüfen ob die VO ordnungsgemäß ausgestellt wurde, in dieser Frage also: Eine verwertbare Diagnose enthält.
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.
Sofern eine VO ausschließlich einen ICD-10-Code enthält ist die Verordnung dahingehend zu prüfen, ob der entschlüsselte ICD-10-Code mit dem Rest der Verordnung und dem Befund am Patienten zusammenpasst. Bei der Angabe ICD-10 J01.3, Indikationsschlüssel EX1a, Therapieziel Verbesserung der Beweglichkeit bietet es sich an, Rücksprache mit dem Arzt zu halten ob die VO wirklich so ausgestaltet werden soll [die Diagnose passt nicht zur verordneten Behandlung und J01.-Diagnosen sind grundsätzlich von der physiotherapeutischen behandlung ausgeschlossen]. Steht statt J01.3 eine S82.0 als ICD-10-Code auf der Verordnung kann man dagegen ziemlich bedenkenlos mit Befundung und Therapie beginnen.
Achtung, Information vom Feind:
[...] Wird nur der ICD-10-Code angegeben, so ersetzt dieser die Klartextdiagnose.[...]
[1] BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R - dejure.org
[2] ICD-10-GM
[3] AOK-Gesundheitspartner - Rheinland - Heilberufe - Prüfverfahren
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Papa Alpaka schrieb:
...je ausgiebiger das Halbwissen desto selbstsicherer ;)
ICD-10-GM[2]
Information zum Prüfverfahren der AOK Rheinland[3]
Grundlagen sind (1) §13m HMR mit der Vorgabe, das eine gültige VO zwingend eine Diagnose enthalten muss; die Diagnose- und Verordnungshoheit liegt bei den Vertragsärzten und (2) das BSG-Urteil vom 13. September 2011 (Az. B 1 KR 23/10 R) [1] nach dem den Heilmittelerbringern die Pflicht obliegt zu prüfen ob die VO ordnungsgemäß ausgestellt wurde, in dieser Frage also: Eine verwertbare Diagnose enthält.
Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) ist die amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland.
Sofern eine VO ausschließlich einen ICD-10-Code enthält ist die Verordnung dahingehend zu prüfen, ob der entschlüsselte ICD-10-Code mit dem Rest der Verordnung und dem Befund am Patienten zusammenpasst. Bei der Angabe ICD-10 J01.3, Indikationsschlüssel EX1a, Therapieziel Verbesserung der Beweglichkeit bietet es sich an, Rücksprache mit dem Arzt zu halten ob die VO wirklich so ausgestaltet werden soll [die Diagnose passt nicht zur verordneten Behandlung und J01.-Diagnosen sind grundsätzlich von der physiotherapeutischen behandlung ausgeschlossen]. Steht statt J01.3 eine S82.0 als ICD-10-Code auf der Verordnung kann man dagegen ziemlich bedenkenlos mit Befundung und Therapie beginnen.
Achtung, Information vom Feind:
[...] Wird nur der ICD-10-Code angegeben, so ersetzt dieser die Klartextdiagnose.[...]
[1] BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R - dejure.org
[2] ICD-10-GM
[3] AOK-Gesundheitspartner - Rheinland - Heilberufe - Prüfverfahren
Offenbar seit Ihr nicht an meinem Wissen interessiert und beharrt auf jahrelanger Erfahrung, die auch falsch sein kann, also beende ich die Diskussion.
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Jan Herrmann schrieb:
@Papa Alpaka: Bitte nicht vom Rheinland auf ganz Deutschland schließen und nicht von der AOK auf alle Krankenkassen. -> Trugschluss aufgrund Pauschalisierung
Offenbar seit Ihr nicht an meinem Wissen interessiert und beharrt auf jahrelanger Erfahrung, die auch falsch sein kann, also beende ich die Diskussion.
Bei der Klartextdiagnose haben wir das Problem, das unterschiedliche Ärzte unterschiedliche Begriffe verwenden und die statistische Auswertung praktisch unmöglich wird [das mag für die J06.9 nicht gelten, dafür liegen lokal in der Regel ausreichende Erfahrungswerte vor], möchte man Daten und Statistiken zu einer Erkrankung mit einer Morbidität von 1:100.000.000 zusammentragen ist es unumgänglich, eine globale Nomenklatur zu schaffen damit alle sieben Ärzte die mit dieser Erkrankung überhaupt zu tun haben zueinander finden können. Zu diesem Zweck wurde die ICD aus der Wiege gehoben, zur Zeit ist die 10. Revision (ICD-10) anzuwenden; die ICD-11 braucht noch ein paar Jahre bis sie die ICD-10 ersetzt.
ICD = International Classification of Diseases, Internationale Klassifikation der Krankheiten, ist ein deskriptiver Katalog der bekannten Krankheiten und enthält genügend Möglichkeiten, "sonstige" oder "neue" Diagnosen zu kodieren. U04.9 wird möglicherweise zukünftig eine J-, vielleicht aber auch eine A-Kodierung erhalten.
Aus dem ICD-Katalog lassen sich eindeutige Diagnosen ablesen; die Angabe eines ICD-Codes auf einer Heilmittelverordnung ist damit HMR-konform die Angabe einer Diagnose. Ändert sich die Diagnose des Arztes ändert sich, natürlich, auch der ICD-Code, aber das ist außerhalb meines formalen Kompetenzbereiches...
@Papa Alpaka: Bitte nicht vom Rheinland auf ganz Deutschland schließen und nicht von der AOK auf alle Krankenkassen. -> Trugschluss aufgrund Pauschalisierung
[...]
...drum habe ich darum gebeten, diese Information mit Vorsicht zu genießen; so wie alle Informationen die von GKVen kommen grundsätzlich zu prüfen sind [außer es gibt den ungewöhnlichen Fall das ohne weitere Beanstandungen Leistungen bewilligt und bezahlt werden].
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Papa Alpaka schrieb:
Di·a·g·no·se /Diagno?se/ Substantiv, feminin [die] 1. MEDIZIN•PSYCHOLOGIE Feststellung, Bestimmung einer körperlichen oder psychischen Krankheit (durch den Arzt) "eine richtige, falsche Diagnose"
Jan Herrmann schrieb am 7.9.19 12:28:
Bei der Klartextdiagnose haben wir das Problem, das unterschiedliche Ärzte unterschiedliche Begriffe verwenden und die statistische Auswertung praktisch unmöglich wird [das mag für die J06.9 nicht gelten, dafür liegen lokal in der Regel ausreichende Erfahrungswerte vor], möchte man Daten und Statistiken zu einer Erkrankung mit einer Morbidität von 1:100.000.000 zusammentragen ist es unumgänglich, eine globale Nomenklatur zu schaffen damit alle sieben Ärzte die mit dieser Erkrankung überhaupt zu tun haben zueinander finden können. Zu diesem Zweck wurde die ICD aus der Wiege gehoben, zur Zeit ist die 10. Revision (ICD-10) anzuwenden; die ICD-11 braucht noch ein paar Jahre bis sie die ICD-10 ersetzt.
ICD = International Classification of Diseases, Internationale Klassifikation der Krankheiten, ist ein deskriptiver Katalog der bekannten Krankheiten und enthält genügend Möglichkeiten, "sonstige" oder "neue" Diagnosen zu kodieren. U04.9 wird möglicherweise zukünftig eine J-, vielleicht aber auch eine A-Kodierung erhalten.
Aus dem ICD-Katalog lassen sich eindeutige Diagnosen ablesen; die Angabe eines ICD-Codes auf einer Heilmittelverordnung ist damit HMR-konform die Angabe einer Diagnose. Ändert sich die Diagnose des Arztes ändert sich, natürlich, auch der ICD-Code, aber das ist außerhalb meines formalen Kompetenzbereiches...
@Papa Alpaka: Bitte nicht vom Rheinland auf ganz Deutschland schließen und nicht von der AOK auf alle Krankenkassen. -> Trugschluss aufgrund Pauschalisierung
[...]
...drum habe ich darum gebeten, diese Information mit Vorsicht zu genießen; so wie alle Informationen die von GKVen kommen grundsätzlich zu prüfen sind [außer es gibt den ungewöhnlichen Fall das ohne weitere Beanstandungen Leistungen bewilligt und bezahlt werden].
es ist doch zeitsparender, dem arzt das "beizubringen" als den zeitaufwand zu betreiben, gegen eine KK zu klagen.
diese aussage gilt nicht für die streitlustigen. wer sich nicht ausgelastet fühlt, hat meinen segen beim sozialgericht :thumbsdown:
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Alex Moro schrieb:
und dann kommt nach ein paar jahren irgendeine IKK ab und versucht alles abzusetzen, was keine klartextdiagnose beinhaltet :wink:
es ist doch zeitsparender, dem arzt das "beizubringen" als den zeitaufwand zu betreiben, gegen eine KK zu klagen.
diese aussage gilt nicht für die streitlustigen. wer sich nicht ausgelastet fühlt, hat meinen segen beim sozialgericht :thumbsdown:
und dann kommt nach ein paar jahren irgendeine IKK ab und versucht alles abzusetzen, was keine klartextdiagnose beinhaltet :wink:
es ist doch zeitsparender, dem arzt das "beizubringen" als den zeitaufwand zu betreiben, gegen eine KK zu klagen.
diese aussage gilt nicht für die streitlustigen. wer sich nicht ausgelastet fühlt, hat meinen segen beim sozialgericht :thumbsdown:
Die Kollegen die dem Mumm haben sich auch vor Gericht gegen KK zu wehren, als Streithansel hinzustellen ist eigentlich nur frech.
Vor dem Schreiben mal nachdenken kann sehr hilfreich sein
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mbone schrieb:
Alex Moro schrieb am 8.9.19 12:17:
und dann kommt nach ein paar jahren irgendeine IKK ab und versucht alles abzusetzen, was keine klartextdiagnose beinhaltet :wink:
es ist doch zeitsparender, dem arzt das "beizubringen" als den zeitaufwand zu betreiben, gegen eine KK zu klagen.
diese aussage gilt nicht für die streitlustigen. wer sich nicht ausgelastet fühlt, hat meinen segen beim sozialgericht :thumbsdown:
Die Kollegen die dem Mumm haben sich auch vor Gericht gegen KK zu wehren, als Streithansel hinzustellen ist eigentlich nur frech.
Vor dem Schreiben mal nachdenken kann sehr hilfreich sein
ICD 10 I S T eine Diagnose, wenn da nicht weiter geschrieben steht reicht das !
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ali schrieb:
Jan Herrmann schrieb am 7.9.19 10:42:Ich weiß, es ist genau andersherum. Diagnose muss, ICD10-Code
ICD 10 I S T eine Diagnose, wenn da nicht weiter geschrieben steht reicht das !
Würde mal sagen: zurück zur Startlinie.....wir waren da schon mal...ob Louisa die ganze Zeit mitgelesen hat oder einfach ihre Abrechnung erledigt hat?
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Susulo schrieb:
@ templer und ali: vielen Dank für eure Unterstützung. :thumbsdown:
Würde mal sagen: zurück zur Startlinie.....wir waren da schon mal...ob Louisa die ganze Zeit mitgelesen hat oder einfach ihre Abrechnung erledigt hat?
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Jan Herrmann schrieb:
Susulo, das fällt leider in die Rubrik "Gefährliches Halbwissen" oder "Selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit". Ich weiß, es ist genau andersherum. Diagnose muss, ICD10-Code kann.
Weder HM-Richtlinie noch Rahmenverträge erwähnen einen ICD-10 Code als Pflichtangabe. Zudem die Vereinbarung zw KBV und GKV-SV zur Angabe des ICD-10 Codes auf der Heilmittelverordnung.
Viel Glück!
Zu Deiner Frage Susulo: Wo steht umgekehrt, dass ein ICD allein nicht anerkannt wird?
Hier steht die Antwort:
Link
§ 13 Verordnungsvordruck
(2)
3Anzugeben sind insbesondere
m. die konkrete Diagnose mit Therapieziel(en) nach Maßgabe des jeweiligen
Heilmittelkataloges, ergänzende Hinweise (z. B. Befunde, Vor- und
Begleiterkrankungen). ...
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Was die rote Ampel angeht: glaub mir, du fährst nicht 15 Jahre in jeder Stadt und jeden Tag über eine Rote Ampel bzw mit 60 in der 30er Zone ohne nicht wenigstens einmal erwischt zu werden. Analog die gkv, die setzen viel zu gerne ab.
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Susulo schrieb:
Voila, Jan Herrmann, mein Reden: Leitsymptomatik muss als Klartext drauf, weil diese nicht aus dem IKS hervorgeht. Diagnose muss entweder als Klartext oder als ICD 10 drauf sein. Habe nichts anderes in deinem Text gefunden und habe wirklich sehr selten VO, bei denen der ICD zusätzlich ausgedruckt ist.
Was die rote Ampel angeht: glaub mir, du fährst nicht 15 Jahre in jeder Stadt und jeden Tag über eine Rote Ampel bzw mit 60 in der 30er Zone ohne nicht wenigstens einmal erwischt zu werden. Analog die gkv, die setzen viel zu gerne ab.
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Jan Herrmann schrieb:
Das Wort ICD10 kommt da nicht vor. Bitte mal in Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt schauen, dann alles durchdenken und dann Posten.
Das Wort ICD10 kommt da nicht vor. Bitte mal in Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt schauen, dann alles durchdenken und dann Posten.
Natürlich kommt es nicht vor, weil der ICD die Diagnose ist.
Wir kommen da nicht zusammen. Sollte ich in den nächsten 15 Jahren deshalb ne Absetzung haben, werde ich sn dich denken.
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Susulo schrieb:
Jan Herrmann schrieb am 7.9.19 12:17:
Das Wort ICD10 kommt da nicht vor. Bitte mal in Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt schauen, dann alles durchdenken und dann Posten.
Natürlich kommt es nicht vor, weil der ICD die Diagnose ist.
Wir kommen da nicht zusammen. Sollte ich in den nächsten 15 Jahren deshalb ne Absetzung haben, werde ich sn dich denken.
gibt es eigentlich im Netz eine Seite auf der die ICD10 den möglichen Indikationsschlüssel zugeordnet sind.
Ich kann mich erinnern das im Heilmittelkatalog früher jedem Indikationsschlüssel auch zumindestens ein paar
ICD10-Codes zugeordnet waren.
Im Katalog von 2017 ist das nicht mehr mit aufgeführt und im Netz habe ich keine Verknüpfung gefunden.
Für den Besonderen Verordnungsbedarf und den Langfristigen Heilmittelbedarf gibt es ja eine verfügbare Liste,
in der dem jeweiligen ICD-10 auch ein oder mehrere Indikationsschlüssel zugeordnet sind.
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Break schrieb:
Hallo,
gibt es eigentlich im Netz eine Seite auf der die ICD10 den möglichen Indikationsschlüssel zugeordnet sind.
Ich kann mich erinnern das im Heilmittelkatalog früher jedem Indikationsschlüssel auch zumindestens ein paar
ICD10-Codes zugeordnet waren.
Im Katalog von 2017 ist das nicht mehr mit aufgeführt und im Netz habe ich keine Verknüpfung gefunden.
Für den Besonderen Verordnungsbedarf und den Langfristigen Heilmittelbedarf gibt es ja eine verfügbare Liste,
in der dem jeweiligen ICD-10 auch ein oder mehrere Indikationsschlüssel zugeordnet sind.
"Ruptur Vorderes Kreuzband" passt, vielleicht, eher zu EX2, kann aber (v.a. bei Komplikationen) auch EX3 sein. Liegt das Problem des Patienten aber eher bei einer plötzlichen Anspannung der Atemhilfsmuskulatur beim auftreten kann trotz "Grunddiagnose" VKB auch ein AT-Indikationsschlüssel angewandt werden...
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Papa Alpaka schrieb:
Außerhalb der besonderen Verordnungsbedarfe sind die Indikationsschlüssel diagnoseunabhängig, wobei es schön wäre wenn ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Diagnose und Indikation besteht.
"Ruptur Vorderes Kreuzband" passt, vielleicht, eher zu EX2, kann aber (v.a. bei Komplikationen) auch EX3 sein. Liegt das Problem des Patienten aber eher bei einer plötzlichen Anspannung der Atemhilfsmuskulatur beim auftreten kann trotz "Grunddiagnose" VKB auch ein AT-Indikationsschlüssel angewandt werden...
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Jan Herrmann schrieb:
@Susulo @a schubart: Nur weil ich mit dem Auto bei erlaubten 30 km/h immer 60 km/h fahre, kann ich nicht behaupten es wären 60 km/h erlaubt, da ich noch nie erwischt wurde, oder? Das ist gefährliches Halbwissen in Reinstform.
Zu Deiner Frage Susulo: Wo steht umgekehrt, dass ein ICD allein nicht anerkannt wird?
Hier steht die Antwort:
Link
§ 13 Verordnungsvordruck
(2)
3Anzugeben sind insbesondere
m. die konkrete Diagnose mit Therapieziel(en) nach Maßgabe des jeweiligen
Heilmittelkataloges, ergänzende Hinweise (z. B. Befunde, Vor- und
Begleiterkrankungen). ...
Ich hatte den Fall, der wahrscheinlich nur alle 15 Jahre vorkommt. Er hat mich zum Nachdenken und Nachforschen gebracht und deshalb denke ich, dass meine Auffassung, dass der Diagnose-Text relevanter ist als der ICD10-Code richtig ist.
Mir wurde im Februar 2019 eine VO (Verordnung, Rezept) wegen paralleler Behandlung von 2 VOs (s. Bild im Link) im gleichen Regelfall abgesetzt.
- Alles unterschiedlich: Arzt, ICD, IndSchlüssel und HM!
- Nur Patient und Erstverordnung gleich.
Hatte das dem Verband gegeben und der hat die Auffassung der AOK Plus bestätigt. Ähnlicher Diagnose-Text "Gelenkblockierung" in der einen VO bzw. "Wirbelblockierung" in der anderen und "HWS/BWS" in beiden VOs.
[URL=Link
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Haben ein BG Rezept mit Diagnose Schulterluxation und KG ZNS. Geht das?
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Heuberger schrieb:
die BG unterliegt nicht der HMR?
Haben ein BG Rezept mit Diagnose Schulterluxation und KG ZNS. Geht das?
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regelfälle. Die Verordner haben große Sorgfalt angewandt. Was die AOK sagt wäre mir völlig wurscht. Im Zweifel sollte das ein Richter entscheiden.
Edit: Notwendige Korrektur nachdem ich meine Brille wieder gefunden habe. Danke
@Jan @Susu
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Xela schrieb:
@Jan
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regelfälle. Die Verordner haben große Sorgfalt angewandt. Was die AOK sagt wäre mir völlig wurscht. Im Zweifel sollte das ein Richter entscheiden.
Edit: Notwendige Korrektur nachdem ich meine Brille wieder gefunden habe. Danke
@Jan @Susu
Wirtschaftlich? Check.
Ausreichend? Check. Auch wenn die AOK das bestreitet.
Notwendig? Check.
Zweckmäßig? Check.
In deinem Fall sind alle angegebenen Diagnosen relevant, ICD- als auch Klartext; mir ist keine verbindliche Regelung bekannt die eine Variante gegenüber der anderen bevorzugen würde. Ich würde mich manchmal freuen, so detailliert ausgestellte VOs zu bekommen ;)
(Die Ausgangsfrage war übrigens "Reicht es aus, wenn nur ein ICD-Code ohne Klartextdiagnose auf der VO angegebenen wird?" - "Ja")
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Papa Alpaka schrieb:
Das kommt nicht so oft vor, in diesem Fall bin ich aber ganz bei Xela - der Verordner hat bei diesen beiden VOs die technische Möglichkeit genutzt, zwei Verordnungen für zwei Diagnosen (Gelenkblockade / Muskelschmerz) auszustellen und begründet, warum er es für wirtschaftlich erachtet (Asthmatiker mit Atembeklemmung).
Wirtschaftlich? Check.
Ausreichend? Check. Auch wenn die AOK das bestreitet.
Notwendig? Check.
Zweckmäßig? Check.
In deinem Fall sind alle angegebenen Diagnosen relevant, ICD- als auch Klartext; mir ist keine verbindliche Regelung bekannt die eine Variante gegenüber der anderen bevorzugen würde. Ich würde mich manchmal freuen, so detailliert ausgestellte VOs zu bekommen ;)
(Die Ausgangsfrage war übrigens "Reicht es aus, wenn nur ein ICD-Code ohne Klartextdiagnose auf der VO angegebenen wird?" - "Ja")
@Jan
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regenfälle. Der Verordner hat große Sorgfalt angewandt. Was die AOK sagt wäre mir völlig wurscht. Im Zweifel sollte das ein Richter entscheiden.
Wieso der Verordner. Es waren 2 Ärzte, die nichts voneinander wussten. Vor einen Richter gehe ich deswegen nicht, da ich die Logik der AOK verstanden habe. Es ist praktisch nicht zu entdecken, Mist für uns, aber irgendwie nachvollziehbar.
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Jan Herrmann schrieb:
Xela schrieb am 8.9.19 10:57:
@Jan
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regenfälle. Der Verordner hat große Sorgfalt angewandt. Was die AOK sagt wäre mir völlig wurscht. Im Zweifel sollte das ein Richter entscheiden.
Wieso der Verordner. Es waren 2 Ärzte, die nichts voneinander wussten. Vor einen Richter gehe ich deswegen nicht, da ich die Logik der AOK verstanden habe. Es ist praktisch nicht zu entdecken, Mist für uns, aber irgendwie nachvollziehbar.
@Jan
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regenfälle. Der Verordner hat große Sorgfalt angewandt. Was die AOK sagt wäre mir völlig wurscht. Im Zweifel sollte das ein Richter entscheiden.
Wieso der Verordner. Es waren 2 Ärzte, die nichts voneinander wussten. Vor einen Richter gehe ich deswegen nicht, da ich die Logik der AOK verstanden habe. Es ist praktisch nicht zu entdecken, Mist für uns, aber irgendwie nachvollziehbar.
Hast du denn nicht mal widersprochen bei der AOK, sondern nur höflich nachgefragt?? Verstehe ja nicht so viel von euren Schlüsseln, aber wenn ich mir vorstelle, ein Pat käme mit 2 unterschiedlichen Diagnosen - die er de facto auch hat - und demnach mit zwei unterschiedlichen VO, dann wären das für mich auch 2 Regelfälle, was denn sonst? Eine Absetzung würde ich da nicht einfach hinnehmen. In den allermeisten Fällen knickt die AOK schon ein, wenn man nur mit einer Klage droht.
Und das Argument hier war ja nun nicht Klartext ja oder nein.
BTW, das Argument "mir wurde da was abgesetzt" ist genauso wenig stichhaltig wie mein "mir wurde da noch nie was abgesetzt", weiter oben. Entscheidend ist, was im Gesetz steht und wie dieses am Ende ausgelegt eird. Über letzteres kann man oft trefflich streiten, sonst gäbe es keine Gerichte.
Was das ursprüngliche Thema angeht (danke@Papa A für den klaren Hinweis) interpretieren wir da halt den HMK auch unterschiedlich.
War eigentlich schon raus aus dem Thema, aber das schnelle Hinnehmen von Absetzungen ärgert mich immer wieder. Verstehe da auch die Reaktion des Verbands nicht.....erinnert mich aber an meinen Ex-Verband.
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Susulo schrieb:
Jan Herrmann schrieb am 8.9.19 13:36:
Xela schrieb am 8.9.19 10:57:
@Jan
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regenfälle. Der Verordner hat große Sorgfalt angewandt. Was die AOK sagt wäre mir völlig wurscht. Im Zweifel sollte das ein Richter entscheiden.
Wieso der Verordner. Es waren 2 Ärzte, die nichts voneinander wussten. Vor einen Richter gehe ich deswegen nicht, da ich die Logik der AOK verstanden habe. Es ist praktisch nicht zu entdecken, Mist für uns, aber irgendwie nachvollziehbar.
Hast du denn nicht mal widersprochen bei der AOK, sondern nur höflich nachgefragt?? Verstehe ja nicht so viel von euren Schlüsseln, aber wenn ich mir vorstelle, ein Pat käme mit 2 unterschiedlichen Diagnosen - die er de facto auch hat - und demnach mit zwei unterschiedlichen VO, dann wären das für mich auch 2 Regelfälle, was denn sonst? Eine Absetzung würde ich da nicht einfach hinnehmen. In den allermeisten Fällen knickt die AOK schon ein, wenn man nur mit einer Klage droht.
Und das Argument hier war ja nun nicht Klartext ja oder nein.
BTW, das Argument "mir wurde da was abgesetzt" ist genauso wenig stichhaltig wie mein "mir wurde da noch nie was abgesetzt", weiter oben. Entscheidend ist, was im Gesetz steht und wie dieses am Ende ausgelegt eird. Über letzteres kann man oft trefflich streiten, sonst gäbe es keine Gerichte.
Was das ursprüngliche Thema angeht (danke@Papa A für den klaren Hinweis) interpretieren wir da halt den HMK auch unterschiedlich.
War eigentlich schon raus aus dem Thema, aber das schnelle Hinnehmen von Absetzungen ärgert mich immer wieder. Verstehe da auch die Reaktion des Verbands nicht.....erinnert mich aber an meinen Ex-Verband.
@Jan
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regenfälle.
Xela, regnets bei euch auch so viel? Hier ist Land unter....mehr als 2 Regenfälle pro Stunde.
Was ich sagen wollte: you made my day :sunglasses: VIELEN DANK !
Aber auch inhaltlich sonst :thumbsdown:
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Susulo schrieb:
Xela schrieb am 8.9.19 10:57:
@Jan
Danke für die Einstellung der VOen. Für mich klar 2 unterschiedliche Regenfälle.
Xela, regnets bei euch auch so viel? Hier ist Land unter....mehr als 2 Regenfälle pro Stunde.
Was ich sagen wollte: you made my day :sunglasses: VIELEN DANK !
Aber auch inhaltlich sonst :thumbsdown:
Hier landen nur die harten Fälle. Bitte nicht ärgern.
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Jan Herrmann schrieb:
@Susulo: Wie kommst Du drauf, dass ich Absetzungen schnell hinnehme. Erstens habe ich es nicht schnell gemacht, da ich mich bei der AOK zur Chefin hocheskaliert hatte und dann noch den Verband befragt habe. Zweitens ist das eine von 10 wo mein Einspruch abgewiesen wurde.
Hier landen nur die harten Fälle. Bitte nicht ärgern.
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Jan Herrmann schrieb:
Jetzt schreibe ich doch noch mal was zum Thema. Es geht mir nicht darum etwas besser zu wissen, sondern u. U. zum Nachdenken anzuregen.
Ich hatte den Fall, der wahrscheinlich nur alle 15 Jahre vorkommt. Er hat mich zum Nachdenken und Nachforschen gebracht und deshalb denke ich, dass meine Auffassung, dass der Diagnose-Text relevanter ist als der ICD10-Code richtig ist.
Mir wurde im Februar 2019 eine VO (Verordnung, Rezept) wegen paralleler Behandlung von 2 VOs (s. Bild im Link) im gleichen Regelfall abgesetzt.
- Alles unterschiedlich: Arzt, ICD, IndSchlüssel und HM!
- Nur Patient und Erstverordnung gleich.
Hatte das dem Verband gegeben und der hat die Auffassung der AOK Plus bestätigt. Ähnlicher Diagnose-Text "Gelenkblockierung" in der einen VO bzw. "Wirbelblockierung" in der anderen und "HWS/BWS" in beiden VOs.
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Tempelritter schrieb:
Hab jetzt nich alle Beiträge gelesen, vielleicht doppelt. Die Dg. kann nur aus einem ICD-10 Code, einer Klartextdg. oder einer Mischung aus beidem bestehen.
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