WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
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Eilbek."
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und Intensivpflege (ZBI Nord) in
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Fragen:
Frage 1: Steht bei Anzahl der Behandlungen 2 x die Woche, Pat will /kann aber nur einmal, MUSS er zweimal kommen damit ich das abgerechnet kriege?
Frage2: Ich habe jetzt schon mehrere Verordnungen von einem Artz bekommen wo bei Diagnose und Therapieziele immer wortgleich die gleiche Formulierung steht - wie copy and paste. Ist das realität und oft so!
Frage 3: Wird Therapiebericht verlangt, MUSS ich immer einen Therapiebericht abgeben?
Soweit für den Moment.
Grüßle
Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
Fragen:
Frage 1: Steht bei Anzahl der Behandlungen 2 x die Woche, Pat will /kann aber nur einmal, MUSS er zweimal kommen damit ich das abgerechnet kriege?
Frage2: Ich habe jetzt schon mehrere Verordnungen von einem Artz bekommen wo bei Diagnose und Therapieziele immer wortgleich die gleiche Formulierung steht - wie copy and paste. Ist das realität und oft so!
Frage 3: Wird Therapiebericht verlangt, MUSS ich immer einen Therapiebericht abgeben?
Soweit für den Moment.
Grüßle
Klonkrieger
zu Frage 2 - ja
zu Frage 3 - ja
LG ergonosis
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zu 1)
Wenn auf einem Rezept 2x die Woche steht, muss ich dann nicht Rücksprache mit dem Arzt halten, wenn der Patient nur einmal die Woche kommen will/kann? Und das auf der Rückseite dokumentieren?
Und was ist wenn die Frequenz mit 1-2 mal (kommt sehr oft vor) die Woche ausgestellt ist, kann ich dann ohne Rücksprache mit dem Arzt einmal die Woche behandeln?
Bei Heilmittel Allgemeine Krankengymnastik
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
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Katerchen schrieb:
Hallo,
zu 1)
Wenn auf einem Rezept 2x die Woche steht, muss ich dann nicht Rücksprache mit dem Arzt halten, wenn der Patient nur einmal die Woche kommen will/kann? Und das auf der Rückseite dokumentieren?
Und was ist wenn die Frequenz mit 1-2 mal (kommt sehr oft vor) die Woche ausgestellt ist, kann ich dann ohne Rücksprache mit dem Arzt einmal die Woche behandeln?
Bei Heilmittel Allgemeine Krankengymnastik
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
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ergonosis schrieb:
zu Frage 1 - nein
zu Frage 2 - ja
zu Frage 3 - ja
LG ergonosis
Frage 1 nein
Frage 2 ja
Frage 3 ja
Gruß Manfred
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Manfred Müller schrieb:
Hallo Klonkrieger,
Frage 1 nein
Frage 2 ja
Frage 3 ja
Gruß Manfred
Praxistipp: bei "großen" VOs kannst du so auf einen Blick herleiten ob die VO in 12 Wochen erledigt sein kann (sie muss nicht in 12 Wochen erledigt sein, es muss nur möglich sein)
Frage 2: irgendwann kommen Beschwerden der GKVen, in der Praxis kann man damit aber durchkommen. Eine meiner Patienten (Diagnose: Down-Syndrom, Therapieziel: Down-Syndrom, Begründung außerhalb des Regelfalles: "s.o.") bekommt seit mindestens sechs Jahren diesen Text auf die VO und es wird nicht beanstandet...
Frage 3: Ja. Kontrollierende Stelle ist die GKV, wenn du weißt mit welchen Ärzten du zusammenarbeitet bietet es sich an, das Grundsatzgespräch zu suchen um herauszufinden wie der Arzt gestrickt ist
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Papa Alpaka schrieb:
Frage 1: die Frequenz ist eine Empfehlung, "nach unten" dürfen bis zu 14 Tage Unterbrechung sein, nach oben darfst du nicht 3x wöchentlich behandeln wenn max. 2x verordnet ist.
Praxistipp: bei "großen" VOs kannst du so auf einen Blick herleiten ob die VO in 12 Wochen erledigt sein kann (sie muss nicht in 12 Wochen erledigt sein, es muss nur möglich sein)
Frage 2: irgendwann kommen Beschwerden der GKVen, in der Praxis kann man damit aber durchkommen. Eine meiner Patienten (Diagnose: Down-Syndrom, Therapieziel: Down-Syndrom, Begründung außerhalb des Regelfalles: "s.o.") bekommt seit mindestens sechs Jahren diesen Text auf die VO und es wird nicht beanstandet...
Frage 3: Ja. Kontrollierende Stelle ist die GKV, wenn du weißt mit welchen Ärzten du zusammenarbeitet bietet es sich an, das Grundsatzgespräch zu suchen um herauszufinden wie der Arzt gestrickt ist
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Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
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Tolkinchen schrieb:
FFGG schrieb am 11.4.19 16:03:
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
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RoFo schrieb:
Tolkinchen schrieb am 11.4.19 19:05:
FFGG schrieb am 11.4.19 16:03:
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
Also bei uns gibt es Ärzte die ohne Bericht keine neue Verordnung ausstellen. Inwiefern das bei Anzeige, durch wen auch immer, von der Krankenkasse wirklich geahndet würde weiß ich nicht.
Aber Fakt ist doch: Wird es verlangt, müssen wir liefern. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
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Tolkinchen schrieb:
RoFo schrieb am 12.4.19 17:49:
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
Also bei uns gibt es Ärzte die ohne Bericht keine neue Verordnung ausstellen. Inwiefern das bei Anzeige, durch wen auch immer, von der Krankenkasse wirklich geahndet würde weiß ich nicht.
Aber Fakt ist doch: Wird es verlangt, müssen wir liefern. Ich sehe das Problem ehrlich gesagt nicht.
Durch Therapeutenmangel und Patienansturm bin ich grad am Anschlag. Da sind die KBs unterste Priorität bei mir.
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RoFo schrieb:
Klar müssen wir liefern, gar keine Frage.
Durch Therapeutenmangel und Patienansturm bin ich grad am Anschlag. Da sind die KBs unterste Priorität bei mir.
Klar müssen wir liefern, gar keine Frage.
Durch Therapeutenmangel und Patienansturm bin ich grad am Anschlag. Da sind die KBs unterste Priorität bei mir.
KBs???
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Tempelritter schrieb:
RoFo schrieb am 12.4.19 19:39:
Klar müssen wir liefern, gar keine Frage.
Durch Therapeutenmangel und Patienansturm bin ich grad am Anschlag. Da sind die KBs unterste Priorität bei mir.
KBs???
Ich war auch schon "dreist" und habe bei Langzeitpatienten direkt nachgefragt, ob wirklich jedes Mal ein Bericht nötig ist. Resultat: Erstaunlich oft wurde mit "Nein, das können wir dann jetzt lassen" geantwortet. Das meist bei Ärzten mit denen das Verhältnis auch ohnehin sehr gut und vertrauensvoll ist.
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Tolkinchen schrieb:
Nachvollziehbar! :wink:
Ich war auch schon "dreist" und habe bei Langzeitpatienten direkt nachgefragt, ob wirklich jedes Mal ein Bericht nötig ist. Resultat: Erstaunlich oft wurde mit "Nein, das können wir dann jetzt lassen" geantwortet. Das meist bei Ärzten mit denen das Verhältnis auch ohnehin sehr gut und vertrauensvoll ist.
Klar müssen wir liefern, gar keine Frage.
Durch Therapeutenmangel und Patienansturm bin ich grad am Anschlag. Da sind die KBs unterste Priorität bei mir.
KBs???
Ich tippe auf Kurzberichte?
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Tolkinchen schrieb:
Tempelritter schrieb am 12.4.19 19:44:
RoFo schrieb am 12.4.19 19:39:
Klar müssen wir liefern, gar keine Frage.
Durch Therapeutenmangel und Patienansturm bin ich grad am Anschlag. Da sind die KBs unterste Priorität bei mir.
KBs???
Ich tippe auf Kurzberichte?
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RoFo schrieb:
Ja, Kurzbericht.
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
Ich komme deshalb drauf, weil es nachweislich keine Konsequenzen hat.
Falls jemand diesbezüglich welche erfahren hat, her damit....
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FFGG schrieb:
RoFo schrieb am 12.4.19 17:49:
Tolkinchen schrieb am 11.4.19 19:05:
FFGG schrieb am 11.4.19 16:03:
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
Ich komme deshalb drauf, weil es nachweislich keine Konsequenzen hat.
Falls jemand diesbezüglich welche erfahren hat, her damit....
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
Ich komme deshalb drauf, weil es nachweislich keine Konsequenzen hat.
Falls jemand diesbezüglich welche erfahren hat, her damit....
Korrigiert mich, aber steht in den Rahmenempfehlungen/-verträgen nicht folgendes:
Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
Inhalt und Umfang der Kooperation (§ 17)
(6) Für den Abschluss der Heilmittelbehandlung gilt folgendes:
Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Heilmittelerbringer diesen gegen Ende der Behandlungsserie schriftlich über den Stand der Therapie. Eine prognostische Einschätzung hinsichtlich der Errei-chung des Therapieziels sowie ggf. aus dem Behandlungsverlauf resultierende Vor-schläge zur Änderung des Therapieplans sind abzugeben, sofern der Heilmittelerbringer die Fortsetzung der Therapie für erforderlich hält.
Die Konsequenzen ergeben sich bei Nichteinhaltung meiner Auffassung nach aus §24.
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Tolkinchen schrieb:
FFGG schrieb am 24.4.19 07:55:
RoFo schrieb am 12.4.19 17:49:
Tolkinchen schrieb am 11.4.19 19:05:
FFGG schrieb am 11.4.19 16:03:
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Wie kommst du darauf? Nur weil dir keine Konsequenz bekannt ist?
Welche Konsequenzen das hat, wüsste ich auch gern.
Zur Zeit komme ich nicht mehr hinterher....
Ich komme deshalb drauf, weil es nachweislich keine Konsequenzen hat.
Falls jemand diesbezüglich welche erfahren hat, her damit....
Korrigiert mich, aber steht in den Rahmenempfehlungen/-verträgen nicht folgendes:
Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt
Inhalt und Umfang der Kooperation (§ 17)
(6) Für den Abschluss der Heilmittelbehandlung gilt folgendes:
Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Heilmittelerbringer diesen gegen Ende der Behandlungsserie schriftlich über den Stand der Therapie. Eine prognostische Einschätzung hinsichtlich der Errei-chung des Therapieziels sowie ggf. aus dem Behandlungsverlauf resultierende Vor-schläge zur Änderung des Therapieplans sind abzugeben, sofern der Heilmittelerbringer die Fortsetzung der Therapie für erforderlich hält.
Die Konsequenzen ergeben sich bei Nichteinhaltung meiner Auffassung nach aus §24.
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FFGG schrieb:
und die da wären?
und die da wären?
Die, die du da nachlesen kannst.
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Tolkinchen schrieb:
FFGG schrieb am 24.4.19 09:30:
und die da wären?
Die, die du da nachlesen kannst.
Deshalb lassen wir in dem beschriebenen Fall die VO entsprechend ändern.
Spart nachträglichen Ärger. :grin:
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NorbArt schrieb:
zu Frage 1 wäre zu ergänzen, dass wir in der Vergangenheit durchaus Kürzungen durch die KKen wegen Nichteinhaltung der Therapiefrequenz erhielten.
Deshalb lassen wir in dem beschriebenen Fall die VO entsprechend ändern.
Spart nachträglichen Ärger. :grin:
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FFGG schrieb:
Frage 3: nein, was wäre die Konsequenz
Nach den R-Verträgen ja
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Tempelritter schrieb:
Frage 3: Wird Therapiebericht verlangt, MUSS ich immer einen Therapiebericht abgeben?
Nach den R-Verträgen ja
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Klonkrieger schrieb:
Dank euch. Na ich schreib auf jeden Fall Therapieberichte. Sind auch super um die Therapie zu reflektieren.Mir gings nur um das grundsätzliche oder falls man mal vergisst einen zu schreiben obwohl er verlangt wird.
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