Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
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Dana Quattrocchi
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
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Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
Abgesehen davon braucht es gar keine Mahnbescheid. Lediglich eine Zuzahlungsaufforderung = Rechnung. Und ja, die ist beizulegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
mathias3834 schrieb am 22.01.2023 15:35 Uhr:Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt. Die gleiche Frage hast du schon gestellt: https://www.physio.de/community/abrechnung/davaso-zuzahlungsnachforderung/8/552267/1#anchor552295
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
Abgesehen davon braucht es gar keine Mahnbescheid. Lediglich eine Zuzahlungsaufforderung = Rechnung. Und ja, die ist beizulegen.
In meiner Welt ist ein Urbeleg das Orginal Rezept.
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mathias3834 schrieb:
Meine Frage ist die Definition des Urbeleges als Orginal Rezept oder als Mahnnachweis/Zuzahlungsaufforderung wie Davaso meint?
In meiner Welt ist ein Urbeleg das Orginal Rezept.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mathias3834 Urbelege sind alle forderungsbegründende Unterlagen, m. a. w. ggf. auch die Zuzahlungsaufforderung. Es werden sämtliche Papierunterlagen gemeint, welche die Grundlage der MLA bilden.
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mathias3834 schrieb:
Danke
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mathias3834 schrieb:
Habe von Davaso eine nicht gezahlte Zuzahlung des Patienten abgewiesen bekommen, mit der Begründung Urbeleg fehlt.
Jetzt nach 9 Monaten, die Info mit Urbeleg sei der Mahnbescheid gemeint. Hab ich die falsche Definition im Kopf (Urbeleg=OrginalRezept) oder Urbeleg= Mahnbescheid???
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