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leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
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im letzten Jahr August find die DDG an meine ganzen Rezepte die LHMB und BVB waren auf 6 Behandlungen zu kürzen. Begründung: entweder es handelt sich nicht um eine langfrist Diagnose oder Datensatz ist nicht korrekt.
Ich hab natürlich alles überprüfen lassen durch den Support. Ein Anruf bei der DDG hat ergeben das sie im Juli ein Update bekamen und seit dem die langfrist ICD Codes nicht mehr gelesen werden können. Alles ok dachte ich dann 40€ und Widerspruch gegen die Absetzung. Nichts kam.
4 Abrechnungen wurden mir gekürzt, davon aber dann eine doch bezahlt. Ende vom Lied ich habe Klage eingereicht.
Dort wurde mir dann erläutert das der icd Code den Punkt nicht enthält im Datensatz und deshalb wurden diese gekürzt. Es steht nirgends das der Datensatz originalgetreu übermittelt werden muss. Es muss nur das Feld ausgefüllt sein und die ausgeschriebene Diagnose wurde auch übermittelt.
Ich suche jetzt PIs die gleiches durchgemacht haben vor einem Jahr. Und ob da was raus kam oder der Kopf in den Sand gesteckt haben.
Ich freu mich
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Jan Herrmann schrieb:
Welche Praxissoftware bringt Dir so viel Ärger?
Klar, dann wird die bereits erbrachte Leistung komplett nicht bezahlt! Ist ja logisch.
(Ironie aus)
Ich bin erschüttert, was die GKVen inzwischen mit den Physios machen.
Ich habe dieses Problem wegen Abgabe der Kassenzulassung seit 23 Jahren nicht.
Es ist eine bodenlose Unverschämtheit seitens der GKVen.
Meine Meinung: Die Ärzte haben für korrekte Rezepte zu sorgen.
Wir dürfen ja immerhin nur auf ärztliche Anweisung hin tätig werden.
Haben die Ärzte keine funktionierende Computer, die das checken?
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M0nique schrieb:
Ein ganzer Punkt fehlt?
Klar, dann wird die bereits erbrachte Leistung komplett nicht bezahlt! Ist ja logisch.
(Ironie aus)
Ich bin erschüttert, was die GKVen inzwischen mit den Physios machen.
Ich habe dieses Problem wegen Abgabe der Kassenzulassung seit 23 Jahren nicht.
Es ist eine bodenlose Unverschämtheit seitens der GKVen.
Meine Meinung: Die Ärzte haben für korrekte Rezepte zu sorgen.
Wir dürfen ja immerhin nur auf ärztliche Anweisung hin tätig werden.
Haben die Ärzte keine funktionierende Computer, die das checken?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique Hier lag das Problem nicht beim ausstellenden Arzt, sondern bei der Software von AT. Diese Software hat die ICD10-Code in der Datei für die Maschinenlesbaren Abrechnung angeblich nicht korrekt (nämlich ohne den Punkt) übermittelt.
Warum werden solche Sachen auf dem Rücken der Physios ausgetragen, die nachgewiesen ihre Leistung erbracht haben?
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ist mir auch wurscht.
Warum werden solche Sachen auf dem Rücken der Physios ausgetragen, die nachgewiesen ihre Leistung erbracht haben?
Physios werden von der GKV ausgebeutet bis zum es geht nicht mehr. Wegen ein paar Euros.
Regt mich gerade echt auf - zumal ich hier bei physio.de immer wieder so ein Kleingeschisse lesen muss.
Sorry, musste mal gerade mal raus aus mir 🤑
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M0nique schrieb:
Und was ist schon ein winzig kleiner fehlender Punkt im Vergleich zur Flotte der BRD, die noch nicht mal eine Ministerin nach downunder fliegen kann.
Physios werden von der GKV ausgebeutet bis zum es geht nicht mehr. Wegen ein paar Euros.
Regt mich gerade echt auf - zumal ich hier bei physio.de immer wieder so ein Kleingeschisse lesen muss.
Sorry, musste mal gerade mal raus aus mir 🤑
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@M0nique Rezept und meine Eingabe war alles korrekt, nur der Datensatz hat den Punkt als Verschlüsselung verschluckt.
oder hat es bei diesen 5 Rezepten nicht geklappt.
Wer trägt die Haftung. Du oder die Software??
Und wenn die Vermittlung mit Punkt Pflicht ist, macht es nicht mehr Sinn dann die Software zu wechseln auf eine die ALLE Standards der GKV Abrechnung erfüllt?
Noch eine Frage: Um welche Software handelt es sich?
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massu schrieb:
Erzähl mal, werden bei deiner Abrechnung grundsätzlich die ICD Codes ohne Punkt weitergegeben?
oder hat es bei diesen 5 Rezepten nicht geklappt.
Wer trägt die Haftung. Du oder die Software??
Und wenn die Vermittlung mit Punkt Pflicht ist, macht es nicht mehr Sinn dann die Software zu wechseln auf eine die ALLE Standards der GKV Abrechnung erfüllt?
Noch eine Frage: Um welche Software handelt es sich?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu die Software hat den Punkt nicht verschickt, weil es so vorgesehen war im Programm. Von 2019 an bis dann die DDG moniert hat. Wohl gemerkt nur die DDG! Also eine Krankenkasse, sogar der aok ist es egal gewesen. Deshalb klage ich ja, weil es nicht sein kann, wenn alles korrekt ist. Auch die ausgeschriebene Diagnose dabei steht und es nur am Punkt liegt, das ich dann kein Geld bekomme. Entweder ist meines falsch oder alle anderen Kassen sind falsch und haben nicht gekürzt. Geht nur um die LHB und BVB alles andere wurde gekürzt. Argument, diese Diagnosen sind zu prüfen. Der Rest ist anscheinend egal. Da diese auch bezahlt wurden, obwohl angeblich der icd nicht korrekt ist, weil es kein icd ist ohne Punkt, will ich auch dafür mein Geld haben.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
im letzten Jahr August find die DDG an meine ganzen Rezepte die LHMB und BVB waren auf 6 Behandlungen zu kürzen. Begründung: entweder es handelt sich nicht um eine langfrist Diagnose oder Datensatz ist nicht korrekt.
Ich hab natürlich alles überprüfen lassen durch den Support. Ein Anruf bei der DDG hat ergeben das sie im Juli ein Update bekamen und seit dem die langfrist ICD Codes nicht mehr gelesen werden können. Alles ok dachte ich dann 40€ und Widerspruch gegen die Absetzung. Nichts kam.
4 Abrechnungen wurden mir gekürzt, davon aber dann eine doch bezahlt. Ende vom Lied ich habe Klage eingereicht.
Dort wurde mir dann erläutert das der icd Code den Punkt nicht enthält im Datensatz und deshalb wurden diese gekürzt. Es steht nirgends das der Datensatz originalgetreu übermittelt werden muss. Es muss nur das Feld ausgefüllt sein und die ausgeschriebene Diagnose wurde auch übermittelt.
Ich suche jetzt PIs die gleiches durchgemacht haben vor einem Jahr. Und ob da was raus kam oder der Kopf in den Sand gesteckt haben.
Ich freu mich
Aber wer hat der Datensatz zur maschinenlesbaren Abrechnung erstellt? Dein Abrechnungsdienstleister oder rechnest du selbst mittels eine Software ab? Wenn du selber abrechnest: Welche Software?
Egal wie, wenn der gelieferten Datensatz fehlerhaft gewesen sein soll, würde ich entweder dein Abrechnungsdienstleister oder dein Software-Lieferant in die Haftung nehmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Da kann ich dir widersprechen. Der Punkt ist nicht zwingend. Da es in der metadatenbank verschiedenste Schreibweisen gibt und diese auch offiziell beim BfArM nachzulesen sind, auch ohne Punkt. In der amb. Reha muss er ohne Punkt übermittelt werden.
Und die technische Anlage für die amb. Reha kenne ich nicht, da für uns als "normale" Praxis nicht relevant. Dennoch würde ich das mit dein Abrechnungsdienstleister oder Software-Haus klären. Die sind für die korrekte Erstellung der Datenträgerdatei zuständig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Hm, habe mir gerade mal die offizielle Meta-Datei bei der DIMDI herunter geladen. Sobald ein 4. und/oder 5. Stelle vorhanden ist, steht da - ohne Ausnahme- überall einen Punkt dazwischen. Ich weiß nicht auf welche Datei du dich beziehst?
Und die technische Anlage für die amb. Reha kenne ich nicht, da für uns als "normale" Praxis nicht relevant. Dennoch würde ich das mit dein Abrechnungsdienstleister oder Software-Haus klären. Die sind für die korrekte Erstellung der Datenträgerdatei zuständig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich hab es schriftlich. Und es gibt bei den gültigen ICD in verschiedenen Schreibweisen. Das ist nur ein Auszug, als Beispiel
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das ist nur eine Excel-Tabelle. Die findet man bei der DIMDI nicht (zumindest habe ich die nicht gefunden). Excel kann verschiedenartig die Zellen formatieren. Kannst du mir die Bezugsquelle bzw. einen Link zur der Datei nennen?
Das ist ein Screenshot der offiziellen Meta-Datei der DIMDI, welche die ICD10-GM herausgibt. Gleicher Abschnitt wie dein Screenshot. Wie du unzweifelhaft erkennen kannst, steht da überall ein Punkt zwischen der 3. und 4. Stelle.
Diese Datei findest du hier: BfArM - Downloads - Zustimmung zum Download: ICD-10-GM 2023 Metadaten TXT (CSV)
Oder allgemeiner (bzw. in andere Formate) unter der Ãœbersichtsseite: BfArM - Downloads
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das ist ein Screenshot der offiziellen Meta-Datei der DIMDI, welche die ICD10-GM herausgibt. Gleicher Abschnitt wie dein Screenshot. Wie du unzweifelhaft erkennen kannst, steht da überall ein Punkt zwischen der 3. und 4. Stelle.
Diese Datei findest du hier: BfArM - Downloads - Zustimmung zum Download: ICD-10-GM 2023 Metadaten TXT (CSV)
Oder allgemeiner (bzw. in andere Formate) unter der Ãœbersichtsseite: BfArM - Downloads
Oder in Excel importiert: eindeutig mit Punkt. Es gibt zwar auch eine Spalte ohne Punkt, die findet man aber sonst nirgendwo in den Unterlagen. Wozu diese Spalte dient, kann ich dir nicht sagen.
Edit: bei der WHO wird man fündig. Die Spalte ohne Punkt, Bindestrich und Kreuz dient der Meldung an die WHO zur internationalen Datenerfassung.
Laut DIMDI: "Verbindliche Referenzfassung einer Klassifikation ist jeweils das aktuell gültige Systematische Verzeichnis als PDF." Und die PDF enthält den Punkt.
Ist aber für uns Beiden mühsam zu klären: frage der Ersteller des an die DDG gelieferten Datensatzes. Der müsste dich das verbindlich / rechtssicher beantworten können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Oder in Excel importiert: eindeutig mit Punkt. Es gibt zwar auch eine Spalte ohne Punkt, die findet man aber sonst nirgendwo in den Unterlagen. Wozu diese Spalte dient, kann ich dir nicht sagen.
Edit: bei der WHO wird man fündig. Die Spalte ohne Punkt, Bindestrich und Kreuz dient der Meldung an die WHO zur internationalen Datenerfassung.
Laut DIMDI: "Verbindliche Referenzfassung einer Klassifikation ist jeweils das aktuell gültige Systematische Verzeichnis als PDF." Und die PDF enthält den Punkt.
Ist aber für uns Beiden mühsam zu klären: frage der Ersteller des an die DDG gelieferten Datensatzes. Der müsste dich das verbindlich / rechtssicher beantworten können.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und wie du lesen kannst siehst du die Möglichkeiten der erlaubten Schreibweisen! Nicht nur mit Punkt! Und dies ist erlaubt bei Datenübermittlungen. So mein Support. Ich suche eigentlich Gleichgesinnte und keinen der mich noch versucht runter zu ziehen.
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JürgenK schrieb:
...na dann lege doch bei der DDG bzw.KK Widerspruch ein und 40€ Verzug
Wie dem auch sei, da sich kein Anderer zur Wort meldet, scheinst du hier im Forum wohl nur als Einziger betroffen zu sein. Du wirst dann wohl oder übel beim Sozialgericht klagen müssen. Das Gericht wird von dir natürlich dann den eindeutigen Rechtsnachweis verlangen. Ich wünsche dir dabei viel Erfolg.
Und, nehme es mir nicht übel, ich versuche dich nicht "herunter zu machen". Nur habe ich Fragezeichen bei deine Aussagen. Ich kenne das so nicht und bin, wie immer, nur neugierig was nun tatsächlich richtig ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Dann soll dir dein Support den entsprechenden rechtsverbindlichen Quellennachweis geben. Die Meta-Datei reicht dazu m.E. nicht aus, da ausdrücklich die PDF-Ausführung als verbindlich benannt wird. Ich finde nur Quellen, wo der Punkt als notwendig vermerkt ist. In unsere Software wird es auf jeden Fall mit Punkt und sonstige Zusatzzeichen übermittelt (und laut mein Support ist das auch so vorgeschrieben).
Wie dem auch sei, da sich kein Anderer zur Wort meldet, scheinst du hier im Forum wohl nur als Einziger betroffen zu sein. Du wirst dann wohl oder übel beim Sozialgericht klagen müssen. Das Gericht wird von dir natürlich dann den eindeutigen Rechtsnachweis verlangen. Ich wünsche dir dabei viel Erfolg.
Und, nehme es mir nicht übel, ich versuche dich nicht "herunter zu machen". Nur habe ich Fragezeichen bei deine Aussagen. Ich kenne das so nicht und bin, wie immer, nur neugierig was nun tatsächlich richtig ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich hab jetzt beim bfarm auch noch angerufen und die sagen, normal ist er mit Punkt, aber im Datensatz kann es durchaus ohne Punkt sein. Aber rechtlich kann sie mir da auch kein wirkliches Ergebnis liefern. Ich werde verrückt. Mein Support sagt in unserem Bereich ist es nicht 100% geregelt, im ambulanten Bereich schon, also ist es Auslegungssache. Sorry, aber mir steht’s derweilen so an, das ich manche Sachen auch in den falschen Hals bekomme. 🙈
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK hab ich in 4 fällen, erst wie die Klage eingereicht wurde ist mir bekannt geworden das es sich hierbei um den fehlenden Punkt handelt. Und jetzt heißt es Beweise sammeln.
Eine andere Idee: Ich würde auch eine Anfrage beim GKV Spitzenverband stellen. Schließlich sind die für die technische Standards verantwortlich. Oder vielleicht könntest du hier GKV-Datenaustausch - GKV-Datenaustausch fündig werden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Alles gut. Es hört sich so an, als ob du da dann wirklich ein Problem hast. So nach dem Motto "Vor Gericht und auf hoher See ....". Hat denn dein Support das jetzt wenigstens so gelöst, dass es jetzt einfach grundsätzlich mit Punkt übermittelt wird? Um diesbezüglich weitere Problemen vorzubeugen?
Eine andere Idee: Ich würde auch eine Anfrage beim GKV Spitzenverband stellen. Schließlich sind die für die technische Standards verantwortlich. Oder vielleicht könntest du hier GKV-Datenaustausch - GKV-Datenaustausch fündig werden?
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Anonymer Teilnehmer OK
MfG
JürgenK ;)
Aber ob eine solche Kürzung aufgrund einer solchen Kleinigkeit gerechtfertigt ist, dass muss ein Gericht klären.
So funktioniert Rechtsstaat...
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Wonderwoman schrieb:
Ich lese das erst jetzt... natürlich kann nicht einfach wegen jeder Kleinigkeit abgesetzt werden, wenn ansonsten der Inhalt eindeutig ist.
Aber ob eine solche Kürzung aufgrund einer solchen Kleinigkeit gerechtfertigt ist, dass muss ein Gericht klären.
So funktioniert Rechtsstaat...
Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch
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Jan Herrmann schrieb:
Was sagen denn diesbezüglich die technischen Richtlinien für den Datenträgeraustausch? Ich würde da an Deiner Stelle selbst mal schauen.
Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch
Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 15.08.2023 19:56 Uhr:Was sagen denn diesbezüglich die technischen Richtlinien für den Datenträgeraustausch? Ich würde da an Deiner Stelle selbst mal schauen.
Jan, AT hat keine normale Praxis. So wie ich ihm inzwischen verstanden habe, hat er ein Ambulantes Rehazentrum. Und genau da liegt auch wohl das Problem; anscheinend gibt es dort eine Regelungslücke wegen anderen technischen Richtlinien.
Sonstige Leistungserbringer - GKV-Datenaustausch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij das hat er erledigt, sobald wir vom Problem erfahren haben. Im GKV Datenaustausch steht nur drinnen, das ein Code eingetragen werden kann. Also optionales Feld- ist ja bei Zahnärzte auch so, das meist nur die Diagnose in Textform angegeben ist. Und wenn ein icd angegeben wurde muss das Feld ausgefüllt werden, aber es steht nicht genau drinnen, wie. Bei der ambulanten Reha steht ausdrücklich verschlüsselt und unter den Metadaten steht dann drinnen wie das ausschauen darf- ohne Punkt. Geht ja um den Datensatz. Rezept ist j alles richtig drauf
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij doch ich habe eine normale Praxis. Bei uns ist es nicht 100% geregelt. Bei ambulantes Rehazentrum muss ohne Punkt übermittelt werden
Ich würde auf jeden Fall eine verbindliche Aussage des GKV-Spitzenverbandes verlangen. Das ist ja schließlich die maßgebliche Organisation für den Datenaustausch. Und das wirst du dann auch vor Gericht brauchen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Hmm, bei uns ist es doch eindeutig geregelt? Laut mein Support muss es zwingend mit Punkt und sonstige Zusatzzeichen ermittelt werden. 🤔 Jetzt bin ich auch verwirrt. 🥴 Und offensichtlich hat dein Software-Hersteller dir das Problem bereitet. Ob ich mit so eine Firma noch zusammenarbeiten möchte?
Ich würde auf jeden Fall eine verbindliche Aussage des GKV-Spitzenverbandes verlangen. Das ist ja schließlich die maßgebliche Organisation für den Datenaustausch. Und das wirst du dann auch vor Gericht brauchen.
glaube das ist die richtige Datei. Da steht nur drinnen muss angegeben sein, aber nicht in welcher Form. Sonst würde da stehen mit Punkt usw. Oder Originalgetreu. So hat es mit der Support erklärt. Im Endeffekt muss das Gericht es entscheiden, ob ich einen Fehler gemacht habe (Programm) und ob ich deshalb mein Geld nicht bekommen darf. Ich hab ja trotz allem meine Arbeit gemacht und hab ja sofort gehandelt. Ich muss nur beweisen das alle anderen Kassen im Recht sind (die haben ja immer gezahlt, trotz fehlenden Punkt) und die Barmer nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
glaube das ist die richtige Datei. Da steht nur drinnen muss angegeben sein, aber nicht in welcher Form. Sonst würde da stehen mit Punkt usw. Oder Originalgetreu. So hat es mit der Support erklärt. Im Endeffekt muss das Gericht es entscheiden, ob ich einen Fehler gemacht habe (Programm) und ob ich deshalb mein Geld nicht bekommen darf. Ich hab ja trotz allem meine Arbeit gemacht und hab ja sofort gehandelt. Ich muss nur beweisen das alle anderen Kassen im Recht sind (die haben ja immer gezahlt, trotz fehlenden Punkt) und die Barmer nicht.
Wie dem auch sei, du brauchst eine verbindliche Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes. Die erlassen schließlich die technische Richtlinien und m. E. kommst nur damit weiter. Viel Erfolg.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Komisch, dass dein und mein Support da wohl anderer Ansicht sind.
Wie dem auch sei, du brauchst eine verbindliche Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes. Die erlassen schließlich die technische Richtlinien und m. E. kommst nur damit weiter. Viel Erfolg.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij sollte ja eigentlich der Anwalt machen oder
Und vielleicht auch eine Stellungnahme deines Software-Hauses? Schließlich habe die das so programmiert / verbockt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Würde ich sagen. Ich denke, du müsstest ihm vielleicht nur darauf hinweisen. Ich weiß ja nicht, wie gut / versiert dein Anwalt ist.
Und vielleicht auch eine Stellungnahme deines Software-Hauses? Schließlich habe die das so programmiert / verbockt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke gute Idee
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij im ambulanten Reha Bereich wird genau diese Schreibweise ohne Punkt genutzt, sowie es in Metadaten vorgeschrieben ist. Es darf nicht mit Doppelpunkt oder minus… getrennt werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK Klage ist am Laufen. Widerspruch hab ich 5x eingelegt und 1x haben sie es dann bezahlt- von 5 verschiedenen Abrechnungen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Okay. Nur gehören wir nicht zum ambulanten Reha-Bereich, sondern zum Heilmittel-Bereich. Nutzt dir genau deswegen nicht. Du brauchst eine eindeutige Aussage zum technischen Standard für unserem Fachbereich.
Hier stehst Du IMO vor Gericht auf verlorenem Posten.
Aus meiner Sicht sollte der Anwalt darauf abstellen, dass dies trotzdem kein Grund für eine Totalabsetzung ist.
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Der Standard ist vorgegeben. Wenn der ICD10 angegeben ist, dann ist dieser zu übermitteln. Der ICD10GM hat nun mal einen Punkt als Trennzeichen. Somit ist dieser Bestandteil des ICD10-Codes.
Hier stehst Du IMO vor Gericht auf verlorenem Posten.
Aus meiner Sicht sollte der Anwalt darauf abstellen, dass dies trotzdem kein Grund für eine Totalabsetzung ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Ich denke, dein Post war an @Anonymer Teilnehmer gerichtet, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman sie haben gekürzt auf 6 Behandlungen von 20. aber er ist übermittelt nur in der verschlüsselten Form wie bei Metadaten. Warum hat das sonst keine andere Kasse moniert? Wenn es anscheinend so nicht erlaubt ist. Prüfen tun sie es ja alle und 1,5 Jahre ging es bis August 22.
2. Habe ich keine Ahnung, was Du mit Metadaten meinst...
3. Kannst Du einfach eine Korrekturabrechnung machen und die Absetzung nachberechnen. Warum in diesem Fall klagen???
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer 1. Wurde das moniert, weil sie doof sind. Bei mir wurde letztens ein fehlendes Tarifkennzeichen moniert, obwohl alle Einzelpreise übermittelt wurden. Diesmal nur von Emmerdingen... den anderen war das egal.
2. Habe ich keine Ahnung, was Du mit Metadaten meinst...
3. Kannst Du einfach eine Korrekturabrechnung machen und die Absetzung nachberechnen. Warum in diesem Fall klagen???
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij yo, Baby.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman weil ich keine Korrektur machen durfte, stand so im Schreiben. Und nach 3 Monaten gehts nicht mehr. Und klage deswegen, weil nach Nachfrage immer gesagt wurde es liegt an ihnen (DDG) und sie geben es zur Zahlung frei, was sie aber nur einmal gemacht haben. Und ich verzichte nicht gerne auf 2000€ gesamt. Va wurde erst wie die Klage eingereicht wurde, bekannt das es sich um den Punkt handelt. Sonst hätte ich es evtl gemacht.
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Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Sorry, aber das ist Unsinn. 1. Kannst Du immer nachberechnen, wenn das Rezept OK ist und Du nur falsche Daten übermittelst und 2. sind es 9 Monate ab Widerspruch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman es steht so im Schreiben drinnen. Ich hab mich daran gehalten.
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nach der offiziellen technischen Beschreibung des zu liefernden Datensatzes ist die ICD10-Code vollständig zu übermitteln. Die offizielle ICD-10-Code hat zwischen der 3. und 4. Stelle einen Punkt. Daher verstehe ich deine Auffassung, dass der Punkt nicht zwingend ist, nicht so ganz.
Aber wer hat der Datensatz zur maschinenlesbaren Abrechnung erstellt? Dein Abrechnungsdienstleister oder rechnest du selbst mittels eine Software ab? Wenn du selber abrechnest: Welche Software?
Egal wie, wenn der gelieferten Datensatz fehlerhaft gewesen sein soll, würde ich entweder dein Abrechnungsdienstleister oder dein Software-Lieferant in die Haftung nehmen.
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Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Alt
Eilendorfer Straße 44
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Tel: 0241 955 97 991
Fax: 0241 955 97 992
Mail: [E-Mail]
Medizinrecht bundesweit - Rechtsanwalt Alt
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JürgenK :)
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JürgenK schrieb:
siehe hier:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab ich
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silvia43 schrieb:
B. Alt einschalten ! Das kann so nicht stehen bleiben ! Kämpfen !!!!!
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