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lichtdurchflutete Behandlungsräume
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Es wurde: S03 mit Null statt Buchstabe O übermittelt. open_mouth😮 Also SO3.... Hmmmmm.....
Der Ärger mit der DDG wurde im Forum bereits diskutiert. Es besteht keine Möglichkeit der Rezept Rückforderung zum Zwecke der Heilung, wie in dem aktuellen Bundesrahmenvertrag festgelegt. Sie weigern sich einfach. Mails werden mit vorgefertigten Ablehnungstextbausteinen versendet. Telefonisch ist denen überhaupt nicht bei zu kommen.
Was bitte soll man tun? Rechtsweg? Wird auf Dauer zu teuer.... Wie handelt ihr?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wie kann denn eine Null statt O übermittelt werden? Da würde ich dein Softwarehersteller in die Pflicht nehmen. Unsere Software lässt so eine Fehleingabe erst gar nicht zu. 🤦♂️
oder Regina L. führt uns vor???
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massu schrieb:
es war die Software des Arztes die das Rezept falsch ausgestellt hat. Und beim eingeben in das Praxis Programm wurde es vielleicht gleich richtig eingegeben ohne zu merken dass es falsch geschrieben war? Ich hab ehrlich gesagt, noch nie auf SO3 oder S03 geachtet!
oder Regina L. führt uns vor???
Wie kommst du denn darauf? Der Arztpraxis hat damit nichts zu tun. Bitte richtig lesen:
D.h., dass im Rahmen der MLA die falsche Daten gesendet wurden. Und das ist nur möglich, wenn die Software von @Regina L. die Falscheingabe zulässt.
Ich bin mir nicht sicher, ob die DDG hier richtig liegt, im Grunde hätte sie die Datenübermittlung im Rahmen der technischen Eingangsprüfung als fehlerhaft zurückweisen müssen und auch die rechnungsbegründenden Unterlagen zurückschicken müssen. So war es in der Vergangheit zumindest geregelt. 🤷♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu
es war die Software des Arztes die das Rezept falsch ausgestellt hat.
... Es wurde: S03 mit Null statt Buchstabe O übermittelt...
Wie kommst du denn darauf? Der Arztpraxis hat damit nichts zu tun. Bitte richtig lesen:
D.h., dass im Rahmen der MLA die falsche Daten gesendet wurden. Und das ist nur möglich, wenn die Software von @Regina L. die Falscheingabe zulässt.
Ich bin mir nicht sicher, ob die DDG hier richtig liegt, im Grunde hätte sie die Datenübermittlung im Rahmen der technischen Eingangsprüfung als fehlerhaft zurückweisen müssen und auch die rechnungsbegründenden Unterlagen zurückschicken müssen. So war es in der Vergangheit zumindest geregelt. 🤷♂️
Das Prüfverfahren orientiert sich an den Prüfstufen, welche in der Anlage 1 der Richtlinien beschrieben sind. Dies sind:
Stufe 1 Prüfung von Datei und Dateistruktur
Stufe 2 Prüfung der Nachrichtentypen
Stufe 3 Formale Prüfung der Feldinhalte
Stufe 4 Prüfung in den einzelnen Fachverfahren der Krankenkassen
3.1 Prüfstufe 1
...
3.3 Prüfstufe 3
Die einzelnen Felder eines Segmentes werden auf plausiblen Inhalt geprüft. Die Schlüsselausprägungen müssen korrekt sein im Hinblick auf das jeweilige Schlüsselverzeichnis (Anlage 3 der Richtlinien) bzw. auf die Informationsstrukturdaten. Weiterhin findet eine Kombinationsprüfung über mehrere Felder statt.
3.3 Prüfstufe 4
...
4. Ergebnis des Prüfverfahrens
Das Prüfverfahren gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Testdateien die Prüfstufen 1 - 3 fehlerlos durchlaufen haben.
...
Hier kann die Datei eigentlich die Prüfstufe 3 nicht bestanden haben. 🤔 Somit hätte die Datei m. E. gar nicht zu Bearbeitung angenommen werden dürfen. 🤷♂️
In einem weiteren Dokument ist das unter Ziffer 20 sogar ausdrücklich geregelt worden:
Link
Ergo, der Softwarehersteller von @Regina.L ist hier in der Pflicht das zu lösen. Und die DDG liegt tatsächlich falsch mit seine Behauptung, dass es nicht korrigiert werden kann. 🤗
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Habe gerade mal in den Technischen Anlagen geschaut:
Die per DFÜ oder auf Datenträgern übermittelten Daten werden einer mehrstufigen Prüfung unterzogen.
Das Prüfverfahren orientiert sich an den Prüfstufen, welche in der Anlage 1 der Richtlinien beschrieben sind. Dies sind:
Stufe 1 Prüfung von Datei und Dateistruktur
Stufe 2 Prüfung der Nachrichtentypen
Stufe 3 Formale Prüfung der Feldinhalte
Stufe 4 Prüfung in den einzelnen Fachverfahren der Krankenkassen
3.1 Prüfstufe 1
...
3.3 Prüfstufe 3
Die einzelnen Felder eines Segmentes werden auf plausiblen Inhalt geprüft. Die Schlüsselausprägungen müssen korrekt sein im Hinblick auf das jeweilige Schlüsselverzeichnis (Anlage 3 der Richtlinien) bzw. auf die Informationsstrukturdaten. Weiterhin findet eine Kombinationsprüfung über mehrere Felder statt.
3.3 Prüfstufe 4
...
4. Ergebnis des Prüfverfahrens
Das Prüfverfahren gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Testdateien die Prüfstufen 1 - 3 fehlerlos durchlaufen haben.
...
Hier kann die Datei eigentlich die Prüfstufe 3 nicht bestanden haben. 🤔 Somit hätte die Datei m. E. gar nicht zu Bearbeitung angenommen werden dürfen. 🤷♂️
In einem weiteren Dokument ist das unter Ziffer 20 sogar ausdrücklich geregelt worden:
Link
Ergo, der Softwarehersteller von @Regina.L ist hier in der Pflicht das zu lösen. Und die DDG liegt tatsächlich falsch mit seine Behauptung, dass es nicht korrigiert werden kann. 🤗
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Regina L. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke, das hilft mir sehr viel weiter
Und, ich würde von meinem Sw-Hersteller verlangen, dass die Sw zukünftig nur noch gültige Indikationsschlüsseln zulässt (z. B. über ein Drop-Down-Menü).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Regina L. Aber gerne doch. Lass uns mal wissen, wie es ausgegangen ist / gelöst wurde.
Und, ich würde von meinem Sw-Hersteller verlangen, dass die Sw zukünftig nur noch gültige Indikationsschlüsseln zulässt (z. B. über ein Drop-Down-Menü).
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Udo Eickenberg schrieb:
Das freut mich für Regina und auch ein Kompliment an Lars, Du alter Hase.
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Problem beschreiben
Regina L. schrieb:
Die DDG hat ein Rezept abgesetzt mit Begründung : ungültige Diagnosegruppe.
Es wurde: S03 mit Null statt Buchstabe O übermittelt. open_mouth😮 Also SO3.... Hmmmmm.....
Der Ärger mit der DDG wurde im Forum bereits diskutiert. Es besteht keine Möglichkeit der Rezept Rückforderung zum Zwecke der Heilung, wie in dem aktuellen Bundesrahmenvertrag festgelegt. Sie weigern sich einfach. Mails werden mit vorgefertigten Ablehnungstextbausteinen versendet. Telefonisch ist denen überhaupt nicht bei zu kommen.
Was bitte soll man tun? Rechtsweg? Wird auf Dauer zu teuer.... Wie handelt ihr?
Kannst du eine Kopie vom Arzt mit richtiger Diagnosegruppe oder ein neues Rezept mit anderer Diagnosegruppe beim Arzt beantragen? Gleiche Behandlungsdaten und neue Patientenunterschriften.
wegschicken und abwarten was passiert.
Rede doch mit dem Arzt, vielleicht hat er Verständnis für deine Lage.
Danke für den Hinweis, werde meine S0 Rezepte nachschauen (kommt sehr selten bei mir vor, da schau ich nicht so genau hin)
viel Erfolg 👍
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Das ist mega bitter.
Kannst du eine Kopie vom Arzt mit richtiger Diagnosegruppe oder ein neues Rezept mit anderer Diagnosegruppe beim Arzt beantragen? Gleiche Behandlungsdaten und neue Patientenunterschriften.
wegschicken und abwarten was passiert.
Rede doch mit dem Arzt, vielleicht hat er Verständnis für deine Lage.
Danke für den Hinweis, werde meine S0 Rezepte nachschauen (kommt sehr selten bei mir vor, da schau ich nicht so genau hin)
viel Erfolg 👍
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