Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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wir haben von der "Rechtsabteilung" (1-Mann stark) des DDG heute folgende Absage auf unsere Verzugszinsrechnung erhalten:
"§288 BGB "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei (!) Verzug des Schuldners wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro"
die Ungültigkeit unserer Forderung begründen sie damit, dass der zugrunde liegende Betrag bereits überwiesen wurde und somit kein Verzug mehr besteht - der Betrag wurde zwar verspätet überwiesen, weshalb Verzugszinsen geltend gemacht werden können, aber eben nicht mehr die relevante Pauschale in Höhe von 40€, da diese laut ihrer irrsinnigen Interpretation nur während dem Verzug (-> "bei Verzug"), also VOR der Überweisung und NACH dem Fälligkeitsdatum erhoben werden kann.
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit dem DDG gemacht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben von der "Rechtsabteilung" (1-Mann stark) des DDG heute folgende Absage auf unsere Verzugszinsrechnung erhalten:
"§288 BGB "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei (!) Verzug des Schuldners wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro"
die Ungültigkeit unserer Forderung begründen sie damit, dass der zugrunde liegende Betrag bereits überwiesen wurde und somit kein Verzug mehr besteht - der Betrag wurde zwar verspätet überwiesen, weshalb Verzugszinsen geltend gemacht werden können, aber eben nicht mehr die relevante Pauschale in Höhe von 40€, da diese laut ihrer irrsinnigen Interpretation nur während dem Verzug (-> "bei Verzug"), also VOR der Überweisung und NACH dem Fälligkeitsdatum erhoben werden kann.
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen mit dem DDG gemacht?
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Himmel, was rauchen die da in Essen? Dein Rechtsanwalt würde sich sicherlich über diesen Fall freuen. Lass dir das bitte nicht bieten!
Wir werden das auf jeden Fall an den Anwalt weitergeben, ich wollte das nur auch nochmal im Forum thematisieren ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Thomas Rupprecht schrieb am 18.9.17 15:57:
Himmel, was rauchen die da in Essen? Dein Rechtsanwalt würde sich sicherlich über diesen Fall freuen. Lass dir das bitte nicht bieten!
Wir werden das auf jeden Fall an den Anwalt weitergeben, ich wollte das nur auch nochmal im Forum thematisieren ;)
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Thomas Rupprecht schrieb:
Himmel, was rauchen die da in Essen? Dein Rechtsanwalt würde sich sicherlich über diesen Fall freuen. Lass dir das bitte nicht bieten!
Wenn ich mit einer Abrechnungsstelle Ärger habe, dann ist es die DDG. Im Übrigen ist nicht die DDG Dein Vertragspartner, sondern die entsprechende KK.
LG....B.
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Nachdem nun unsere letzte gesetzte Frist verstrichen ist, werden wir Klagen.
Übrigens ist natürlich die Kasse (bei uns Barmer und HEK) die Gegenpartei, diese hat die Fälle jedoch an die DDG weitergegeben.
Lieber Threaderöffner, ich wäre sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert. Schreib mich doch gerne mal direkt an.
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ALTAVIT schrieb:
Mit der gleichen Begründung sperren die sich bei uns nun auch nach 3 maligem Widerspruch gegen die Zahlung von mittlerweile 5 Rechnungen. In anderen Fällen ist unsere Post angeblich 7 Tage unterwegs (wir stellen jetzt auf Einschreiben um) und deren Banküberweisung braucht von (angeblich fristwahrendem) Auftrag bis zum Eingang auf unserem Konto 5 Tage. Auch unserer Anwalt hält das Gebahren der DDG für nicht haltbar.
Nachdem nun unsere letzte gesetzte Frist verstrichen ist, werden wir Klagen.
Übrigens ist natürlich die Kasse (bei uns Barmer und HEK) die Gegenpartei, diese hat die Fälle jedoch an die DDG weitergegeben.
Lieber Threaderöffner, ich wäre sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert. Schreib mich doch gerne mal direkt an.
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ALTAVIT schrieb:
Ach ja, zu ergänzen ist noch, dass sie plötzlich seit 6 Wochen pünktlich zahlen...
Ach ja, zu ergänzen ist noch, dass sie plötzlich seit 6 Wochen pünktlich zahlen...
Habe dir eine PM geschickt - weitere betroffene können sich gerne melden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
PhysiOlympia schrieb am 18.9.17 21:04:
Ach ja, zu ergänzen ist noch, dass sie plötzlich seit 6 Wochen pünktlich zahlen...
Habe dir eine PM geschickt - weitere betroffene können sich gerne melden!
Ach ja, zu ergänzen ist noch, dass sie plötzlich seit 6 Wochen pünktlich zahlen...
Habe dir eine PM geschickt - weitere betroffene können sich gerne melden!
Bin auch an einem Austausch interessiert
Gerne auch per PN oder hier, habe gerade wegen der 40 € Ärger mit der Barmer, angeblich sind meine Rechnungen nicht eingegangen
Werde mir das nicht gefallen lassen :sunglasses:
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Birgit88 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.9.17 21:40:
PhysiOlympia schrieb am 18.9.17 21:04:
Ach ja, zu ergänzen ist noch, dass sie plötzlich seit 6 Wochen pünktlich zahlen...
Habe dir eine PM geschickt - weitere betroffene können sich gerne melden!
Bin auch an einem Austausch interessiert
Gerne auch per PN oder hier, habe gerade wegen der 40 € Ärger mit der Barmer, angeblich sind meine Rechnungen nicht eingegangen
Werde mir das nicht gefallen lassen :sunglasses:
Wie kann man sicherstellen, dass solcher unfug nicht weiterbehauptet werden kann?
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mbone schrieb:
Meine Papierrechnungen haben, wenn es nach denm Eingangsstempel des Abrechnungszentrum in Emmendingen geht, 7 Tage gebraucht um dort anzukommen.
Wie kann man sicherstellen, dass solcher unfug nicht weiterbehauptet werden kann?
Meine Papierrechnungen haben, wenn es nach denm Eingangsstempel des Abrechnungszentrum in Emmendingen geht, 7 Tage gebraucht um dort anzukommen.
Wie kann man sicherstellen, dass solcher unfug nicht weiterbehauptet werden kann?
@Birgit88 @mbone
da habt ihr rechtlich leider wirklich nur die Möglichkeit zukünftig per Einschreiben mit Rückschein zu versenden - Einwurf-Einschreiben reicht im Zweifel auch nicht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
mbone schrieb am 21.9.17 11:53:
Meine Papierrechnungen haben, wenn es nach denm Eingangsstempel des Abrechnungszentrum in Emmendingen geht, 7 Tage gebraucht um dort anzukommen.
Wie kann man sicherstellen, dass solcher unfug nicht weiterbehauptet werden kann?
@Birgit88 @mbone
da habt ihr rechtlich leider wirklich nur die Möglichkeit zukünftig per Einschreiben mit Rückschein zu versenden - Einwurf-Einschreiben reicht im Zweifel auch nicht!
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666 schrieb:
Vielleicht, weil Hr. J. jeder mahnenden PT anbietet, die Rechnung gezielt zur schnelleren Bearbeitung zu seinen Händen zu schicken...Ironie on. Hr. J. muss "ernsthaft" einen Riesenberg an Rechnung vor sich liegen haben.
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MarieClaire1307 schrieb:
Hast Du gedacht die zahlen beim ersten Mal. Lege Widerspruch ein.
Wenn ich mit einer Abrechnungsstelle Ärger habe, dann ist es die DDG. Im Übrigen ist nicht die DDG Dein Vertragspartner, sondern die entsprechende KK.
LG....B.
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Herr J...a von der DDG hat seine eigenen Rechtsansichten....hab mich schon mit ihm gefetzt....
Thema Barmer, ich habe mittlerweile eine Adresse bei der Barmer direkt (nach einem Schreiben an den Vorstand), und die waren wohl nicht erfreut, als ich ihnen gesagt habe, dass das Geld seit Monaten unpünktlich kommt und wir die 40€ jeweils wollen. Habe gedroht, dass wir sonst Patienten der Barmer mit der Info nach Hause schicken. Fanden die am Telefon nicht so komisch.
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TheStonie schrieb:
ALso ich mach immer Einwurfeinschreiben.
Herr J...a von der DDG hat seine eigenen Rechtsansichten....hab mich schon mit ihm gefetzt....
Thema Barmer, ich habe mittlerweile eine Adresse bei der Barmer direkt (nach einem Schreiben an den Vorstand), und die waren wohl nicht erfreut, als ich ihnen gesagt habe, dass das Geld seit Monaten unpünktlich kommt und wir die 40€ jeweils wollen. Habe gedroht, dass wir sonst Patienten der Barmer mit der Info nach Hause schicken. Fanden die am Telefon nicht so komisch.
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Tempelritter schrieb:
Nur das wirkt!!
Stonie, Dein Kontakt bei der Barmer würde mich aber auch interessieren. Ob die wissen, wie ihr Dienstleister sich hier verhält?
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ALTAVIT schrieb:
Bei mir haben sich mittlerweile einige gemeldet, so dass wir Klagen ggf. bündeln können. Wenn wir glaubhaft machen können, dass Herr J von der DDG mit allen Praxen ähnlich verfährt, ist das sicher nicht zu deren Vorteil.
Stonie, Dein Kontakt bei der Barmer würde mich aber auch interessieren. Ob die wissen, wie ihr Dienstleister sich hier verhält?
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Anilu87 schrieb:
Ich denke dem kann man nur mit einem Einschreiben entgegen wirken. So habt ihr den Beweis, wann der Brief tatsächlich eingegangen ist und die Abrechnungszentren können nicht behaupten die Post wäre 7 Tage unterwegs
"Zum Zeitpunkt der Abfassung Ihres Schreibens vom XXX war der gegenständliche Hauptforderungsbetrag bereits in voller Höhe beglichen, so dass unter dem Gesichtspunkt des Verzuges zum Ersatz der gegenständlichen Verzugspauschale in Höhe von € 40,00 kein Anspruch besteht."
Das ist seine Interpretation des §288 BGB
Auf meine zweite Verzugsforderung ist er erst gar nicht eingegangen............
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(...)
Auf meine zweite Verzugsforderung ist er erst gar nicht eingegangen............
Unwidersprochen Forderungen können tituliert werden...
...ob er auch still bleibt wenn der Gerichtsvollzieher schreibt?
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Papa Alpaka schrieb:
reset schrieb am 29.9.17 10:57:
(...)
Auf meine zweite Verzugsforderung ist er erst gar nicht eingegangen............
Unwidersprochen Forderungen können tituliert werden...
...ob er auch still bleibt wenn der Gerichtsvollzieher schreibt?
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Mit dem erwähnten Herr J. habe ich auch meine Differenzen. Grundsätzlich beantrage ich bei Nichtzahlern immer ein gerichtliches Mahnverfahren online. Gegen eine Kasse habe ich das allerdings noch nicht machen müssen. In meinem Fall betrifft es die Barmer. Wer ist im Antragsformular konkret mein Gegner?
MfG
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reset schrieb:
Dieser o.g. Herr hat mir geantwortet:
"Zum Zeitpunkt der Abfassung Ihres Schreibens vom XXX war der gegenständliche Hauptforderungsbetrag bereits in voller Höhe beglichen, so dass unter dem Gesichtspunkt des Verzuges zum Ersatz der gegenständlichen Verzugspauschale in Höhe von € 40,00 kein Anspruch besteht."
Das ist seine Interpretation des §288 BGB
Auf meine zweite Verzugsforderung ist er erst gar nicht eingegangen............
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