Ich suche eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten sowohl
in Teilzeit als auch in Vollzeit.
Ich kann Ihnen eine Festanstellung
bieten, bin aber auch in der Lage
mit einer befristeten Tätigkeit
einen Erziehungszeitraum zu
überbrücken.
oder einen Physiotherapeuten sowohl
in Teilzeit als auch in Vollzeit.
Ich kann Ihnen eine Festanstellung
bieten, bin aber auch in der Lage
mit einer befristeten Tätigkeit
einen Erziehungszeitraum zu
überbrücken.
Diese hatten wir auf dem Rezept zur KG ergänzt.
Bzgl. der Kürzung hatte ich ihr bereits den Auszug der KV geschickt, dass diese Änderung von uns in Absprache mit dem Arzt rechtens ist und dass sich aus der Diagnosegruppe ZN selbstredend die Behandlung KG/PNF ergibt. Sie meint, der Arzt müsse die PNF auf dem Rezept deklarieren.
Es kann doch nicht sein, dass sie sich einfach mal eben über die bestehenden Vereinbarungen hinweg setzt!
Natürlich könnte ich zum Arzt fahren und PNF ergänzen lassen. Ich sehe es aber irgendwie nicht ein!
Wie handhabt ihr das?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine Dame der DAVASO meint, unsere PNF (beziehungsweise die Differenz zur KG) nicht zahlen zu wollen.
Diese hatten wir auf dem Rezept zur KG ergänzt.
Bzgl. der Kürzung hatte ich ihr bereits den Auszug der KV geschickt, dass diese Änderung von uns in Absprache mit dem Arzt rechtens ist und dass sich aus der Diagnosegruppe ZN selbstredend die Behandlung KG/PNF ergibt. Sie meint, der Arzt müsse die PNF auf dem Rezept deklarieren.
Es kann doch nicht sein, dass sie sich einfach mal eben über die bestehenden Vereinbarungen hinweg setzt!
Natürlich könnte ich zum Arzt fahren und PNF ergänzen lassen. Ich sehe es aber irgendwie nicht ein!
Wie handhabt ihr das?
Ich würde eine Änderung vom Arzt ausstellen lassen und das direkte Gespräch mit der Kasse suchen. Ansonsten ist das leider Lehrgeld.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Es muss halt KG-ZNS, evtl. mit Spezifizierung draufstehen. Steht nur KG drauf, darfst du das Heilmittel nicht in KG-ZNS (PNF) in Absprache ändern. Due uns zugestandenen Abderungen betreffen nicht die Änderung des Heilmittels.
Ich würde eine Änderung vom Arzt ausstellen lassen und das direkte Gespräch mit der Kasse suchen. Ansonsten ist das leider Lehrgeld.
MfG :)
Meine Ergänzung (PNF) ist m.E. nur eine Ergänzung zur Diagnosegruppe ZN (aus der sich ergibt, dass PNF angewendet werden soll).
Bei anderen Abrechnungsstellen war das bisher kein Problem. Außerdem...warum sollte jmd. aus eigener Montivation meinen, die Vorgaben der KV aushebeln zu können???
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Das es woanders ging.... Glück gehabt. U. U. wirds einfach in den nächsten Jahren abgesetzt.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Bei der Diagnosegruppe ZN ist auch KG möglich und wurde ja sogar korrekt verordnet. Du hast also ein Heilmittel KG in KG-ZNS geändert. Das ist "in Absprache" nicht erlaubt.
Das es woanders ging.... Glück gehabt. U. U. wirds einfach in den nächsten Jahren abgesetzt.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für deine Antwort.
Meine Ergänzung (PNF) ist m.E. nur eine Ergänzung zur Diagnosegruppe ZN (aus der sich ergibt, dass PNF angewendet werden soll).
Bei anderen Abrechnungsstellen war das bisher kein Problem. Außerdem...warum sollte jmd. aus eigener Montivation meinen, die Vorgaben der KV aushebeln zu können???
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