Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin" machen.
Wir suchen dich für 10 Stunden in
der Woche (mit Option auf
Erweite...
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habe ein paar Fragen zum Thema: Verordnungen ausserhalb des Regelfalls:
- stimmt es, das ein Rezept innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein muß?
(ich bin da mal auf einen Artikel im Web gestoßen...)
- können (durch andere Ärzte) bei einer genehmigten Verordnung a. R. weitere KG-
Rezepte ausgestellt werden (mit gleichem Indikationsschlüßel) oder gibt es dann
Schwierigkeiten bei der Abrechnung?
- der Arzt, dem die V. a. R. als Praxisbesonderheit genehmigt worden ist, ist doch
- meines Wissens- dann auch zur regelmäßigen Ausstellung von Rezepten verpflichtet????
Für Eure Info´s vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe ein paar Fragen zum Thema: Verordnungen ausserhalb des Regelfalls:
- stimmt es, das ein Rezept innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein muß?
(ich bin da mal auf einen Artikel im Web gestoßen...)
- können (durch andere Ärzte) bei einer genehmigten Verordnung a. R. weitere KG-
Rezepte ausgestellt werden (mit gleichem Indikationsschlüßel) oder gibt es dann
Schwierigkeiten bei der Abrechnung?
- der Arzt, dem die V. a. R. als Praxisbesonderheit genehmigt worden ist, ist doch
- meines Wissens- dann auch zur regelmäßigen Ausstellung von Rezepten verpflichtet????
Für Eure Info´s vielen Dank!
2. wenn es eine andere Diagnose oder IKS ist, geht das
3. eine Genehmigung einer Vo adR hat nichts mit Praxisbesonderheiten zu tun
4. verpflichtet ist der Arzt zu gar nichts, Praxisbesonderheiten und langfristiger Heilmittelbedarf sind nicht an den Arzt gebunden
5. eine Genehmigung einer Vo adR ist nur für die eine Vo gültig
ich empehle dir als Lektüre die HMR, HMK, RV, Checklisten, Info des G-BA zu Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf.
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ali schrieb:
zu 1) DANN kann aber auch z. B. bei Krankheits- oder Urlaubsunterbrechungen länger behandelt werden...
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morpheus-06 schrieb:
1. Ja steht in den HMR, die Vo muss so ausgestellt sein, dass sie innerhalb von 12 Wochen fertig sein kann
2. wenn es eine andere Diagnose oder IKS ist, geht das
3. eine Genehmigung einer Vo adR hat nichts mit Praxisbesonderheiten zu tun
4. verpflichtet ist der Arzt zu gar nichts, Praxisbesonderheiten und langfristiger Heilmittelbedarf sind nicht an den Arzt gebunden
5. eine Genehmigung einer Vo adR ist nur für die eine Vo gültig
ich empehle dir als Lektüre die HMR, HMK, RV, Checklisten, Info des G-BA zu Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf.
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