WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
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Jegliche Fachbereiche werden bei
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Spaß. Und genau das ist uns
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benötige kurz eure Hilfe, weil ich grad auf´m Schlauch stehe.
Hab heute ein Rezept ( normales A5-Format) von nem PP mit 10x MT 4-5 x/Wo bekommen.
Nun meine Frage. Muss ich mich an die Behandlungsanzahl ( 4-5x) halten oder kann das auch abweichen, da es ein PP ist? Ist ja bei den kleinen P-Rezepten der Fall, da dort keine Beh.anzahl mit draufsteht und man das individuell datieren kann.
Ich hoffe ihr wißt was ich damit meine und könnt mir weiterhelfen.
Bin diesbezüglich grad etwas verwirrt.
Danke für sinnvolle und nette Antworten.
LG...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
benötige kurz eure Hilfe, weil ich grad auf´m Schlauch stehe.
Hab heute ein Rezept ( normales A5-Format) von nem PP mit 10x MT 4-5 x/Wo bekommen.
Nun meine Frage. Muss ich mich an die Behandlungsanzahl ( 4-5x) halten oder kann das auch abweichen, da es ein PP ist? Ist ja bei den kleinen P-Rezepten der Fall, da dort keine Beh.anzahl mit draufsteht und man das individuell datieren kann.
Ich hoffe ihr wißt was ich damit meine und könnt mir weiterhelfen.
Bin diesbezüglich grad etwas verwirrt.
Danke für sinnvolle und nette Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@therapeutin: danke für die Info.
Wenn die Behandlungsdaten auf einem Privatrezept eingetragen werden, sollte man im Interesse des Patienten schon darauf achten, dass dieser keinen Ärger bekommt. Ich selber habe schon einmal erlebt, dass eine PKK, die bezahlen sollte mit den Worten "Behandlungen wurden nicht nach den Anweisungen des Arztes verabreicht".
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Eberhard schrieb:
Wenn die Behandlungsdaten auf einem Privatrezept eingetragen werden, sollte man im Interesse des Patienten schon darauf achten, dass dieser keinen Ärger bekommt. Ich selber habe schon einmal erlebt, dass eine PKK, die bezahlen sollte mit den Worten "Behandlungen wurden nicht nach den Anweisungen des Arztes verabreicht".
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therapeutin schrieb:
ich halte mich nie dran,weil du ein Behandlungsvertrag mit dem PP eingehst und das was er wünscht bekommt er auch(er bez. es schließlich)
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