Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
benötige kurz eure Hilfe, weil ich grad auf´m Schlauch stehe.
Hab heute ein Rezept ( normales A5-Format) von nem PP mit 10x MT 4-5 x/Wo bekommen.
Nun meine Frage. Muss ich mich an die Behandlungsanzahl ( 4-5x) halten oder kann das auch abweichen, da es ein PP ist? Ist ja bei den kleinen P-Rezepten der Fall, da dort keine Beh.anzahl mit draufsteht und man das individuell datieren kann.
Ich hoffe ihr wißt was ich damit meine und könnt mir weiterhelfen.
Bin diesbezüglich grad etwas verwirrt.
Danke für sinnvolle und nette Antworten.
LG...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
benötige kurz eure Hilfe, weil ich grad auf´m Schlauch stehe.
Hab heute ein Rezept ( normales A5-Format) von nem PP mit 10x MT 4-5 x/Wo bekommen.
Nun meine Frage. Muss ich mich an die Behandlungsanzahl ( 4-5x) halten oder kann das auch abweichen, da es ein PP ist? Ist ja bei den kleinen P-Rezepten der Fall, da dort keine Beh.anzahl mit draufsteht und man das individuell datieren kann.
Ich hoffe ihr wißt was ich damit meine und könnt mir weiterhelfen.
Bin diesbezüglich grad etwas verwirrt.
Danke für sinnvolle und nette Antworten.
LG...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@therapeutin: danke für die Info.
Wenn die Behandlungsdaten auf einem Privatrezept eingetragen werden, sollte man im Interesse des Patienten schon darauf achten, dass dieser keinen Ärger bekommt. Ich selber habe schon einmal erlebt, dass eine PKK, die bezahlen sollte mit den Worten "Behandlungen wurden nicht nach den Anweisungen des Arztes verabreicht".
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Eberhard schrieb:
Wenn die Behandlungsdaten auf einem Privatrezept eingetragen werden, sollte man im Interesse des Patienten schon darauf achten, dass dieser keinen Ärger bekommt. Ich selber habe schon einmal erlebt, dass eine PKK, die bezahlen sollte mit den Worten "Behandlungen wurden nicht nach den Anweisungen des Arztes verabreicht".
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therapeutin schrieb:
ich halte mich nie dran,weil du ein Behandlungsvertrag mit dem PP eingehst und das was er wünscht bekommt er auch(er bez. es schließlich)
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