Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
ein langjähriger Patient von uns mit neurolog. Krankheitsbild bekam bisher alle seine PT-Verordnungen von einer FÄ für Kinder- und Jugenmedizin.
Im letzten Monat ist der Patient nun volljährig geworden und hat uns gestern eine Verordnung der gleichen Ärztin gebracht. Mal abgesehen davon, dass sie fälschlicherweise wie bisher ZN1a verorndet hat......darf eine FÄ für Kinder- und Jugenmedizin überhaupt weiter verordnen, wenn der Pat 18+ ist???
Hatte einen solchen Fall bisher noch nicht.....was meint ihr?
Gruß
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
ein langjähriger Patient von uns mit neurolog. Krankheitsbild bekam bisher alle seine PT-Verordnungen von einer FÄ für Kinder- und Jugenmedizin.
Im letzten Monat ist der Patient nun volljährig geworden und hat uns gestern eine Verordnung der gleichen Ärztin gebracht. Mal abgesehen davon, dass sie fälschlicherweise wie bisher ZN1a verorndet hat......darf eine FÄ für Kinder- und Jugenmedizin überhaupt weiter verordnen, wenn der Pat 18+ ist???
Hatte einen solchen Fall bisher noch nicht.....was meint ihr?
Gruß
Manuel
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FFGG schrieb:
Ich habe volljährige Pat. die kommen vom Kinderarzt mit EX4, war bisher kein Problem.
mit der Volljährigkeit des Pat. verliert die Kinderärztin ja nicht ihre Approbation. Solange sie Vertrags- (Kassen)ärztin ist darf sie zu Lasten der GKV verordnen, was sie will. Sie haftet auch dafür. Ohne GKV-Zulassung kann sie bis zum Erlöschen ihrer Approbation auch verordnen, da muss dann der Pat. erst zahlen. Die Approbation erlischt durch Tod, Rückgabe oder Entzug.
mfg hgb :wink:
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habe gerade eben mal mit dem Kinderarzt meiner eigenen Kinder telefoniert.....der meinte auch, dass das möglich wäre.
Schönes Wochenende!
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Manuel1510 schrieb:
Danke euch beiden......
habe gerade eben mal mit dem Kinderarzt meiner eigenen Kinder telefoniert.....der meinte auch, dass das möglich wäre.
Schönes Wochenende!
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hgb schrieb:
Hallo @Manuel1510,
mit der Volljährigkeit des Pat. verliert die Kinderärztin ja nicht ihre Approbation. Solange sie Vertrags- (Kassen)ärztin ist darf sie zu Lasten der GKV verordnen, was sie will. Sie haftet auch dafür. Ohne GKV-Zulassung kann sie bis zum Erlöschen ihrer Approbation auch verordnen, da muss dann der Pat. erst zahlen. Die Approbation erlischt durch Tod, Rückgabe oder Entzug.
mfg hgb :wink:
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