ID: 1500_000728
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach.
Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
ein...
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach.
Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
ein...
ein langjähriger Patient von uns mit neurolog. Krankheitsbild bekam bisher alle seine PT-Verordnungen von einer FÄ für Kinder- und Jugenmedizin.
Im letzten Monat ist der Patient nun volljährig geworden und hat uns gestern eine Verordnung der gleichen Ärztin gebracht. Mal abgesehen davon, dass sie fälschlicherweise wie bisher ZN1a verorndet hat......darf eine FÄ für Kinder- und Jugenmedizin überhaupt weiter verordnen, wenn der Pat 18+ ist???
Hatte einen solchen Fall bisher noch nicht.....was meint ihr?
Gruß
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Guten Morgen,
ein langjähriger Patient von uns mit neurolog. Krankheitsbild bekam bisher alle seine PT-Verordnungen von einer FÄ für Kinder- und Jugenmedizin.
Im letzten Monat ist der Patient nun volljährig geworden und hat uns gestern eine Verordnung der gleichen Ärztin gebracht. Mal abgesehen davon, dass sie fälschlicherweise wie bisher ZN1a verorndet hat......darf eine FÄ für Kinder- und Jugenmedizin überhaupt weiter verordnen, wenn der Pat 18+ ist???
Hatte einen solchen Fall bisher noch nicht.....was meint ihr?
Gruß
Manuel
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FFGG schrieb:
Ich habe volljährige Pat. die kommen vom Kinderarzt mit EX4, war bisher kein Problem.
mit der Volljährigkeit des Pat. verliert die Kinderärztin ja nicht ihre Approbation. Solange sie Vertrags- (Kassen)ärztin ist darf sie zu Lasten der GKV verordnen, was sie will. Sie haftet auch dafür. Ohne GKV-Zulassung kann sie bis zum Erlöschen ihrer Approbation auch verordnen, da muss dann der Pat. erst zahlen. Die Approbation erlischt durch Tod, Rückgabe oder Entzug.
mfg hgb :wink:
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habe gerade eben mal mit dem Kinderarzt meiner eigenen Kinder telefoniert.....der meinte auch, dass das möglich wäre.
Schönes Wochenende!
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Manuel1510 schrieb:
Danke euch beiden......
habe gerade eben mal mit dem Kinderarzt meiner eigenen Kinder telefoniert.....der meinte auch, dass das möglich wäre.
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hgb schrieb:
Hallo @Manuel1510,
mit der Volljährigkeit des Pat. verliert die Kinderärztin ja nicht ihre Approbation. Solange sie Vertrags- (Kassen)ärztin ist darf sie zu Lasten der GKV verordnen, was sie will. Sie haftet auch dafür. Ohne GKV-Zulassung kann sie bis zum Erlöschen ihrer Approbation auch verordnen, da muss dann der Pat. erst zahlen. Die Approbation erlischt durch Tod, Rückgabe oder Entzug.
mfg hgb :wink:
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