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Darf man so machen?
Danke für den Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich bin ziemlich unerfahren, aber wie ich sehe, überall wo ich Praktikum gemacht hatte, das Datum würde mit den Bleistifft eingetragen, und dann am Ende der Behandlungen "richtige, passende" Datum eingetragen.
Darf man so machen?
Danke für den Antworten!
Würde ich aber definitiv nicht machen. Es wird das Datum eingetragen, an dem tatsächlich behandelt wird.
Stimmen die Daten nicht überein, ist es nicht korrekt und könnte bzw. wird von den Kassen als Abrechnungsbetrug ausgelegt werden.
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StefanP schrieb:
Wenn die "richtigen, passenden" Daten mit den tatsächlichen übereinstimmen, könnte man das theoretisch so machen. (Man beachte den Konjunktiv!)
Würde ich aber definitiv nicht machen. Es wird das Datum eingetragen, an dem tatsächlich behandelt wird.
Stimmen die Daten nicht überein, ist es nicht korrekt und könnte bzw. wird von den Kassen als Abrechnungsbetrug ausgelegt werden.
Als Betrug sehe ich das aber nicht, wenn man "versehentlich" mal einen falschen Tag einträgt, solange pro Datum eine Therapie stattgefunden hat und somit keiner finanziell dadurch geschädigt wird. Es ist aber eindeutig eine fehlerhafte Abrechnung die die Kostenträger berechtigt, eine Vergütung für die "falschen" Tage abzulehnen.
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Shakespeare schrieb:
> Als Betrug sehe ich das aber nicht, wenn man \"versehentlich\"
> mal einen falschen Tag einträgt...
Der Betrug entsteht durch eine vorsätzliche Täuschung über Ort und Zeit der Behandlung. Der Patient unterschreibt dafür, die angegebene Leistung zum angegebenen Zeitpunkt erhalten zu haben. Ändere ich daran nachträglich irgendetwas, muss der Patient dafür erneut gegenzeichnen. Das Rezept ist schließlich eine Urkunde.
Ich persönlich wurde mich zwar freuen, wenn die Qualität der Behandlung mehr hinterfragt würde, statt wann, welches Kreuzchen oder Häkchen oder welche Unterschrift in welches Fach gesetzt wurde. Aber die Bürokratie stirbt wohl nie! :anguished:
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Marcel schrieb:
Hallo,
Shakespeare schrieb:
> Als Betrug sehe ich das aber nicht, wenn man \"versehentlich\"
> mal einen falschen Tag einträgt...
Der Betrug entsteht durch eine vorsätzliche Täuschung über Ort und Zeit der Behandlung. Der Patient unterschreibt dafür, die angegebene Leistung zum angegebenen Zeitpunkt erhalten zu haben. Ändere ich daran nachträglich irgendetwas, muss der Patient dafür erneut gegenzeichnen. Das Rezept ist schließlich eine Urkunde.
Ich persönlich wurde mich zwar freuen, wenn die Qualität der Behandlung mehr hinterfragt würde, statt wann, welches Kreuzchen oder Häkchen oder welche Unterschrift in welches Fach gesetzt wurde. Aber die Bürokratie stirbt wohl nie! :anguished:
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kata2511 schrieb:
Bleistift geht nicht. Der Stift muss dokumentenecht sein. Darunter fällt der Bleistift nicht.
Weder Vorsatz, noch mit Bleistift zur Abrechnung gebrachte Verordnungen habe ich thematisiert. Ebenso kann hier im Forum niemand, so er nicht Anwalt ist, hier eine rechtlich verlässliche Darstellung oder Beratung für diesen Fall geben. Alles nur Meinung, mehr oder weniger fundiert.
Es gibt allerdings Regelungen, die sich Verwaltungsmenschen mit sehr begrenzten intellektuellen Fähigkeiten und minimalen praktischen Erfahrungen erdacht haben, die Patienten, Ärzten, Therapiepraxen und Kostenträgern nur (finanziellen) Schaden zufügen weil sie im "echten Leben" sinnlos sind.
Immer wieder erhält man hinter vorgehaltener Hand auch und gerade von Kassenmitarbeitern den Hinweis, die Daten doch "passend" einzutragen statt sinnlosen Wind zu machen und Kosten zu verursachen.
Das ist selbstverständlich rechtlich äußerst bedenklich. Betrug ist allerdings, ohne dass es einen Geschädigten gibt, ein auch moralischer Begriff, den ich persönlich eher vorsichtig verwenden würde.
Ich muss allerdings zugeben, dass Menschen die sich dafür einsetzen das Leben einfacher zu machen und sich dabei über "bekloppte" Bestimmungen hinwegsetzen, meine Sympathien haben. :unamused: :kissing_closed_eyes: :yum:
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ich habe geschrieben dass "ich" persönlich es nicht für einen Betrug halte, wenn der Patient eine erhaltene Behandlung unterschreibt, das ganze dem Kostenträger in Rechnung gestellt wird, die Therapie aber "versehentlich" falsch datiert wurde. Ebenso habe ich geschrieben dass die Daten natürlich mit Kugelschreiber ausgefüllt sein müssen wenn diese den Kassen zur Abrechnung eingereicht werden.
Weder Vorsatz, noch mit Bleistift zur Abrechnung gebrachte Verordnungen habe ich thematisiert. Ebenso kann hier im Forum niemand, so er nicht Anwalt ist, hier eine rechtlich verlässliche Darstellung oder Beratung für diesen Fall geben. Alles nur Meinung, mehr oder weniger fundiert.
Es gibt allerdings Regelungen, die sich Verwaltungsmenschen mit sehr begrenzten intellektuellen Fähigkeiten und minimalen praktischen Erfahrungen erdacht haben, die Patienten, Ärzten, Therapiepraxen und Kostenträgern nur (finanziellen) Schaden zufügen weil sie im "echten Leben" sinnlos sind.
Immer wieder erhält man hinter vorgehaltener Hand auch und gerade von Kassenmitarbeitern den Hinweis, die Daten doch "passend" einzutragen statt sinnlosen Wind zu machen und Kosten zu verursachen.
Das ist selbstverständlich rechtlich äußerst bedenklich. Betrug ist allerdings, ohne dass es einen Geschädigten gibt, ein auch moralischer Begriff, den ich persönlich eher vorsichtig verwenden würde.
Ich muss allerdings zugeben, dass Menschen die sich dafür einsetzen das Leben einfacher zu machen und sich dabei über "bekloppte" Bestimmungen hinwegsetzen, meine Sympathien haben. :unamused: :kissing_closed_eyes: :yum:
Gruß S.
das gibt mächtig ärger beim patienten, denn der wird als erster gefragt und um auskunft gebeten.
ich rate von so einer "passendmacherei" ab. die abrechnungsprogramme werden immer sensibler und genauer. was früher nicht bemerkt wurde, könnte schon morgen in den programmen kenntlich gemacht werden.
besteht erst mal die vermutung, dass da was nicht "stimmen" könnte, wird weiter geforscht. wie sagt doch der volksmund: "wer suchet, der findet."
gruss
uli
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rheuma schrieb:
schon mal drüber nachgedacht, wenn es auffliegt, dass daten "passend" gemacht wurden? wenn die kassen alle leistungen, für die ansprüche geltend gemacht werden, 2-3 jahre später datumsgemäss erfasst und dann auffällt, dass da "was" nicht stimmen kann?
das gibt mächtig ärger beim patienten, denn der wird als erster gefragt und um auskunft gebeten.
ich rate von so einer "passendmacherei" ab. die abrechnungsprogramme werden immer sensibler und genauer. was früher nicht bemerkt wurde, könnte schon morgen in den programmen kenntlich gemacht werden.
besteht erst mal die vermutung, dass da was nicht "stimmen" könnte, wird weiter geforscht. wie sagt doch der volksmund: "wer suchet, der findet."
gruss
uli
[bearbeitet am 12.04.13 20:59]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
"Lieber" GKV-Patient, Thema verfehlt, da Shakespeares Aussagen offensichtlich weder gelesen noch verstanden.
[bearbeitet am 12.04.13 20:59]
Ich bitte alle Leser meinen Anfall von "gesunden Menschenverstand" zu vergeben, hier Sympathien für Menschen zu bekunden die bei Rot über die Straße laufen weil die Grüne Leuchte defekt ist. Selbstverständlich ist es besser dann zu warten bis jemand kommt der das repariert...
Wir sind doch alle ganz brave und gehorsame Bürger die niemals irgendwelche Regeln überschreiten, gell @Rheuma?
Schönes Wochenende allen, die auch mal 5 grade sein lassen können S.
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Shakespeare schrieb:
Ich kenne die Regeln und ebenfalls die Konsequenzen und es würde mir nicht im Traum einfallen, jemanden zu ermuntern, auf einer Heilmittelverordnung ein fehlerhaftes Datum einzutragen. Lieber rechne ich ab oder schicke den Patienten zurück zum Arzt, wenn was nicht passt, was scheren mich Stress und Kosten der anderen? Selbstverständlich gibt es Programme, die doppelte Datierungen, Daten wo der Patient im Krankenhaus oder in einer sonstigen med. Einrichtung außerhalb seiner Häuslichkeit war, Daten nach dem Ableben usw. ausspucken kann. Die Regeln von Abständen zwischen den Therapien oder spätestem Behandlungsbeginn sind selbstverständlich eminent wichtig um eine angemessene medizinische Betreuung zu ermöglichen. Nicht auszudenken wenn ein falsches Datum, z.B. 5. statt 4. oder noch schlimmer 7. statt 9. auf dem Rezept vermerkt werden. Damit zerstört man jegliches Vertrauen in die Integrität des Therapeuten und untergräbt lebensnotwendige Regeln, die nur ein Ziel haben: die beste und effizienteste medizinische Versorgung auf diesem Planeten zu erbringen. Solchen Therapeuten wird man schon die geballte Macht des Regelwerkes gehörig vor die Nase halten und dann auf den Kopf hauen...
Ich bitte alle Leser meinen Anfall von "gesunden Menschenverstand" zu vergeben, hier Sympathien für Menschen zu bekunden die bei Rot über die Straße laufen weil die Grüne Leuchte defekt ist. Selbstverständlich ist es besser dann zu warten bis jemand kommt der das repariert...
Wir sind doch alle ganz brave und gehorsame Bürger die niemals irgendwelche Regeln überschreiten, gell @Rheuma?
Schönes Wochenende allen, die auch mal 5 grade sein lassen können S.
der hinweis sei hier wohl gestattet: fliegt nen "falsches" datum auf, kann der patient, der unterschrieben hat, "richtig" ärger bekommen. (es laufen ja nicht nur pt rezepte sondern noch einiges mehr an rezepten - v.a. bei chronisch kranken ....).
deshalb bevorzuge ich das mit kuli eingetragene richtige datum bei meiner unterschrift. gibt es dann rückfragen, weiss ich mich schon zu wehren.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
nun übertreib mal nicht so......
der hinweis sei hier wohl gestattet: fliegt nen "falsches" datum auf, kann der patient, der unterschrieben hat, "richtig" ärger bekommen. (es laufen ja nicht nur pt rezepte sondern noch einiges mehr an rezepten - v.a. bei chronisch kranken ....).
deshalb bevorzuge ich das mit kuli eingetragene richtige datum bei meiner unterschrift. gibt es dann rückfragen, weiss ich mich schon zu wehren.
gruss
uli
Ganz ehrlich, Rheumas Beiräge lese ich meist gar nicht mehr.
Das ist eben leider der Nachteil, wenn es ein Forum ist, wo jeder seinen Senf dazugeben kann, egal ob PT oder nicht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du hast es in deinem vorigen Schreiben sehr gut auf den Punkt gebracht und ich gebe dir völlig Recht.
Ganz ehrlich, Rheumas Beiräge lese ich meist gar nicht mehr.
Das ist eben leider der Nachteil, wenn es ein Forum ist, wo jeder seinen Senf dazugeben kann, egal ob PT oder nicht.
Gruß Britt
Es gibt keine 2 Meinungen, dass man Daten korrekt eintragen muss, da es sonst zu Absetzungen und in Wiederholungsfällen, zu ernsthafteren Problemen mit den Kassen kommen kann. Klare Rechtslage!
Es gibt aber auch keine zwei Meinungen, dass es seitens der Vertragswerke Regelungen gibt die keinen praktischen Nutzen haben, sondern nur Arbeit und Kosten verursachen und in manchen Fällen auch die medizinische Versorgung der Patienten verschlechtern. Eine Unzahl von Verordnungen müssen vorzeitig abgebrochen werden oder man betreibt einen zeit-und kostenintensiven Aufwand für etwaige Änderungen, wenn man Rezeptbeginn, Abstände zwischen den Therapien, Frequenzempfehlungen, erlaubte längere Unterbrechungen usw. aus nachvollziehbaren Gründen nicht 100% einhalten kann. Als Therapiepraxis muss man immer damit mit rechnen, dass übereifrige Abrechnungsmitarbeiter rechtmäßige und vielfach auch unrechtmäßige Kürzungen vornimmt. Das nervt, stresst, kostet Zeit und Geld, ist also alles andere als schön.
Das da mal der eine oder andere Regeln missachtet, die tatsächlich sinnlos und schädlich für alle Beteiligten sind, muss man nicht gutheißen, darf man aber zu mindestens mit ein bisschen Sympathie nachvollziehen. Ich bin durchaus für Anarchie in einigen Bereichen unsere überreglementierten Gesellschaft. Übrigens, ich schrieb es schon, gibt es hierüber durchaus einen Konsens zwischen Therapeut, Patient, Arzt und Kostenträgern. Vielleicht hat man es jetzt verstanden?
Nochmal ganz klar: Fälschungen von Dokumenten zum eigenen Vorteil und zu Lasten anderer sind nicht in Ordnung und solche Betrügereien werden zurecht sanktioniert! Gruß S.
[bearbeitet am 13.04.13 13:04]
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Shakespeare schrieb:
Ich gebe zu, dass da in meinen Beiträgen etwas Ironie mitschwingt, Übertreibung ist da ein Mittel.
Es gibt keine 2 Meinungen, dass man Daten korrekt eintragen muss, da es sonst zu Absetzungen und in Wiederholungsfällen, zu ernsthafteren Problemen mit den Kassen kommen kann. Klare Rechtslage!
Es gibt aber auch keine zwei Meinungen, dass es seitens der Vertragswerke Regelungen gibt die keinen praktischen Nutzen haben, sondern nur Arbeit und Kosten verursachen und in manchen Fällen auch die medizinische Versorgung der Patienten verschlechtern. Eine Unzahl von Verordnungen müssen vorzeitig abgebrochen werden oder man betreibt einen zeit-und kostenintensiven Aufwand für etwaige Änderungen, wenn man Rezeptbeginn, Abstände zwischen den Therapien, Frequenzempfehlungen, erlaubte längere Unterbrechungen usw. aus nachvollziehbaren Gründen nicht 100% einhalten kann. Als Therapiepraxis muss man immer damit mit rechnen, dass übereifrige Abrechnungsmitarbeiter rechtmäßige und vielfach auch unrechtmäßige Kürzungen vornimmt. Das nervt, stresst, kostet Zeit und Geld, ist also alles andere als schön.
Das da mal der eine oder andere Regeln missachtet, die tatsächlich sinnlos und schädlich für alle Beteiligten sind, muss man nicht gutheißen, darf man aber zu mindestens mit ein bisschen Sympathie nachvollziehen. Ich bin durchaus für Anarchie in einigen Bereichen unsere überreglementierten Gesellschaft. Übrigens, ich schrieb es schon, gibt es hierüber durchaus einen Konsens zwischen Therapeut, Patient, Arzt und Kostenträgern. Vielleicht hat man es jetzt verstanden?
Nochmal ganz klar: Fälschungen von Dokumenten zum eigenen Vorteil und zu Lasten anderer sind nicht in Ordnung und solche Betrügereien werden zurecht sanktioniert! Gruß S.
[bearbeitet am 13.04.13 13:04]
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Shakespeare schrieb:
Bleistift Daten sind nicht verboten, es kann helfen Schreibfehler zu minimieren. Falsche Daten sollte man natürlich dann nicht eintragen wenn man die Daten am Ende mit Kugelschreiber einträgt.
Als Betrug sehe ich das aber nicht, wenn man "versehentlich" mal einen falschen Tag einträgt, solange pro Datum eine Therapie stattgefunden hat und somit keiner finanziell dadurch geschädigt wird. Es ist aber eindeutig eine fehlerhafte Abrechnung die die Kostenträger berechtigt, eine Vergütung für die "falschen" Tage abzulehnen.
wenn ich mich in meiner Praxis mal mit Kuli dabei verschreibe (hab z.B. das Datum vom Vortag noch im Hirn... oder schreibe AnFANG 2013 noch ab und zu 2012 , dann streiche ich es durch und mach eine Notiz unten (oder dahinter) , dass das ein Versehen war... und trage das tatsächliche Datum daneben ein... bisher nie Probleme gehabt !
Man meint es gibt hier 2 Klassen von Heilmittelerbringern:
die einen die es ordentlich handhaben ( z.B. mit KULI /Stempel eintragen) und
solche, die sogar mit BLEISTIFT datierte VOs bei der KK einreichen können ( da sie das seit 20 Jahren so machen ! = hab ich selbst als freie Mitarbeiterin mal erlebt.. dass das so gehandhabt wurde)
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solanda schrieb:
wenn ich als Patientin ein mit Bleistift eingetragenes Datum bestätigen soll klingelt es ALARM... da ist der "Betrug" fast mitunterschrieben - das kann ich mir als HEILMITTELERBRINGERIN als Patientin bei nem Physio-Kollegen nicht leisten !
wenn ich mich in meiner Praxis mal mit Kuli dabei verschreibe (hab z.B. das Datum vom Vortag noch im Hirn... oder schreibe AnFANG 2013 noch ab und zu 2012 , dann streiche ich es durch und mach eine Notiz unten (oder dahinter) , dass das ein Versehen war... und trage das tatsächliche Datum daneben ein... bisher nie Probleme gehabt !
Man meint es gibt hier 2 Klassen von Heilmittelerbringern:
die einen die es ordentlich handhaben ( z.B. mit KULI /Stempel eintragen) und
solche, die sogar mit BLEISTIFT datierte VOs bei der KK einreichen können ( da sie das seit 20 Jahren so machen ! = hab ich selbst als freie Mitarbeiterin mal erlebt.. dass das so gehandhabt wurde)
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