Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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evo M54.4RG
danach - gleicher arzt
evo M54.4LG
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eMKa schrieb:
hatte schon jemand eine absetzung wg. icd 10 code?
evo M54.4RG
danach - gleicher arzt
evo M54.4LG
Eine Absetzung darf es deswegen aber nicht geben. Was ist denn die genaue Begründung?
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Wonderwoman schrieb:
Ist doch die gleiche Diagnose (Lumboischialgie)... danach muss es FVO sein.
Eine Absetzung darf es deswegen aber nicht geben. Was ist denn die genaue Begründung?
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die zweite verordnung ist noch in arbeit -
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eMKa schrieb:
es gab noch keine absetzung -
die zweite verordnung ist noch in arbeit -
ich sehe zwei Möglichkeiten, auf Folge-Vo. ändern lassen und dem evt. dem Problem aus dem Weg gehen oder so laufen lassen und im Falle einer Absetzung wie oben genannt widersprechen.
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Tempelritter schrieb:
Hallo,
ich sehe zwei Möglichkeiten, auf Folge-Vo. ändern lassen und dem evt. dem Problem aus dem Weg gehen oder so laufen lassen und im Falle einer Absetzung wie oben genannt widersprechen.
evo M47.25 - spondylose mit radikulopathie
die frage ist -
wer entscheidet was eine neue diagnose ist und was nicht
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eMKa schrieb:
heute 3. verordnung - neuer arzt -
evo M47.25 - spondylose mit radikulopathie
die frage ist -
wer entscheidet was eine neue diagnose ist und was nicht
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
die Kasse bzw. MDK, keinesfalls PT, dort wird nur geprüft, ob Diagnose icd vorhanden, die die verordnete Th. rechtfertigt.
mfg hgb :blush:
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morpheus-06 schrieb:
Sehe ich auch so, ein Sofa kann die Diagnose gar nicht prüfen, das müsste der MDK prüfen. Ich würde die Version 1 vom Templer nehmen, die Disgnosen weichen in L und R ab. Solange da nichts genau geregelt ist wird eine Absetzung schwer begründbar sein.
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eMKa schrieb:
für eure meinung!!
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Tempelritter schrieb:
man könnte aufgrund des M54LG der Absetzung widersprechen. Ich sehe es aber auch als die gleiche Diagnose nur mit unterschiedlicher Ausstrahlung an.
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