Zur Verstärkung der Physiotherapie
Praxis mit dem Schwerpunkt
Orthopädie und Chirurgie suchen
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Vollzeit.
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bestehend aus einem
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Sportwissenschaftlern und Ärzten
im Herzen von Bad Vilbel. Unser
Anliegen ist es, die Patienten in
der Physiotherapie und Kunden im
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ihren Gesundheitszustand zu
erhalten und z...
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ich habe eine P. die bekommt : KG Atemtherapie als Heilmittel, mit dem Indikationsschlüssel AT3a. Die Diagnose lautet Brochioektasen .... Mukovizidose vergleichbares Krankheitsbild....
P. ist schon seit Jahren bei mir und es war immer alles OK. Dann kam die Syntela, die behauptet jetzt, es müsste zu der KG Atemtherapie noch die 60 Minuten dazu geschrieben werden! Beinhaltet nicht schon der Indikationsschlüssel AT3a automatisch die 60 Minuten?!? Syntela hat die HMV erstmal einbehalten und ich soll nun den Vermerk 60 Minuten nachreichen. Ist das den so Richtig von der Syntela!? Der Arzt schreibt die 6o Minuten auch drauf, darum geht es mir nicht, hat aber die KK , bzw. die Syntela mit Ihrer Aussage Recht?!?
Danke für die Antworten!
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alobar schrieb:
Hallo Kollegen,
ich habe eine P. die bekommt : KG Atemtherapie als Heilmittel, mit dem Indikationsschlüssel AT3a. Die Diagnose lautet Brochioektasen .... Mukovizidose vergleichbares Krankheitsbild....
P. ist schon seit Jahren bei mir und es war immer alles OK. Dann kam die Syntela, die behauptet jetzt, es müsste zu der KG Atemtherapie noch die 60 Minuten dazu geschrieben werden! Beinhaltet nicht schon der Indikationsschlüssel AT3a automatisch die 60 Minuten?!? Syntela hat die HMV erstmal einbehalten und ich soll nun den Vermerk 60 Minuten nachreichen. Ist das den so Richtig von der Syntela!? Der Arzt schreibt die 6o Minuten auch drauf, darum geht es mir nicht, hat aber die KK , bzw. die Syntela mit Ihrer Aussage Recht?!?
Danke für die Antworten!
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alobar schrieb:
BaWü.. :blush:
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morpheus-06 schrieb:
Da irrt Syntela, der leichte Weg Duplikat mit den 60Min. nachreichen, der andere Weg Widerspruch direkt an die DAK Bremen oder Hamburg.
schönen Sonntag !
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alobar schrieb:
Danke , dachte ich mir.
schönen Sonntag !
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Pat2 schrieb:
In welches Bundesland bist du?
ich mag mich jetzt unbeliebt machen (oder auch falsch liegen und zusätzlich unbeliebt machen), aber...
laut Heilmittelkatalog unter dem Indikationsschlüssel finde ich zwei vorrangige Heilmittel (KG-Muko/KG Atemtherapie).
Die "KG-Muko" hat eine Richtzeit von glatt 60 Minuten (Ziffer X0702), die KG-Atemtherapie (ich nenne sie jetzt mal "KG", Ziffer X0501) eine Richtzeit von 15 bis 25 Minuten.
Der Indikationsschlüssel AT3a beinhaltet nicht automatisch die 60-Minuten-Leistung, sondern der Arzt muss schon das vorrangige Heilmittel seiner Wahl benennen. Daraus ergibt sich für Dich die Angabe der Minutenzahl. Ansonsten Abstufung auf das günstige Heilmittel (hier die "KG").
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wir haben gerade das gleiche Problem. Der Arzt stellt eine VO KG-Atemtherapie mit dem Indikationsschlüssel at3a aus. Der Pat. haltet aber die 60 Minuten nicht aus. Wie muss ich in dem Fall Vorgehen? Trotzdem als KG-Atemtherapie 60 min. abrechnen? oder die VO vom Arzt auf normale KG ändern lassen?
Danke
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Vladik Sigalov schrieb:
Hallo,
wir haben gerade das gleiche Problem. Der Arzt stellt eine VO KG-Atemtherapie mit dem Indikationsschlüssel at3a aus. Der Pat. haltet aber die 60 Minuten nicht aus. Wie muss ich in dem Fall Vorgehen? Trotzdem als KG-Atemtherapie 60 min. abrechnen? oder die VO vom Arzt auf normale KG ändern lassen?
Danke
Da reicht die Dg. Muko auf der VO um X0702 abzurechnen.
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morpheus-06 schrieb:
X0702 Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose
Da reicht die Dg. Muko auf der VO um X0702 abzurechnen.
Hallo,
wir haben gerade das gleiche Problem. Der Arzt stellt eine VO KG-Atemtherapie mit dem Indikationsschlüssel at3a aus. Der Pat. haltet aber die 60 Minuten nicht aus. Wie muss ich in dem Fall Vorgehen? Trotzdem als KG-Atemtherapie 60 min. abrechnen? oder die VO vom Arzt auf normale KG ändern lassen?
Danke
Du musst nichts ändern lassen, bei AT3 ist normale KG oder KG-"Muko" möglich, einfach das abrechnen was gemacht wurde.
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morpheus-06 schrieb:
Vladik Sigalov schrieb am 13.2.17 12:53:
Hallo,
wir haben gerade das gleiche Problem. Der Arzt stellt eine VO KG-Atemtherapie mit dem Indikationsschlüssel at3a aus. Der Pat. haltet aber die 60 Minuten nicht aus. Wie muss ich in dem Fall Vorgehen? Trotzdem als KG-Atemtherapie 60 min. abrechnen? oder die VO vom Arzt auf normale KG ändern lassen?
Danke
Du musst nichts ändern lassen, bei AT3 ist normale KG oder KG-"Muko" möglich, einfach das abrechnen was gemacht wurde.
Hallo,
wir haben gerade das gleiche Problem. Der Arzt stellt eine VO KG-Atemtherapie mit dem Indikationsschlüssel at3a aus. Der Pat. haltet aber die 60 Minuten nicht aus. Wie muss ich in dem Fall Vorgehen? Trotzdem als KG-Atemtherapie 60 min. abrechnen? oder die VO vom Arzt auf normale KG ändern lassen?
Danke
Du musst nichts ändern lassen, bei AT3 ist normale KG oder KG-"Muko" möglich, einfach das abrechnen was gemacht wurde.
...und: Bei medizinischer Indikation ("Der Pat. hält 60min nicht aus") ist es zulässig, die Regelbehandlungszeit zu unterschreiten. In diesem Fall arbeitet das Pauschalen-System für dich: Du machst was der Patient zu leisten bereit ist, und nutzt dabei den vollen Freiraum der 60min die dir zur Verfügung stehen (anders: Würdest du bei einer 20501-Verordnung 35min behandeln?).
In der anderen Richtung ist es bereits durchgeurteilt: Die "lukrativen" Posten müssen ausreichen um "weniger-lukrative" Posten zu subventionieren: 10x MT leisten um 1x MLD finanzieren zu können. Hier ist es andersrum: Ein weniger zeitintensiver Patient subventioniert zeitintensivere Patienten. Alternativ, und das wird die Sachbearbeiter verrückt machen, kannst du auch einen der tatsächlich in Anspruch genommenen Zeit angepassten Honorarsatz in Rechnung stellen; die Vergütungsvereinbarungen enthalten Höchstpreise (d.h. wenn der Pat. nach 10 Minuten schlappmacht kannst du €10 in Rechnung stellen, hält der Patient 25min durch kannst du €25 in Rechnung stellen -- bis zum vereinbarten Höchstpreis pro Behandlung).
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb am 13.2.17 12:59:
Vladik Sigalov schrieb am 13.2.17 12:53:
Hallo,
wir haben gerade das gleiche Problem. Der Arzt stellt eine VO KG-Atemtherapie mit dem Indikationsschlüssel at3a aus. Der Pat. haltet aber die 60 Minuten nicht aus. Wie muss ich in dem Fall Vorgehen? Trotzdem als KG-Atemtherapie 60 min. abrechnen? oder die VO vom Arzt auf normale KG ändern lassen?
Danke
Du musst nichts ändern lassen, bei AT3 ist normale KG oder KG-"Muko" möglich, einfach das abrechnen was gemacht wurde.
...und: Bei medizinischer Indikation ("Der Pat. hält 60min nicht aus") ist es zulässig, die Regelbehandlungszeit zu unterschreiten. In diesem Fall arbeitet das Pauschalen-System für dich: Du machst was der Patient zu leisten bereit ist, und nutzt dabei den vollen Freiraum der 60min die dir zur Verfügung stehen (anders: Würdest du bei einer 20501-Verordnung 35min behandeln?).
In der anderen Richtung ist es bereits durchgeurteilt: Die "lukrativen" Posten müssen ausreichen um "weniger-lukrative" Posten zu subventionieren: 10x MT leisten um 1x MLD finanzieren zu können. Hier ist es andersrum: Ein weniger zeitintensiver Patient subventioniert zeitintensivere Patienten. Alternativ, und das wird die Sachbearbeiter verrückt machen, kannst du auch einen der tatsächlich in Anspruch genommenen Zeit angepassten Honorarsatz in Rechnung stellen; die Vergütungsvereinbarungen enthalten Höchstpreise (d.h. wenn der Pat. nach 10 Minuten schlappmacht kannst du €10 in Rechnung stellen, hält der Patient 25min durch kannst du €25 in Rechnung stellen -- bis zum vereinbarten Höchstpreis pro Behandlung).
... bei AT3 ist normale KG oder KG-"Muko" möglich, einfach das abrechnen was gemacht wurde.
Mich würde ernsthaft interessieren worauf du deine Aussage hier stützt? Gibt es da bspw. Urteile?
Ich sehe es ähnlich wie ruesay, dass es entscheidend ist was verordnet wurde. Und wenn auf der VO in AT3 eine KG (Atemtherapie) ohne Zeitangabe verordnet wurde, würde ich keine 60 Minuten behandeln. Die vorrangigen Heilmittel lt. HM-RL bzw. Katalog sind KG-Atemtherapie / KG-Muko.
Wenn dagegen KG-Muko bzw. KG-Atemtherapie 60min verordnet werden würde, dann sieht das Ganze m.M.n. logischerweise anders aus.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
morpheus-06 schrieb am 13.2.17 12:59:
... bei AT3 ist normale KG oder KG-"Muko" möglich, einfach das abrechnen was gemacht wurde.
Mich würde ernsthaft interessieren worauf du deine Aussage hier stützt? Gibt es da bspw. Urteile?
Ich sehe es ähnlich wie ruesay, dass es entscheidend ist was verordnet wurde. Und wenn auf der VO in AT3 eine KG (Atemtherapie) ohne Zeitangabe verordnet wurde, würde ich keine 60 Minuten behandeln. Die vorrangigen Heilmittel lt. HM-RL bzw. Katalog sind KG-Atemtherapie / KG-Muko.
Wenn dagegen KG-Muko bzw. KG-Atemtherapie 60min verordnet werden würde, dann sieht das Ganze m.M.n. logischerweise anders aus.
Gruß Dún
Ich hab mal beim VdEK in Berlin nachgefragt, die Antwort war, es kann bei AT3 und Mucoviszidose immer die Pos. 20702 abgegeben werden.
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morpheus-06 schrieb:
Es gibt nach den Rahmenverträgen KG Pos.Nr.20501, nicht expliziet KG-Atemtherapie und Atemtherapie zur Behandlung von Mucoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen Pos.Nr. 20702. Der Arzt kann das oft gar nicht unterscheiden. Atemtherapie zur Behandlung von Mucoviszidose ist auch keine Zertifikatsposition, die der Arzt spezifizieren müsste. Bei der Dg. Mucoviszidose ist immer die Pos. 20702 indiziert, ich hatte nie Probleme bei der Abrechnung und KG-Muko das es nach den RV gar nicht gibt oder Atemtherapie zur Behandlung von Mucoviszidose war nie auf den Vo`s, sondern nur KG oder Atemtherapie.
Ich hab mal beim VdEK in Berlin nachgefragt, die Antwort war, es kann bei AT3 und Mucoviszidose immer die Pos. 20702 abgegeben werden.
Im § 19 Abs. 3 Punkt 3. c) der HM-RL steht auch klar geschrieben: "KG-Mukoviszidose umfasst neben den Techniken der Allgemeinen Krankengymnastik (KG bzw. KG-Atemtherapie) auch eine Bewegungs- ..."
Noch deutlicher wird es hier auf Seite 12: Link
Und hier schließt sich für mich der Kreis mit unseren Rahmenverträgen: Wenn KG-Atemtherapie auf der VO steht, dann ist damit die Allgemeine Krankengymnastik gemeint und berechtigt nicht zur Abrechnung der Positionsnummer 20702.
Und ja, auch in meinem Rahmenvertrag steht "Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Muco-
viscidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung". Aber das ist nicht das was der Arzt verordnet hat.
Und in diese Kerbe schlägt jetzt vermutlich die Syntela.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
Der verordnende Arzt orientiert sich aber nicht an unseren Rahmenverträgen, sondern er richtet sich nach der Heilmittelrichtlinie. Und sein Softwareprogramm gibt ihm genau 2 Möglichkeiten vor, was er in AT3a als vorrangiges Heilmittel wählen kann und das ist die KG (Atemtherapie) oder die KG-Muko.
Im § 19 Abs. 3 Punkt 3. c) der HM-RL steht auch klar geschrieben: "KG-Mukoviszidose umfasst neben den Techniken der Allgemeinen Krankengymnastik (KG bzw. KG-Atemtherapie) auch eine Bewegungs- ..."
Noch deutlicher wird es hier auf Seite 12: Link
Und hier schließt sich für mich der Kreis mit unseren Rahmenverträgen: Wenn KG-Atemtherapie auf der VO steht, dann ist damit die Allgemeine Krankengymnastik gemeint und berechtigt nicht zur Abrechnung der Positionsnummer 20702.
Und ja, auch in meinem Rahmenvertrag steht "Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Muco-
viscidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung". Aber das ist nicht das was der Arzt verordnet hat.
Und in diese Kerbe schlägt jetzt vermutlich die Syntela.
Gruß Dún
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Pat2 schrieb:
Und in Bayern braucht mann ein Zertifikat um Kg-Muco abzurechnen!!! Ansonsten nur KG möglich
Und in Bayern braucht mann ein Zertifikat um Kg-Muco abzurechnen!!! Ansonsten nur KG möglich
Nur in Bayern und nur bei den Primärkassen.
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Tempelritter schrieb:
Pat2 schrieb am 16.2.17 17:51:
Und in Bayern braucht mann ein Zertifikat um Kg-Muco abzurechnen!!! Ansonsten nur KG möglich
Nur in Bayern und nur bei den Primärkassen.
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ruesay schrieb:
Mahlzeit,
ich mag mich jetzt unbeliebt machen (oder auch falsch liegen und zusätzlich unbeliebt machen), aber...
laut Heilmittelkatalog unter dem Indikationsschlüssel finde ich zwei vorrangige Heilmittel (KG-Muko/KG Atemtherapie).
Die "KG-Muko" hat eine Richtzeit von glatt 60 Minuten (Ziffer X0702), die KG-Atemtherapie (ich nenne sie jetzt mal "KG", Ziffer X0501) eine Richtzeit von 15 bis 25 Minuten.
Der Indikationsschlüssel AT3a beinhaltet nicht automatisch die 60-Minuten-Leistung, sondern der Arzt muss schon das vorrangige Heilmittel seiner Wahl benennen. Daraus ergibt sich für Dich die Angabe der Minutenzahl. Ansonsten Abstufung auf das günstige Heilmittel (hier die "KG").
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