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behandeln sehr gerne Kinder und
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-30 Tage Urlaub, Geburtstag frei
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-interne Fortbildungen mit unser...
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ich habe einen Rezept der Dak bekommen mit folgende angaben:
Verordnung adR
24 * KG mit HB 2*/Woche
WS2b
Dann steht noch unten Langfristverordnung laut Heilmittelkatalog.
Muss ich da noch etwas genemigen lassen oder beachten das nichts abgesetzt wird?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
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seseba schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe einen Rezept der Dak bekommen mit folgende angaben:
Verordnung adR
24 * KG mit HB 2*/Woche
WS2b
Dann steht noch unten Langfristverordnung laut Heilmittelkatalog.
Muss ich da noch etwas genemigen lassen oder beachten das nichts abgesetzt wird?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Denn das Vorliegen einer Genehmigung oder Langfristgenehmigung ist keine medizinische Begründung!
Es müsste dort stehen z.B. bei Absetzen der Therapie droht verschlimmerung!
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seseba schrieb:
Nein da steht keine Begründung. Muss man diese nachtragen lassen?
Gerade die DAK kann da schnippisch sein, da die Finanzprobleme haben.
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TheStonie schrieb:
Würde ich machen lassen.
Gerade die DAK kann da schnippisch sein, da die Finanzprobleme haben.
Vielen Dank. :)
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seseba schrieb:
Ok werde ich machen.
Vielen Dank. :)
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morpheus-06 schrieb:
Jede Vo. adR braucht eine med. Begründung.
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don schrieb:
Es existieren keine Langfristverordnungen! Unglaublich das nach so vielen Jahren immernoch dieser Terminus gebraucht wird.
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TheStonie schrieb:
Naja steht eine medizinische Begründung oder nur der Satz mit der Langfristverordnung?
Denn das Vorliegen einer Genehmigung oder Langfristgenehmigung ist keine medizinische Begründung!
Es müsste dort stehen z.B. bei Absetzen der Therapie droht verschlimmerung!
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