Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Ich bin davon überzeugt, dass ihr mir einiges an Material zukommen lassen könnt, was meine Botschaft untermauern kann.
Daher bitte ich euch darum, mir alles zu schicken was ihr an Negativ-Erfahrungen mit dieser KK gemacht habt.
Vielen Dank im Voraus.
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...na ja ... es gibt immer mal Probleme mit den Kostenträgern und deren Abrechenzentren..und es gab auch schon mal mehr mit DAVASO...ob da die DAK abrechnet weis ich nicht und deine Angaben sind ja nichtssagend ...konkrete Angaben wären hilfreich ob berechtigt oder unberechtigt
MfG
JürgenK ;)
Nicht wirklich, oder?
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Shia schrieb:
Wir sollen einem Anonymen Teilnehmer aus dem Nähkästchen plaudern?
Nicht wirklich, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir reicht's. Die DAK bzw. und deren Abrechnungsstelle hat bei mir das Fass zum Überlaufen gebracht und ich bin dermaßen erbost und wütend, dass ich nun mit deren "Machenschaften" an die Öffentlichkeit gehen möchte.
Ich bin davon überzeugt, dass ihr mir einiges an Material zukommen lassen könnt, was meine Botschaft untermauern kann.
Daher bitte ich euch darum, mir alles zu schicken was ihr an Negativ-Erfahrungen mit dieser KK gemacht habt.
Vielen Dank im Voraus.
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therapeutin schrieb:
nicht negatives zuberichten...läuft 1A
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LogoMijo schrieb:
Wenn ich mich an die Heilmittelrichtlinie und die Rahmenverträge halte, gibt´s erfahrungsgemäß nie Probleme...
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mark760 schrieb:
Ein paar Infos waren nett.
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Schippi schrieb:
Nenne doch mal „Machenschaften“!was soll die Öffentlichkeit damit!wenn du nicht konkret wirst,hast du vielleicht“Machenschaften“gemacht?
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massu schrieb:
Was konkret wirfst du der DAK vor? Und was willst du von uns hören?
Ein Zahnarzt hatte 24 mal MTverordnet. Ich habe aber nur 10 mal korrekt in Rechnung gestellt. Rezept kam zurück, der Arzt muss die reduzierten Behandlungen bestätigen. Kopie des Rezeptes an den Zahnarzt, per Fax mit Unterschrift bestätigt und eingereicht.
Keine Reaktion, Betrag wurde immer noch nicht überwiesen.
Auch die Kassen selbst geben keine Ansprechpartner oder Telefonnummern raus. Man steht da im Dunkeln. Ich wünsche mir eine Vertretung für die Physios gegenüber den Kassen die diese Fälle vertritt.
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Schippi schrieb:
Wenn du den behandlungsabbruch nach 10behandlungen auf derVO dokumentiert hättest wäre alles kein Problem!ich hatte bisher mit diesem Weg kein Problem
Sonstige Späße bei der DAK bzw. bei Davaso, zwar nicht immer, aber eben doch gelegentlich vorkommend:
1. VO aus Krankenhaus wird gekürzt mit der Begründung, es handele sich um eine Entlaßmanagement-VO (stimmt nicht) und die entsprechend knapperen Fristen seien nicht eingehalten worden.
2. Öfter: Ausführlicher Vermerk über die Existenz einer Langfristgenehmigung wird ignoriert und die VO auf 6 x bzw. 10 x gekürzt; Anruf direkt bei der DAK nach erfolgloser Beanstandung gegenüber Davaso ergibt die Empfehlung, jedesmal eine Kopie der Langfristgenehmigung beizufügen - betreibe ich einen Copyshop oder was?!
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Sabine Rabbel schrieb:
Stimmt zwar, aber laut Fragen-Antworten-Katalog Physiotherapie ist sowas kein Absetzungsgrund.
Sonstige Späße bei der DAK bzw. bei Davaso, zwar nicht immer, aber eben doch gelegentlich vorkommend:
1. VO aus Krankenhaus wird gekürzt mit der Begründung, es handele sich um eine Entlaßmanagement-VO (stimmt nicht) und die entsprechend knapperen Fristen seien nicht eingehalten worden.
2. Öfter: Ausführlicher Vermerk über die Existenz einer Langfristgenehmigung wird ignoriert und die VO auf 6 x bzw. 10 x gekürzt; Anruf direkt bei der DAK nach erfolgloser Beanstandung gegenüber Davaso ergibt die Empfehlung, jedesmal eine Kopie der Langfristgenehmigung beizufügen - betreibe ich einen Copyshop oder was?!
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massu schrieb:
@Sabine Rabbel ich schreibe in solchen Fällen auf der Rezeptrückseite: Langfristgenehmigung liegt vor.
Ach, und bei Dir akzeptiert die DAK (und die SBK und die TK und wer sonst noch so alles von Davaso prüfen läßt) das einfach so? Gratuliere! Ich hab schon mindestens zwei Dutzend Fälle gesehen, in denen Davaso solche Vermerke einfach ignoriert hat. Die KKH (andere Prüfstelle) übrigens auch.
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Sabine Rabbel schrieb:
@massu
Ach, und bei Dir akzeptiert die DAK (und die SBK und die TK und wer sonst noch so alles von Davaso prüfen läßt) das einfach so? Gratuliere! Ich hab schon mindestens zwei Dutzend Fälle gesehen, in denen Davaso solche Vermerke einfach ignoriert hat. Die KKH (andere Prüfstelle) übrigens auch.
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massu schrieb:
@Sabine Rabbel vielleicht sind die in Bayern kulanter? Ich habe den Fall bis jetzt nur einmal gehabt.
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mathias3834 schrieb:
Ich bin auch sehr genervt von der Absetzungspolitik der Abrechnungszentren.
Ein Zahnarzt hatte 24 mal MTverordnet. Ich habe aber nur 10 mal korrekt in Rechnung gestellt. Rezept kam zurück, der Arzt muss die reduzierten Behandlungen bestätigen. Kopie des Rezeptes an den Zahnarzt, per Fax mit Unterschrift bestätigt und eingereicht.
Keine Reaktion, Betrag wurde immer noch nicht überwiesen.
Auch die Kassen selbst geben keine Ansprechpartner oder Telefonnummern raus. Man steht da im Dunkeln. Ich wünsche mir eine Vertretung für die Physios gegenüber den Kassen die diese Fälle vertritt.
LHM bedarf keiner Genehmigung, sofern die Regeln der Diagnioseliste eingehalten wurden.
EIne Langfristgenehmigung für nicht auf der Liste stehende Diagnosen sollte bei den KKassen hinterlegt sein. Wenn dann eine Absetzung/Kürzung erfolgt, Kopie der Genehmigung zur Kopie der VO und 40,- € Verzugspauschale dazurechnen und nochmal einreichen. Das macht man so lange, bis es jemandem in der KKasse auffällt und den Weg zum AZ findet.
Und grundsätzlich nicht telefonieren, sondern schriftlich damit man was ind er Hand hat.
Kommt keine Reaktion innerhalb angemessener Frist, direkt anmahnen und im doofsten Fall Mahnbescheid beantragen, also den ganz normalen Mahnweg ausführen.
Wir Physios können wenigstens je Fall 40,- Verzugspauschale kassieren....
Ja, das Verhalten der großen AZ´s ist in solchen Fällen sehr nervig, aber der Aufwand zur Korrektur (Sofern auch berechtigt) und dem Ertrag dazu (40,- € je FAll!) macht das ganze m.E. ertragbar.
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KGSchuller schrieb:
Hallo,
LHM bedarf keiner Genehmigung, sofern die Regeln der Diagnioseliste eingehalten wurden.
EIne Langfristgenehmigung für nicht auf der Liste stehende Diagnosen sollte bei den KKassen hinterlegt sein. Wenn dann eine Absetzung/Kürzung erfolgt, Kopie der Genehmigung zur Kopie der VO und 40,- € Verzugspauschale dazurechnen und nochmal einreichen. Das macht man so lange, bis es jemandem in der KKasse auffällt und den Weg zum AZ findet.
Und grundsätzlich nicht telefonieren, sondern schriftlich damit man was ind er Hand hat.
Kommt keine Reaktion innerhalb angemessener Frist, direkt anmahnen und im doofsten Fall Mahnbescheid beantragen, also den ganz normalen Mahnweg ausführen.
Wir Physios können wenigstens je Fall 40,- Verzugspauschale kassieren....
Ja, das Verhalten der großen AZ´s ist in solchen Fällen sehr nervig, aber der Aufwand zur Korrektur (Sofern auch berechtigt) und dem Ertrag dazu (40,- € je FAll!) macht das ganze m.E. ertragbar.
[kaputter Link]
gemacht. Eine Woche nach Erhalt der Bearbeitungsbestätigung des BAS hatte ich mein Geld auf dem Konto. Der Anwalt musste nicht aktiv werden :)
Der Tipp kam von einer Patientin, die bei einer Versicherung arbeitet. Sie meinte, vor Anwälten haben die meisten Versicherungen keine Angst, da haben sie selbst genug davon, um sich zu wehren. Einzig vor ihren Aufsichtsbehörden hätten sie noch Respekt. Bei uns hat es funktioniert.
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Ahn schrieb:
Sorry, aber die 28 Tage gelten seit 01.01.21 mit den neuen HMR, hat nix mit dem neuen Rahmenvertrag zu tun
Das habe ich nie behauptet.
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Rene Mittrach schrieb:
@Ahn
Das habe ich nie behauptet.
Wenn wir die 28Tage Frist nicht einhalten können, egal welcher Grund, lassen wir das Ausstellungsdatum vom Arzt ändern, mit Arztstempel, Datum und Unterschrift des Arztes. Und das vor dem ersten Behandlungstermin.Gab noch nie Probleme damit, bei der Abrechnung.
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Ahn schrieb:
Dann hab ich das falsch verstanden, OK.
Wenn wir die 28Tage Frist nicht einhalten können, egal welcher Grund, lassen wir das Ausstellungsdatum vom Arzt ändern, mit Arztstempel, Datum und Unterschrift des Arztes. Und das vor dem ersten Behandlungstermin.Gab noch nie Probleme damit, bei der Abrechnung.
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Rene Mittrach schrieb:
Das ist auch die einzige Möglichkeit bei dem jetzt geltenden Rahmenvertrag. Der alte Vertrag bot da mehr Möglichkeit z.B. wie oben beschrieben. Das das oben beschriebene Vorgehen seit 1.8.2021 nicht mehr möglich ist, ist mir bewusst.
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mathias3834 schrieb:
Danke René für deinen Tipp mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung. Man kriegt einfach bei den Krankenkassen keine Sachbearbeiter oder Kontakte und die berechtigen Einwände werden zum Teil einfach ausgesessen.
Das Bundesamt für Soziales, ist das für alle Kassen?
Welche Abteilung ist da zuständig?
Finde den Ansatz sehr interessant
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Shia schrieb:
@Rene Mittrach
Das Bundesamt für Soziales, ist das für alle Kassen?
Welche Abteilung ist da zuständig?
Finde den Ansatz sehr interessant
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Rene Mittrach schrieb:
Bis letztes Jahr hätte ich auch gesagt: Wer sich an die Regeln hält, hat nichts zu befürchten. Dann haben wir letztes Jahr im August ein DAK-Rezept abgerechnet, welches Ende Juli schon fertig behandelt war (wichtige Info, da alter Rahmenvertrag gültig). Wir haben mit diesem Rezept nicht innerhalb der 28 Tage Frist begonnen, dies jedoch nach Rücksprache mit Arzt geklärt und wie im alten Rahmenvertrag beschrieben auf dem Rezept dokumentiert. Die DAVASO und später auf meine Nachfrage auch die DAK selbst, haben eine Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, dass auf den neuen Verordnungsblättern ja kein verspäteter Behandlungsbeginn mehr möglich sei. Meine Begründung, dass das lt. Rahmenvertrag sehr wohl bis Ende Juli möglich ist, wurde ignoriert. Ich weiß nicht mehr, wieviele Mails mit ausführlicher Erläuterung und Hinweis auf den alten Vertrag ich an die DAVASO und an die DAK geschickt habe. Das Ergebnis war immer das Gleiche. Also ab das Ganze zum Anwalt. Parallel dazu habe ich eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der DAK, dem Bundesamt für Soziale Sicherung:
[kaputter Link]
gemacht. Eine Woche nach Erhalt der Bearbeitungsbestätigung des BAS hatte ich mein Geld auf dem Konto. Der Anwalt musste nicht aktiv werden :)
Der Tipp kam von einer Patientin, die bei einer Versicherung arbeitet. Sie meinte, vor Anwälten haben die meisten Versicherungen keine Angst, da haben sie selbst genug davon, um sich zu wehren. Einzig vor ihren Aufsichtsbehörden hätten sie noch Respekt. Bei uns hat es funktioniert.
In einem Buchner-Heftchen habe ich mal einen Artikel darüber gelesen. Die Mitarbeiterin des BAS meinte, dass sie pro Jahr vielleicht eine Beschwerde von den Heilmittelerbringern erhalten und sie gehen somit davon aus, dass es da kaum Probleme gibt.
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Herzlichen Dank, habe ich auch gleich mal in dem Vordruck für Patienten die wir abweisen, hinterlegt.
Denke das sie das gebrauchen können und wenn es nur die Drohung ist.
Und wir natürlich auch grimacing
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Shia schrieb:
@Rene Mittrach
Herzlichen Dank, habe ich auch gleich mal in dem Vordruck für Patienten die wir abweisen, hinterlegt.
Denke das sie das gebrauchen können und wenn es nur die Drohung ist.
Und wir natürlich auch grimacing
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Rene Mittrach schrieb:
Jede Versicherung unterliegt der Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde. Bei den GKV ist das das Bundesamt für Soziale Sicherung, zumindest bei den bundesweit agierenden Kassen. Bei regionalen Kassen kann das anders sein. Unter bundesamtsozialesicherung de findet man ganz unten den Link zum Beschwerdeformular. Wir haben darüber Kontakt aufgenommen. Da ich mein Problem sowieso schon für den Anwalt sortiert hatte, war das kein Aufwand.
In einem Buchner-Heftchen habe ich mal einen Artikel darüber gelesen. Die Mitarbeiterin des BAS meinte, dass sie pro Jahr vielleicht eine Beschwerde von den Heilmittelerbringern erhalten und sie gehen somit davon aus, dass es da kaum Probleme gibt.
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