Du bist Physiotherapeut:in und hast
Lust auf ein großartiges
Praxisteam.
Wir haben eine
Physio-Logo-Osteopathie Praxis. Wir
behandeln sehr gerne Kinder und
sind spezialisiert auf Osteopathie
Kinder und Bobath Kinder.
Natürlich behandeln wir auch
Erwachsene in allen
Therapiebereichen. Wir fahren auch
sehr gerne Hausbesuche.
Wir bieten:
-sehr gute Vergütung
-Arbeitszeit und Stunden frei
wählbar
-30 Tage Urlaub, Geburtstag frei
-5 Tage Fortbildungsurlaub
-interne Fortbildungen mit unser...
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Ich glaub die DAK möchte den Bürokratischen Aufwand für Genehmigung a.d.R. so hoch setzen, dass sich darum keiner mehr kümmern will und in Bremen starten sie einen Probelauf:
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TheStonie schrieb:
Mir schlackern gerade die Ohren, nachdem ich das gelesen habe.
Ich glaub die DAK möchte den Bürokratischen Aufwand für Genehmigung a.d.R. so hoch setzen, dass sich darum keiner mehr kümmern will und in Bremen starten sie einen Probelauf:
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Jetzt geht diese Schikane wieder los
Ich würde das ausdrucken und gegen Kopiegebühr an die Patienten geben.
Bei uns gibt es sowieso erst Termine mit gültiger VO
Aber wenn das jetzt so weitergeht. ...
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RoFo schrieb:
Na toll
Jetzt geht diese Schikane wieder los
Ich würde das ausdrucken und gegen Kopiegebühr an die Patienten geben.
Bei uns gibt es sowieso erst Termine mit gültiger VO
Aber wenn das jetzt so weitergeht. ...
Wo unterschreibt der Versicherte, wenn das Genehmigungsverfahren noch läuft ?
Ist dieses Verfahren zulässig ?
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Bei uns findet die Behandlung erst mit gültiger und genehmigter VO statt. Anders wäre es unzumutbar.
Also in diesem Fall dann vermutlich gar nicht.
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RoFo schrieb:
Die wollen es nicht anders.
Bei uns findet die Behandlung erst mit gültiger und genehmigter VO statt. Anders wäre es unzumutbar.
Also in diesem Fall dann vermutlich gar nicht.
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hermi schrieb:
Die DAK besteht darauf, dass das Original eingesandt wird.
Wo unterschreibt der Versicherte, wenn das Genehmigungsverfahren noch läuft ?
Ist dieses Verfahren zulässig ?
Gleichzeitig noch einen Software Fremdanbieter promoten.
Also liebe Bremer DAK Versicherten und Kollegen macht richtig Ärger auf allen Kanälen, bringt die wirklich armen DAK SoFAs auf Trab. (Ehrlich, die tun mir leid)
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ali schrieb:
Sowas fällt NUR der DAK ein, die wollen wohl Patienten los werden...?
Gleichzeitig noch einen Software Fremdanbieter promoten.
Also liebe Bremer DAK Versicherten und Kollegen macht richtig Ärger auf allen Kanälen, bringt die wirklich armen DAK SoFAs auf Trab. (Ehrlich, die tun mir leid)
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ruesay schrieb:
Die juckt das überhaupt nicht. Als Bremer sind wir doof dran. Wer immer sich da jetzt austoben möchte... :clap:
Ein Patient wurde mit der genehmigungspflichtigen HMVO zur DAK geschickt.
Aussage dort gegenüber dem Patienten: "Eigentlich kümmern sich die Praxen um die Genehmigung. Warum laden die sich nicht die App runter? Oder schicken die HMVO nicht gleich an die Hamburger Adresse? Die HMVO wird von uns aus weitergeleitet..."
Nur mal eben so: In §8 der HMR steht eindeutig, dass der Versicherte die Genehmigung beantragt.
Von mir aus schicken wir die Patienten auch gerne nach Hamburg...
Wir werden keinerlei Anweisungen aus Infoblättern eines Kostenübernehmers befolgen, wenn diese nicht der HMR entsprechen (und genau dieses aufgerissene "Genehmigungsverfahren" entspricht in keiner Weise der HMR) . Bei solchen Modellversuchen sollte man vorab die Gesetzmäßigkeit prüfen, bevor man sowas in die Welt setzt.
Der Patient wurde darüber aufgeklärt und hat nun die Behandlung begonnen. Bei weiteren Patienten werden diese der HMR entsprechend zur Genehmigung an die Kasse verwiesen.
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ruesay schrieb:
Mal eine kurze Rückmeldung zu dem Thema:
Ein Patient wurde mit der genehmigungspflichtigen HMVO zur DAK geschickt.
Aussage dort gegenüber dem Patienten: "Eigentlich kümmern sich die Praxen um die Genehmigung. Warum laden die sich nicht die App runter? Oder schicken die HMVO nicht gleich an die Hamburger Adresse? Die HMVO wird von uns aus weitergeleitet..."
Nur mal eben so: In §8 der HMR steht eindeutig, dass der Versicherte die Genehmigung beantragt.
Von mir aus schicken wir die Patienten auch gerne nach Hamburg...
Wir werden keinerlei Anweisungen aus Infoblättern eines Kostenübernehmers befolgen, wenn diese nicht der HMR entsprechen (und genau dieses aufgerissene "Genehmigungsverfahren" entspricht in keiner Weise der HMR) . Bei solchen Modellversuchen sollte man vorab die Gesetzmäßigkeit prüfen, bevor man sowas in die Welt setzt.
Der Patient wurde darüber aufgeklärt und hat nun die Behandlung begonnen. Bei weiteren Patienten werden diese der HMR entsprechend zur Genehmigung an die Kasse verwiesen.
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