Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
langsam nervts, die DAK Bayern bzw. deren Abrechnungsstelle ist super kleinlich.................schickt alles zurück.
Und das schon seit ein paar Monaten. Nicht nur bei mir.
Und bei mir zumindest sind es wirklich KLeinigkeiten !!
Daher werde ich anfangen, neue DAK Patienten bei der Anmeldung mit eben diesem Hinweis abzulehnen..............
>
Bitte um eure Meinungen dazu..............
>
Faulsack
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Faulsack schrieb:
Hallo Kollegen,
langsam nervts, die DAK Bayern bzw. deren Abrechnungsstelle ist super kleinlich.................schickt alles zurück.
Und das schon seit ein paar Monaten. Nicht nur bei mir.
Und bei mir zumindest sind es wirklich KLeinigkeiten !!
Daher werde ich anfangen, neue DAK Patienten bei der Anmeldung mit eben diesem Hinweis abzulehnen..............
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Bitte um eure Meinungen dazu..............
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Faulsack
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therapeutin schrieb:
ohne Nennung ist es witzlos...
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Ingo Friedrich schrieb:
Was für Kleinigkeiten sind das denn?
ein Rezept wird sicher von dir, vor Abrechnung/Sendung an Syntela, geprüft? Bei Rezepteingang durch Pat. prüft man bereits, ob das Rezept korrekt ausgestellt ist, nach Ende der Beh. Abrechnung/Abrechnungsdaten drauf, Rechnung und an Syntela. Wenn alles passt, kann doch überhaupt keine Rücksendung erfolgen???
Die Frage von Ingo würde ich dir auch stellen. LG H
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666 schrieb:
Hallo Faulsack,
ein Rezept wird sicher von dir, vor Abrechnung/Sendung an Syntela, geprüft? Bei Rezepteingang durch Pat. prüft man bereits, ob das Rezept korrekt ausgestellt ist, nach Ende der Beh. Abrechnung/Abrechnungsdaten drauf, Rechnung und an Syntela. Wenn alles passt, kann doch überhaupt keine Rücksendung erfolgen???
Die Frage von Ingo würde ich dir auch stellen. LG H
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idefix- schrieb:
Ich rechne seit 15 JAhren mit den Kassen direkt ab. In dieser Zeit habe ich 20 Reklamationen bekommen, alle von der AOK mit keiner anderen Abrechunsgstelle sonst. Also muss es wohl an der mangelnden Richtigkeit der eingereichten Rezepte liegen.
in meinen Augen sind es wirklich Kleinigkeiten...............und auch ich habe selten Reklamationen. Doch manchmal übersieht man halt etwas..........
Aktuelles Problem: Behandlungsbeginn erst nach/am 15. Tag nach Ausstellung. Nachträglich wurde von Seiten des Arztes ebendies genehmigt.
Das will die DAK Abrechnugsstelle SYNTELA nicht akzeptieren.
Andere Fälle in den letzten Monaten waren noch lapidarer. Und bei eben solchen lapidaren Mini Fehlern mault bei uns hier im Süden nur die DAK.
Wie bereits bekannt anerkennt die DAK ja auch manchmal die mehr als zwei wöchige Frist bei Rüchsprache mit dem Arzt nicht.............
Daher meine Verärgerung der Syntela/DAK......................
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Ganz simpel, wenn 14 Tage Frist überschritten muss das abweichend auf dem Rezept dokumentiert sein - geht auch telefonisch bei vdek oder vom Arzt eingetragen und alles ist o.k.
Wenn dann Absetzung: mahnen mit 40 Euro Essensgeld. Dann hört das auch auf.
"nachträglich" wann ? VOR Abrechung kein Problem....
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ali schrieb:
es geht IMMER ums kleinste Detail.
Ganz simpel, wenn 14 Tage Frist überschritten muss das abweichend auf dem Rezept dokumentiert sein - geht auch telefonisch bei vdek oder vom Arzt eingetragen und alles ist o.k.
Wenn dann Absetzung: mahnen mit 40 Euro Essensgeld. Dann hört das auch auf.
"nachträglich" wann ? VOR Abrechung kein Problem....
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Tempelritter schrieb:
Wende dich direkt an die DAK Bremen oder Hamburg, da sitzen die Bosse für unseren Bereich. Syntela sitzt das gerne aus und mißachtet den Rahmenvertrag inkl. aller Anlagen. Mein Widerspruch geht immer direkt an die Kasse.
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Faulsack schrieb:
ist alles bekannt, seit 25 Jahren, trotzdem kleinlich................ :clap:
ist alles bekannt, seit 25 Jahren, trotzdem kleinlich................ :clap:
Warum schreibst du dann hier?
Wenn HMR, HMK und Rahmenvertrag eingehalten werden, sollte es keine Absetzung geben. Wenn doch -> Widerspruch + Verzugspauschale und Verzugszinsen.
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Tempelritter schrieb:
Faulsack schrieb am 13.7.17 14:49:
ist alles bekannt, seit 25 Jahren, trotzdem kleinlich................ :clap:
Warum schreibst du dann hier?
Wenn HMR, HMK und Rahmenvertrag eingehalten werden, sollte es keine Absetzung geben. Wenn doch -> Widerspruch + Verzugspauschale und Verzugszinsen.
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666 schrieb:
Es sind wohl die "Kleinigkeiten" vom Kollegen Faulsack, man sollte eben im Vorfeld checken, ob Fristen eingehalten werden, andernfalls vor Beginn beim Arzt ändern lassen - für mich sind dies keine Kleinigkeiten mehr, es hat was mit ordentlichem Arbeiten zu tun. Ich bin gewiss nicht auf Seiten der KK! Aber in diesem Punkt haben die es halt "gemerkt", dass du!!!!! einen Fehler begangen hast - den du im Nachhinein (nach erneutem Zusenden des Rezeptes - was für eine Kulanz) kuriert hast und da finde ich Kürzungen absolut berechtigt und für dich Lehrgeld, besser in der Kontrolle zu werden.
na ja, Syntella und DAK sind eben noch nicht 25 Jahre zusammen, und an die allgemeinen Spielregeln sollte man sich schon halten...gilt für beide Seiten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Faulsack,
na ja, Syntella und DAK sind eben noch nicht 25 Jahre zusammen, und an die allgemeinen Spielregeln sollte man sich schon halten...gilt für beide Seiten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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physiox100 schrieb:
Syntela/Davaso kürzen durchaus auch Sachen, wo es keine Grundlage gibt. Verordnungen die länger als 12 Wochen dauern werden immer erstmal abgesetzt, wenn keine Begründung vermerkt ist. Steht nirgendwo, wurde beim ersten Mal angemahnt, wird dennoch weitergemacht.
auch von Seiten der DAK in Hamburg erfolgte trotz umfassender Dokumentation (als Einschreiben mit Rückschein) seit knapp 5 Wochen keinerlei Reaktion nachdem zuvor Syntela bzw. jetzt DAVASO trotz Vorlage der Befreiungsbescheinigung den zu Unrecht einbehaltenen Zuzahlungsbetrag auch gut 2 Monate nach "Anmahnung" nicht nachbezahlt hatten. Nach erneuter Email-"Anfrage" bei DAVASO sind gestern die ausstehenden 21,16 € eingegangen aber nicht die ebenfalls geforderten 40 € Verzugspauschale.
Eine (Leistungs)Klage (bezüglich Verzugspauschale und Verzugszinsen) beim Sozialgericht kostet Gerichtsgebühren - ich glaube so um die 150 € - und die wären erst einmal vom Kläger aufzubringen. Aufwand und Risiko lohnen hier wohl nicht.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Hallo Templer,
auch von Seiten der DAK in Hamburg erfolgte trotz umfassender Dokumentation (als Einschreiben mit Rückschein) seit knapp 5 Wochen keinerlei Reaktion nachdem zuvor Syntela bzw. jetzt DAVASO trotz Vorlage der Befreiungsbescheinigung den zu Unrecht einbehaltenen Zuzahlungsbetrag auch gut 2 Monate nach "Anmahnung" nicht nachbezahlt hatten. Nach erneuter Email-"Anfrage" bei DAVASO sind gestern die ausstehenden 21,16 € eingegangen aber nicht die ebenfalls geforderten 40 € Verzugspauschale.
Eine (Leistungs)Klage (bezüglich Verzugspauschale und Verzugszinsen) beim Sozialgericht kostet Gerichtsgebühren - ich glaube so um die 150 € - und die wären erst einmal vom Kläger aufzubringen. Aufwand und Risiko lohnen hier wohl nicht.
Walli :hushed:
(...)
Eine (Leistungs)Klage (bezüglich Verzugspauschale und Verzugszinsen) beim Sozialgericht kostet Gerichtsgebühren - ich glaube so um die 150 € - und die wären erst einmal vom Kläger aufzubringen. Aufwand und Risiko lohnen hier wohl nicht.
Walli :hushed:
...€150 vorstrecken sind Peanuts; werden im Nachgang von der DAK übernommen. §§286,288 BGB sprechen eine unmissverständliche Sprache.
Verzichtest du darauf dein Recht durchzusetzen kommen am Ende Anwälte wie die von VW die sagen "Die Prototypen wurden mit illegaler Abschalteinrichtung dem KBA zur Verfügung gestellt und zur Serienproduktion freigegeben, ist doch nicht unser Problem das der Juwelier zum Zeitpunkt des mitternächtlichen Einbruches keinen Protest eingelegt hat."
In diesem Zusammenhang auch wichtig zu wissen: Liegen keine unerlaubten Handlungen eurerseits vor (sprich: habt ihr alles richtig gemacht) sind gemäß RV VdEK West Beanstandungen an eurer Abrechnung binnen sechs Monaten geltend zu machen, nach sechs Monaten bedürfen Kürzungen vergangener Rechnungen eurer Zustimmung.
...die wollten mir gerade doch glatt vor zwei Jahren zur Abrechnung geschickte VOs absetzen weil die Grundforderung verjährt gewesen sei (war sie nichtmal), drum prüft jede(!) Absetzung kritisch. Wer am Ende doif genug ist die zu akzeptieren kriegt halt kein Geld für geleistete Arbeit; von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann diesbezüglich keine Rede sein...
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Papa Alpaka schrieb:
W. Stangner schrieb am 14.7.17 18:05:
(...)
Eine (Leistungs)Klage (bezüglich Verzugspauschale und Verzugszinsen) beim Sozialgericht kostet Gerichtsgebühren - ich glaube so um die 150 € - und die wären erst einmal vom Kläger aufzubringen. Aufwand und Risiko lohnen hier wohl nicht.
Walli :hushed:
...€150 vorstrecken sind Peanuts; werden im Nachgang von der DAK übernommen. §§286,288 BGB sprechen eine unmissverständliche Sprache.
Verzichtest du darauf dein Recht durchzusetzen kommen am Ende Anwälte wie die von VW die sagen "Die Prototypen wurden mit illegaler Abschalteinrichtung dem KBA zur Verfügung gestellt und zur Serienproduktion freigegeben, ist doch nicht unser Problem das der Juwelier zum Zeitpunkt des mitternächtlichen Einbruches keinen Protest eingelegt hat."
In diesem Zusammenhang auch wichtig zu wissen: Liegen keine unerlaubten Handlungen eurerseits vor (sprich: habt ihr alles richtig gemacht) sind gemäß RV VdEK West Beanstandungen an eurer Abrechnung binnen sechs Monaten geltend zu machen, nach sechs Monaten bedürfen Kürzungen vergangener Rechnungen eurer Zustimmung.
...die wollten mir gerade doch glatt vor zwei Jahren zur Abrechnung geschickte VOs absetzen weil die Grundforderung verjährt gewesen sei (war sie nichtmal), drum prüft jede(!) Absetzung kritisch. Wer am Ende doif genug ist die zu akzeptieren kriegt halt kein Geld für geleistete Arbeit; von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann diesbezüglich keine Rede sein...
Hallo Templer,
auch von Seiten der DAK in Hamburg erfolgte trotz umfassender Dokumentation (als Einschreiben mit Rückschein) seit knapp 5 Wochen keinerlei Reaktion nachdem zuvor Syntela bzw. jetzt DAVASO trotz Vorlage der Befreiungsbescheinigung den zu Unrecht einbehaltenen Zuzahlungsbetrag auch gut 2 Monate nach "Anmahnung" nicht nachbezahlt hatten. Nach erneuter Email-"Anfrage" bei DAVASO sind gestern die ausstehenden 21,16 € eingegangen aber nicht die ebenfalls geforderten 40 € Verzugspauschale.
Eine (Leistungs)Klage (bezüglich Verzugspauschale und Verzugszinsen) beim Sozialgericht kostet Gerichtsgebühren - ich glaube so um die 150 € - und die wären erst einmal vom Kläger aufzubringen. Aufwand und Risiko lohnen hier wohl nicht.
Walli :hushed:
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
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Tempelritter schrieb:
W. Stangner schrieb am 14.7.17 18:05:
Hallo Templer,
auch von Seiten der DAK in Hamburg erfolgte trotz umfassender Dokumentation (als Einschreiben mit Rückschein) seit knapp 5 Wochen keinerlei Reaktion nachdem zuvor Syntela bzw. jetzt DAVASO trotz Vorlage der Befreiungsbescheinigung den zu Unrecht einbehaltenen Zuzahlungsbetrag auch gut 2 Monate nach "Anmahnung" nicht nachbezahlt hatten. Nach erneuter Email-"Anfrage" bei DAVASO sind gestern die ausstehenden 21,16 € eingegangen aber nicht die ebenfalls geforderten 40 € Verzugspauschale.
Eine (Leistungs)Klage (bezüglich Verzugspauschale und Verzugszinsen) beim Sozialgericht kostet Gerichtsgebühren - ich glaube so um die 150 € - und die wären erst einmal vom Kläger aufzubringen. Aufwand und Risiko lohnen hier wohl nicht.
Walli :hushed:
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
???? Wenn er/sie nicht zahlt geh ich natürlich SGB gemäß an die Kasse.....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
???? Wenn er/sie nicht zahlt geh ich natürlich SGB gemäß an die Kasse.....
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
???? Wenn er/sie nicht zahlt geh ich natürlich SGB gemäß an die Kasse.....
Nein, gemeint ist folgendes: Pat ist Zuza-befreit, Kasse hat trotzdem Geld abgezogen und überweist es jetzt nicht an Therapeut zurück.
Finde hier Templers Vorgehen ok. Hatte das so bis jetzt nur, dass die KK mir das unverzüglich (nach Ärger machen meinerseits) überwiesen hat.
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 17.7.17 10:07:
Tempelritter schrieb
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
???? Wenn er/sie nicht zahlt geh ich natürlich SGB gemäß an die Kasse.....
Nein, gemeint ist folgendes: Pat ist Zuza-befreit, Kasse hat trotzdem Geld abgezogen und überweist es jetzt nicht an Therapeut zurück.
Finde hier Templers Vorgehen ok. Hatte das so bis jetzt nur, dass die KK mir das unverzüglich (nach Ärger machen meinerseits) überwiesen hat.
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
???? Wenn er/sie nicht zahlt geh ich natürlich SGB gemäß an die Kasse.....
Das klappt immer gut, wenn nicht greift §43c SGB V.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 17.7.17 10:07:
Tempelritter schrieb
Wegen einer Zuzahlungsbefreiung gehe ich nicht an die Kasse. Der Pat. bekommt die Rechnung über den Betrag und muss sich selber darum kümmern.
???? Wenn er/sie nicht zahlt geh ich natürlich SGB gemäß an die Kasse.....
Das klappt immer gut, wenn nicht greift §43c SGB V.
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Faulsack schrieb:
Liebe KOLLEGEN;
in meinen Augen sind es wirklich Kleinigkeiten...............und auch ich habe selten Reklamationen. Doch manchmal übersieht man halt etwas..........
Aktuelles Problem: Behandlungsbeginn erst nach/am 15. Tag nach Ausstellung. Nachträglich wurde von Seiten des Arztes ebendies genehmigt.
Das will die DAK Abrechnugsstelle SYNTELA nicht akzeptieren.
Andere Fälle in den letzten Monaten waren noch lapidarer. Und bei eben solchen lapidaren Mini Fehlern mault bei uns hier im Süden nur die DAK.
Wie bereits bekannt anerkennt die DAK ja auch manchmal die mehr als zwei wöchige Frist bei Rüchsprache mit dem Arzt nicht.............
Daher meine Verärgerung der Syntela/DAK......................
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