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Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.
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• sabine963
[mention]ali[/mention] Nö, gehört grundsätzlich nicht dazu.
[zitat] Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen [b](KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) [/b] verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen [b] (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) [/b] der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat. [/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nö, gehört grundsätzlich nicht dazu.
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.
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@Lars van Ravenzwaaij Naja die Übungsbehandlung ist aber in Paragraph19 erwähnt und dürfte denn doch auch angewandt werden gemäss Paragraph 25....?!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Naja die Übungsbehandlung ist aber in Paragraph19 erwähnt und dürfte denn doch auch angewandt werden gemäss Paragraph 25....?!
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Naja die Übungsbehandlung ist aber in Paragraph19 erwähnt und dürfte denn doch auch angewandt werden gemäss Paragraph 25....?!
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ali schrieb:
Darf bei der SHK auch "Übungsbehandlung" spezifiziert sein?
Danke.
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Danke.
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sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Nö, gehört grundsätzlich nicht dazu.
Die Leistung kann abgegeben werden, wenn die zugelassene Praxis über die fachlichen,
sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Dies gilt auch für die weiteren ergänzenden Maßnahmen (hydroelektrische Bäder, Elektrostimulation, Traktion, Peloid-Vollbäder) der standardisierten Heilmittelkombination, sofern der Vertragsarzt diese spezifisch verordnet hat.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Naja die Übungsbehandlung ist aber in Paragraph19 erwähnt und dürfte denn doch auch angewandt werden gemäss Paragraph 25....?!
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ali schrieb:
Darf bei der SHK auch "Übungsbehandlung" spezifiziert sein?
Danke.
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