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einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
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und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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folgendes Problem: Eine D1-Erstverordnung ( Barmer- 6 mal Fango / KMT /MT)
wurde mit der Begründung ,, Eine Zusatzqualifikation zur Abrechnung dieser Leistung ist nicht bekannt,, abgesetzt. An der MT kanns nicht liegen,die rechne ich schon jahrelang mit der Barmer ab. Meines Wissens ist D1 -Abrechnung bei den Ersatzkassen möglich,bei der AOK ohne KG-Gerät nicht. So jedenfalls lautet die Aussage der OPTA-DATA und kein Kollege hatte diesbezüglich irgendwelche Schwierigkeiten. Bevor ich dort anrufe, würde ich gern Eure Meinungen lesen. Hab ich vielleicht was verpasst?
Einen schönenWochenstart wünscht B.S.
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Problem beschreiben
Birgit Simone schrieb:
Hallo Kollegen,
folgendes Problem: Eine D1-Erstverordnung ( Barmer- 6 mal Fango / KMT /MT)
wurde mit der Begründung ,, Eine Zusatzqualifikation zur Abrechnung dieser Leistung ist nicht bekannt,, abgesetzt. An der MT kanns nicht liegen,die rechne ich schon jahrelang mit der Barmer ab. Meines Wissens ist D1 -Abrechnung bei den Ersatzkassen möglich,bei der AOK ohne KG-Gerät nicht. So jedenfalls lautet die Aussage der OPTA-DATA und kein Kollege hatte diesbezüglich irgendwelche Schwierigkeiten. Bevor ich dort anrufe, würde ich gern Eure Meinungen lesen. Hab ich vielleicht was verpasst?
Einen schönenWochenstart wünscht B.S.
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Es ist so,dass D1 bei den Ersatzkassen auch dann ohne KG-Gerät abgerechnet werden kann,wenn der Arzt die Behandlungen genau spezifiziert und eine entsprechende Zulassung für die verordneten Positionen vorliegt. In diesem Fall stand genau drauf: D1, MT,KMT,Fango. Und das rechnen sie ab. Als D1. Ich soll eine entsprechende Aktennotiz machen und neu einreichen.
Vielleicht ist das auch für andere Kollegen hilfreich. Bei der AOK geht das NICHT, da ist KGG zwingend notwendig, egal wie spezifiziert wurde.
B.S.
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Birgit Simone schrieb:
Danke,aber das stimmt so nicht. Habe eben doch mit dem Abrechnungszentrum( DDG ) der Kasse telefoniert,weil mir das keine Ruhe gelassen hat.
Es ist so,dass D1 bei den Ersatzkassen auch dann ohne KG-Gerät abgerechnet werden kann,wenn der Arzt die Behandlungen genau spezifiziert und eine entsprechende Zulassung für die verordneten Positionen vorliegt. In diesem Fall stand genau drauf: D1, MT,KMT,Fango. Und das rechnen sie ab. Als D1. Ich soll eine entsprechende Aktennotiz machen und neu einreichen.
Vielleicht ist das auch für andere Kollegen hilfreich. Bei der AOK geht das NICHT, da ist KGG zwingend notwendig, egal wie spezifiziert wurde.
B.S.
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Andreas216 schrieb:
Meines Wissens ist das richtig bei den Ersatzkassen auch ohne KGG wenn spezifiziert wurde. Also noch mal einreichen.
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Birgit Simone schrieb:
Eben. Diese Auskunft habe ich auch erhalten. Aber nur bei genauer Spezifizierung der einzelnen Positionen.
Beim VdEK geht es auch ohne KGG wenn der Arzt D1 spezifiziert -> RV
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morpheus-06 schrieb:
das ist falsch!
Beim VdEK geht es auch ohne KGG wenn der Arzt D1 spezifiziert -> RV
Bei Spezifizierung kann übrigens je nach Abrechnungsgebiet auch bei den Primärkassen die D1 ohne Geräte-KG-Zulassung abgerechnet werden.
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Sabine Rabbel schrieb:
Völlig richtig: die Notwendigkeit der Geräte-KG-Zulassung gilt nur, wenn die D1 nicht spezifiziert ist. Sorry, Mißverständnis - ich war davon ausgegangen, daß das hier der Fall war.
Bei Spezifizierung kann übrigens je nach Abrechnungsgebiet auch bei den Primärkassen die D1 ohne Geräte-KG-Zulassung abgerechnet werden.
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Wonderwoman schrieb:
... aber beachten, dass wenn nur 2 Heilmittel spezifiziert sind, kein D1 sondern nur diese 2 HM abgerechnet werden dürfen. :wink:
> ... aber beachten, dass wenn nur 2 Heilmittel spezifiziert
> sind, kein D1 sondern nur diese 2 HM abgerechnet werden dürfen.
> :wink:
Wo steht das so?
Bei 2 HM darf der Arzt gar kein D1 verordnen, da D1 min. 3 HM sind -> HMR u. RV
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> ... aber beachten, dass wenn nur 2 Heilmittel spezifiziert
> sind, kein D1 sondern nur diese 2 HM abgerechnet werden dürfen.
> :wink:
Wo steht das so?
Bei 2 HM darf der Arzt gar kein D1 verordnen, da D1 min. 3 HM sind -> HMR u. RV
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Wonderwoman schrieb:
Prüfungsvorschriften der AOK
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Wonderwoman schrieb:
ach ja... der Arzt muss auch korrekte VOs ausstellen. Und? Macht er das durchgehend?
Das steht nirgends verbindlich und ist nicht relevant.
[bearbeitet am 29.08.13 15:52]
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morpheus-06 schrieb:
Welche AOK?
Das steht nirgends verbindlich und ist nicht relevant.
[bearbeitet am 29.08.13 15:52]
Und nebenbei... die Prüflisten der Kassen sind sowieso nicht verbindlich. Dort kann man aber gut ablesen, was die kürzen...
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Wonderwoman schrieb:
Dort steht, dass wenn 2 HM spezifiziert sind aber D1 verschrieben, die zwei HMs und nicht D1 bezahlt werden.
Und nebenbei... die Prüflisten der Kassen sind sowieso nicht verbindlich. Dort kann man aber gut ablesen, was die kürzen...
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morpheus-06 schrieb:
warum schreibst du solche Beiträge die nur Verunsicherung auslösen können? Ein D1 Rezept, spezifiziert auf nur 2 HM ist nach HMR und RV ungültig.
Nach BSG-Rechtsprechung begründet nur eine gültige Vo einen Zahlungsanspruch gegenüber der Kasse. Das sollte man nie außer Acht lassen. Die Gerichte sagen auch: wird gegen die HeilM-RL/den HKM verstoßen, kommt es auf die Rahmenverträge gar nicht mehr an. Dann erst recht nicht auf Checklisten.
[bearbeitet am 29.08.13 18:44]
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SGBV schrieb:
Checkliste AOK Rheinland/Hamburg Punkt 33.
Nach BSG-Rechtsprechung begründet nur eine gültige Vo einen Zahlungsanspruch gegenüber der Kasse. Das sollte man nie außer Acht lassen. Die Gerichte sagen auch: wird gegen die HeilM-RL/den HKM verstoßen, kommt es auf die Rahmenverträge gar nicht mehr an. Dann erst recht nicht auf Checklisten.
[bearbeitet am 29.08.13 18:44]
Und es ist Fakt, dass die AOK das so in ihrer internen Prüfliste stehen hat. Nichts anderes habe ich geschrieben...
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Wonderwoman schrieb:
Bitte Quellenangabe!!! HMR und RV reicht mir nicht.
Und es ist Fakt, dass die AOK das so in ihrer internen Prüfliste stehen hat. Nichts anderes habe ich geschrieben...
SGB V hat dir noch ein BSG Urteil, auch hier Grundlage die HMR.
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morpheus-06 schrieb:
was willst du mehr wie HMR und die RV?
SGB V hat dir noch ein BSG Urteil, auch hier Grundlage die HMR.
Und es ist nur 1 AOK, die das so schreibt. Unsere AOK würde das absetzen, VdeK auch, eben weil es nicht HMR und RV entspricht. Wenn mal eine Aufsichtsbehörde drauf kommt, das zu reklamieren, sind rückwirkende Absetzungen nicht ausgeschlossen. So eine interne Checkliste hat den Status einer Verwaltungsvorschrift. Sie entfaltet keine Außenwirkung, d.h. man kann sich eigentlich noch nicht einmal drauf berufen, auch wenn man das in der Praxis natürlich versuchen würde.
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SGBV schrieb:
Die Leistungserbringung ist in HMR und RV geregelt. Was heißt, das reicht als Quelle nicht? DAS IST DIE QUELLE.
Und es ist nur 1 AOK, die das so schreibt. Unsere AOK würde das absetzen, VdeK auch, eben weil es nicht HMR und RV entspricht. Wenn mal eine Aufsichtsbehörde drauf kommt, das zu reklamieren, sind rückwirkende Absetzungen nicht ausgeschlossen. So eine interne Checkliste hat den Status einer Verwaltungsvorschrift. Sie entfaltet keine Außenwirkung, d.h. man kann sich eigentlich noch nicht einmal drauf berufen, auch wenn man das in der Praxis natürlich versuchen würde.
Eine Quellenangabe meint, dass Du nennst, wo GENAU das steht. Hätte ich es gefunden, würde ich sicher nicht nachfragen... :angry:
Vorher wäre auch jeder davon ausgegangen, dass Du für D1 KGG brauchst. Ist aber nicht so.
Also ist es ebenso legitim, auch über den Aspekt "2 Heilmittel" zu schreiben.
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Wonderwoman schrieb:
SGBV, ich nenne Dir auch nicht das BGB als Quelle.
Eine Quellenangabe meint, dass Du nennst, wo GENAU das steht. Hätte ich es gefunden, würde ich sicher nicht nachfragen... :angry:
Vorher wäre auch jeder davon ausgegangen, dass Du für D1 KGG brauchst. Ist aber nicht so.
Also ist es ebenso legitim, auch über den Aspekt "2 Heilmittel" zu schreiben.
Da wir aber das Absetzungsgebahren gerade der AOK-Kassen kennen, sollte man genau diesen Aspekt näher beleuchten, wenn die AOKs so etwas durchlassen würden.
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Wonderwoman schrieb:
Auf Checklisten kommt es sowieso nicht an, da diese nur interne Handlungsanweisungen der Kassen darstellen und wegen Einseitigkeit keine Vertragsgrundlage mit den PIs sind.
Da wir aber das Absetzungsgebahren gerade der AOK-Kassen kennen, sollte man genau diesen Aspekt näher beleuchten, wenn die AOKs so etwas durchlassen würden.
HeilM-RL § 25 Standardisierte Kombinationen von Maßnahmen der Physikalischen Therapie („Standardisierte Heilmittelkombinationen“)
1) Die „standardisierten Heilmittelkombinationen“ aus den §§ 18 bis 24 genannten einzelnen Maßnahmen können nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs nur dann verordnet werden, wenn komplexe Schädigungsbilder vorliegen und die therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist, wenn die Erbringung dieser Maßnahmen in einem direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfolgt und die Patientin oder der Patient aus medizinischer Sicht geeignet ist.
2) 1Soweit von der Ärztin oder dem Arzt die Verordnung nicht näher spezifiziert wird, kann die Therapeutin oder der Therapeut über die bei der jeweiligen Behandlung einzusetzenden Maßnahmen entscheiden. 2Dabei muss die Therapeutin oder der Therapeut alle in der „standardisierten Heilmittelkombination“ genannten Maßnahmen zur Verfügung stellen können.
Quelle genug?
wonderwoman:
a) "Eine Quellenangabe meint, dass Du nennst, wo GENAU das steht."
Ist eine Frage der Definition. Wikipedia allg.: Eine Quellenangabe ist in einer Veröffentlichung der Verweis auf eine Informationsquelle, auf die zurückgegriffen wurde, beispielsweise ein Buch oder Zeitungsartikel." Es ging hier nicht um Zitate oder eine Dissertation.
b) "Vorher wäre auch jeder davon ausgegangen, dass Du für D1 KGG brauchst." Nicht jeder, nur derjenige, der HeilM-RL und RV nicht kennt! Auch hier ist es wieder die Verallgemeinerung, die die Verunsicherung führt. Man braucht für D1 nur dann keine KGG, wenn die Verordnung ist spezifiziert ist und zwar ohne KGG.
[bearbeitet am 30.08.13 14:23]
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SGBV schrieb:
RV Vdek: Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung ab-zugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät. (https://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-2001.htm)
HeilM-RL § 25 Standardisierte Kombinationen von Maßnahmen der Physikalischen Therapie („Standardisierte Heilmittelkombinationen“)
1) Die „standardisierten Heilmittelkombinationen“ aus den §§ 18 bis 24 genannten einzelnen Maßnahmen können nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs nur dann verordnet werden, wenn komplexe Schädigungsbilder vorliegen und die therapeutisch erforderliche Kombination von drei oder mehr Maßnahmen synergistisch sinnvoll ist, wenn die Erbringung dieser Maßnahmen in einem direkten zeitlichen und örtlichen Zusammenhang erfolgt und die Patientin oder der Patient aus medizinischer Sicht geeignet ist.
2) 1Soweit von der Ärztin oder dem Arzt die Verordnung nicht näher spezifiziert wird, kann die Therapeutin oder der Therapeut über die bei der jeweiligen Behandlung einzusetzenden Maßnahmen entscheiden. 2Dabei muss die Therapeutin oder der Therapeut alle in der „standardisierten Heilmittelkombination“ genannten Maßnahmen zur Verfügung stellen können.
Quelle genug?
wonderwoman:
a) "Eine Quellenangabe meint, dass Du nennst, wo GENAU das steht."
Ist eine Frage der Definition. Wikipedia allg.: Eine Quellenangabe ist in einer Veröffentlichung der Verweis auf eine Informationsquelle, auf die zurückgegriffen wurde, beispielsweise ein Buch oder Zeitungsartikel." Es ging hier nicht um Zitate oder eine Dissertation.
b) "Vorher wäre auch jeder davon ausgegangen, dass Du für D1 KGG brauchst." Nicht jeder, nur derjenige, der HeilM-RL und RV nicht kennt! Auch hier ist es wieder die Verallgemeinerung, die die Verunsicherung führt. Man braucht für D1 nur dann keine KGG, wenn die Verordnung ist spezifiziert ist und zwar ohne KGG.
[bearbeitet am 30.08.13 14:23]
und auch das hat nur für den VdEK bundesweit Gültigkeit, fast alle Primärkassen setzen eine KGG-Zulassung zur Abgabe von D1 voraus, egal ob der Arzt spezifiziert oder nicht.
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morpheus-06 schrieb:
"Man braucht für D1 nur dann keine KGG, wenn die Verordnung ist spezifiziert ist und zwar ohne KGG."
und auch das hat nur für den VdEK bundesweit Gültigkeit, fast alle Primärkassen setzen eine KGG-Zulassung zur Abgabe von D1 voraus, egal ob der Arzt spezifiziert oder nicht.
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SGBV schrieb:
Ich weiß, aber da ist wieder die Frage, ob das zulässig ist. Ärzte verordnen nach HeilM-RL und HMK, nicht nach Rahmenvertrag. Die Spezifizierung ohne KGG führt zu einer gültigen Vo. Eine gültige Vo muss der Therapeut annehmen. In diesem Punkt ist der RV dann widersprüchlich. Möglicherweise ist KGG als Voraussetzung für solche D1-Vo rechtswidrig??? Aber das ist eine Baustelle, die ich momentan nicht bearbeiten möchte.
Wäre doch wirklich an der Zeit alles einheitlich und verständlich zu formulieren. Warum geht da keiner ran?
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morpheus-06 schrieb:
da streiten sich die Gelehrten, die einen sagen die RV können aufgrund des SGB V abweichende Regeln vereinbaren, die anderen sehen die HMK als oberstes Gebot an.
Wäre doch wirklich an der Zeit alles einheitlich und verständlich zu formulieren. Warum geht da keiner ran?
Sorry, aber selbst ich kenne die RVs nicht auswendig.
Und da ich Aussage immer auf Wahrheitsgehalt prüfe, ist es (für mich) erforderlich, dass ich sowas auch nachlesen kann.
Wir können uns jetzt vorzüglich über "Quellennennung" streiten... trotzdem reicht es nicht aus, nur auf das Werk an und für sich zu verweisen.
Es sagt auch auch keiner, dass es da ein Urteil gibt... hier ist auch das Az notwendig.
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Wonderwoman schrieb:
Danke. Geht doch. :blush:
Sorry, aber selbst ich kenne die RVs nicht auswendig.
Und da ich Aussage immer auf Wahrheitsgehalt prüfe, ist es (für mich) erforderlich, dass ich sowas auch nachlesen kann.
Wir können uns jetzt vorzüglich über "Quellennennung" streiten... trotzdem reicht es nicht aus, nur auf das Werk an und für sich zu verweisen.
Es sagt auch auch keiner, dass es da ein Urteil gibt... hier ist auch das Az notwendig.
..."hier ist auch das Az notwendig"...
oder die Offenlegung der Verhandlungsprotokolle. Vielleicht ist daraus der vereinbarte Konsens zwischen den Vertragspartnern zu einzelnen Problempunkten erkennbar. Wir dürfen doch das Problembewußtsein voraussetzen, oder nicht?
Wie heißt es so schön:
Wenn nichts dokumentiert ist, hat auch nichts stattgefunden.
Dann stellt sich aber auch die Frage, über was quatschen die dann bei ihren Spesenhocks?
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo wonderwoman,
..."hier ist auch das Az notwendig"...
oder die Offenlegung der Verhandlungsprotokolle. Vielleicht ist daraus der vereinbarte Konsens zwischen den Vertragspartnern zu einzelnen Problempunkten erkennbar. Wir dürfen doch das Problembewußtsein voraussetzen, oder nicht?
Wie heißt es so schön:
Wenn nichts dokumentiert ist, hat auch nichts stattgefunden.
Dann stellt sich aber auch die Frage, über was quatschen die dann bei ihren Spesenhocks?
gruss mocca :blush:
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Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
Nä, Du mußt auch Geräte-KG haben, egal ob bei Ersatz- oder Primärkassen. Ist schon seit Jahren so.
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Problem beschreiben
Fuzziguzzi schrieb:
Wir müßten uns überlegen ob wir überhaupt noch D 1 annehmen sollen bei der monentanen Vergütung von D 1.
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