Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
die Kasse mit den grünen Buchstaben hat uns ein D1-Rezept abgesetzt bzw. nur 4 von 6 Behandlungen erstattet. Es handelt sich um eine V.a.d.R. (6x) nach erfolgter EVO (6x). Gem. Heilmittelrichtlinie darf der Arzt, sollte die Verordnungsmenge bei einer FVO die der Regelverordnungsmenge übersteigen, bereits dieses Rezept auf a.d.R. ausstellen. Hat er auch gemacht!
Telefonische Nachfrage bei der Kasse: "Bei D1 - V.a.d.R. sind beim ersten 6 und beim zweiten 4 Behandlungen möglich" - auf Diskussionen wurde nicht eingegangen. :angry:
Mir ist bewusst dass D1 im Regelfall EVO 6 x und FVO 4 x verordnet werden kann. Jedoch kann der behandelnde Arzt wie im üblichen Prozess mit medizinischer Begründung weiterhin (a.d.R.) verschreiben.
Bei uns wird im Übrigen auf Genehmigung seitens der Kasse bis auf weiteres verzichtet.
Nun brauche ich dringend Euer Schwarm-Wissen was Ihr jetzt machen würdet.
VG an die Gemeinschaft,
Marcus
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mister182 schrieb:
Hallo zusammen,
die Kasse mit den grünen Buchstaben hat uns ein D1-Rezept abgesetzt bzw. nur 4 von 6 Behandlungen erstattet. Es handelt sich um eine V.a.d.R. (6x) nach erfolgter EVO (6x). Gem. Heilmittelrichtlinie darf der Arzt, sollte die Verordnungsmenge bei einer FVO die der Regelverordnungsmenge übersteigen, bereits dieses Rezept auf a.d.R. ausstellen. Hat er auch gemacht!
Telefonische Nachfrage bei der Kasse: "Bei D1 - V.a.d.R. sind beim ersten 6 und beim zweiten 4 Behandlungen möglich" - auf Diskussionen wurde nicht eingegangen. :angry:
Mir ist bewusst dass D1 im Regelfall EVO 6 x und FVO 4 x verordnet werden kann. Jedoch kann der behandelnde Arzt wie im üblichen Prozess mit medizinischer Begründung weiterhin (a.d.R.) verschreiben.
Bei uns wird im Übrigen auf Genehmigung seitens der Kasse bis auf weiteres verzichtet.
Nun brauche ich dringend Euer Schwarm-Wissen was Ihr jetzt machen würdet.
VG an die Gemeinschaft,
Marcus
...
Edit:
Quatsch, völliger Mumpitz. Siehe weiter unten Gerry
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mister182 schrieb:
IKS EX3d - alles nach den "Regeln" der Kunst.
Somit ist die Absetzung durch die AOK völlig HMK-konform...
Ich lasse mich aber gerne durch Quellenangaben eines Besseren belehren.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Es gibt kein D1 a.d.R.!! D1 ist grundsätzlich auf 10 Einheiten begrenzt, so wie die KMT auch.
Somit ist die Absetzung durch die AOK völlig HMK-konform...
Ich lasse mich aber gerne durch Quellenangaben eines Besseren belehren.
Grüße...Gerry
IKS EX3d - alles nach den "Regeln" der Kunst.
dann müssen erstmal 30 regelkonforme Behandlungen ausgestellt sein...dann wäre auch D1 HMRtheoretisch adR möglich sein...
@ gerry, warum soll das , genauso wie KMT, adR NICHT möglich sein. adR, geht nach dem RF alles was im Regelfall geht, Menge 24 bei 2x die Woche..
Mumpitz von mir :grin:
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ali schrieb:
mister182 schrieb am 10.7.18 14:26:
IKS EX3d - alles nach den "Regeln" der Kunst.
dann müssen erstmal 30 regelkonforme Behandlungen ausgestellt sein...dann wäre auch D1 HMRtheoretisch adR möglich sein...
@ gerry, warum soll das , genauso wie KMT, adR NICHT möglich sein. adR, geht nach dem RF alles was im Regelfall geht, Menge 24 bei 2x die Woche..
Mumpitz von mir :grin:
Gem. Heilmittelkatalog: "davon für standartisierte Heilmittelkombinationen bis zu 10 Einheiten" - deswegen bereits ab der zweiten Verordnung a.d.R. .
Ich sehe das genauso. Wieso sollte bei KMT und D1 nicht mehr außerhalb der Regel machbar sein wenn es bei allen anderen auch geht? Soweit ich weiß ist das auch nirgends schriftlich festgelegt. Oder hat jemand was?
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mister182 schrieb:
"dann müssen erstmal 30 regelkonforme Behandlungen ausgestellt sein...dann wäre auch D1 HMRtheoretisch adR möglich sein..."
Gem. Heilmittelkatalog: "davon für standartisierte Heilmittelkombinationen bis zu 10 Einheiten" - deswegen bereits ab der zweiten Verordnung a.d.R. .
Ich sehe das genauso. Wieso sollte bei KMT und D1 nicht mehr außerhalb der Regel machbar sein wenn es bei allen anderen auch geht? Soweit ich weiß ist das auch nirgends schriftlich festgelegt. Oder hat jemand was?
Schau Dir mal HMR §12 Auswahl der Heilmittel
Punkt 5. Absatz 2 an.
Hört bzw. (liest) sich für mich ganz stark nach 10 Einheiten insgesamt an (entweder Regelfall, oder a.d.R. einmalig bis zur Regelfallmenge, wenn nicht im Regelfall vorher verordnet).
Ich befürchte, die grüne Gesundheitskasse hat sich punktgenau an diesen Absatz gehalten.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo zusammen,
Schau Dir mal HMR §12 Auswahl der Heilmittel
Punkt 5. Absatz 2 an.
Hört bzw. (liest) sich für mich ganz stark nach 10 Einheiten insgesamt an (entweder Regelfall, oder a.d.R. einmalig bis zur Regelfallmenge, wenn nicht im Regelfall vorher verordnet).
Ich befürchte, die grüne Gesundheitskasse hat sich punktgenau an diesen Absatz gehalten.
grüße
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Die gleichzeitige Verordnung einer "Standardisierten Heilmittelkombination" mit einem weiteren Einzelheilmittel ( , oder ) ist nicht zulässig. Die Verordnungsmenge bei "Standardisierten Heilmittelkombinationen" ist im Regelfall auf insgesamt 10 Behandlungseinheiten begrenzt, wobei diese auf mehrere Verordnungen (Erst- und Folgeverordnungen) verteilt werden können ( + <= 10). Wurden "Standardisierte Heilmittelkombinationen" nicht innerhalb des Regelfalls verordnet, können sie außerhalb des Regelfalls nur einmalig bis zu der im Regelfall vorgesehenen Gesamtverordnungsmenge verordnet werden…
Grüße...Gerry
§12 Punkt 5 Abs. 2:
Ich könnte...
Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe, bin Euch sehr dankbar.
VG,
Marcus
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mister182 schrieb:
Wollte ich auch gerade schreiben. Hat sich erledigt:
§12 Punkt 5 Abs. 2:
Ich könnte...
Trotzdem vielen Dank für Eure Hilfe, bin Euch sehr dankbar.
VG,
Marcus
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ali schrieb:
ich nehm mal stark an der IKS ist WS1d...
...
Edit:
Quatsch, völliger Mumpitz. Siehe weiter unten Gerry
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Ich dachte zudem, vor a.d.R. muss der Regelfall durchlaufen werden?
Das ist auch so, Ausnahme LHMB.
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Tempelritter schrieb:
Physiotherapie Dietermann schrieb am 22.7.18 21:55:
Ich dachte zudem, vor a.d.R. muss der Regelfall durchlaufen werden?
Das ist auch so, Ausnahme LHMB.
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FFGG schrieb:
Nicht bei TK, AOK NS und DAK.
Nicht bei TK, AOK NS und DAK.
????????
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Tempelritter schrieb:
FFGG schrieb am 23.7.18 09:15:
Nicht bei TK, AOK NS und DAK.
????????
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FFGG schrieb:
Bei diesen KT muss der Regelfall nicht vorher durchlaufen werden, bevor eine VO a.d.R. ausgestellt werden kann, unabhängig von LHMB.
Bei diesen KT muss der Regelfall nicht vorher durchlaufen werden, bevor eine VO a.d.R. ausgestellt werden kann, unabhängig von LHMB.
Nach HMR muss alles was nicht LHMB ist, den Regelfall durchlaufen und nur das hat Gültigkeit.
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Tempelritter schrieb:
FFGG schrieb am 23.7.18 09:33:
Bei diesen KT muss der Regelfall nicht vorher durchlaufen werden, bevor eine VO a.d.R. ausgestellt werden kann, unabhängig von LHMB.
Nach HMR muss alles was nicht LHMB ist, den Regelfall durchlaufen und nur das hat Gültigkeit.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Ich dachte zudem, vor a.d.R. muss der Regelfall durchlaufen werden?
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