Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
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eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
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heute hab ich nen Knoten im Kopf. Bisher hatte ich immer nur Verordnungen zwecks Kieferbehandlungen vom ZA ohne IKS.
heute flattert ein Muster 13 herein mit IKS CSa bei "Z.n. bimaxillärer Umstellungsosteotomie". Das passt IMHO garnicht. Was schlagt Ihr vor? WS oder EX oder so lassen? AOK NW, by the way...
Besten Dank für Erleuchtung!
Euer Hase
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Hase C schrieb:
Hallo Gemeinde,
heute hab ich nen Knoten im Kopf. Bisher hatte ich immer nur Verordnungen zwecks Kieferbehandlungen vom ZA ohne IKS.
heute flattert ein Muster 13 herein mit IKS CSa bei "Z.n. bimaxillärer Umstellungsosteotomie". Das passt IMHO garnicht. Was schlagt Ihr vor? WS oder EX oder so lassen? AOK NW, by the way...
Besten Dank für Erleuchtung!
Euer Hase
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Tempelritter schrieb:
Das passt nirgends richtig rein, ich hatte sowas auch schon mit dem IKS CSa. Nach Rücksprache mit der AOK war die Abrechnung kein Problem. Mit CSa ist die Auswahl der Möglichkeiten sehr begrenzt.
die können also ggf. Muster 16 ODER Muster 13 ausstellen
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Tempelritter schrieb:
von 2 Zulassungen gleichzeitig hab ich noch nie was gehört. Es gibt eine Zulassung für Kieferchirurgen und KFO entweder über die KV oder KZV. Über die KV gelten die HMR und der HMK sowie das Muster 13, über die KZV keine HMR und kein HMK auf Muster 16. Zumindest in BaWü ist das so.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...so auch in Hamburg :blush:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Danke für Eure Infos!
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Hase C schrieb:
Stop, stop, stop...das Formular ist mir wurscht. Es geht um den IKS. Aber ich denke, ich folge Tempelritters Rat und kontaktiere die KK.
Danke für Eure Infos!
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Tempelritter schrieb:
Das Formular ist nicht "wurscht" möglicherweise verwendet der Arzt das Falsche. Das hatte ich auch schon, ein KFO mit Zulassung über die KZV hatte sich Formulare von einem befreundeten Internisten besorgt.
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Hase C schrieb:
Ich prüfe sicher nicht noch nach, welche Zulassung der Arzt hat, wenn es (wie ich oben gelesen habe) verschiedene möglich sind...???
Gleiches Vorgehen bei einem Rezept (GKV) mit Adressat der Leistungserstattung einer BG. Wenn ein Rezept vorliegt , mit allen korrekten Eintragungen, brauche ich nichts weiter zu überprüfen.
Wenn das nämlich anders wäre, so gäbe es nicht nur 100 Varianten (*geschätzt) sondern 300...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wenn wir ein Rezept bekommen, welches alle erforderlichen "Aufdrucke" hat was HMR konform ist (und wir überprüfen müssen), müssen wir nichts weiter zusätzlich überprüfen. Ob der Arzt eine "x"- zulassung hat, braucht uns nicht zu interessieren. Wozu gibt es den MDK und die KV, die das dann intern zu klären haben?
Gleiches Vorgehen bei einem Rezept (GKV) mit Adressat der Leistungserstattung einer BG. Wenn ein Rezept vorliegt , mit allen korrekten Eintragungen, brauche ich nichts weiter zu überprüfen.
Wenn das nämlich anders wäre, so gäbe es nicht nur 100 Varianten (*geschätzt) sondern 300...
stefan 302
das Formular ist schon endscheident, denn wenn der Arzt(KFO99 bei der normalen KV registriert ist, dann muß das DINA5 Formular her und er ist dan nämlich auch an die HMR und den HMK gebunden.
Also Vorsicht..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Hase C,
das Formular ist schon endscheident, denn wenn der Arzt(KFO99 bei der normalen KV registriert ist, dann muß das DINA5 Formular her und er ist dan nämlich auch an die HMR und den HMK gebunden.
Also Vorsicht..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Oder ich habe etwas überlesen wo das steht...?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wenn ein Arzt mit einer Kassenzulassung (+lebenslange Arztnummer) ein Rezept rausschreibt, so kann es nicht die Aufgabe von einem Physio sein, dieses zu überprüfen ob das Formular bezüglich der Leistung so korrekt ist.
Oder ich habe etwas überlesen wo das steht...?
stefan 302
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ali schrieb:
keine Ahnung wie die des machen, ich kenn mehrere Praxen....
LG :blush:
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limone schrieb:
Ja doch, gerade das ist doch die sog. "Prüfpflicht" der Therapeuten, zu unser Leidwesen und oft hier diskutiert, oder verstehe ich da gerade was falsch?
LG :blush:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ich muss nicht die Zulassung des Arztes überprüfen, wenn ich ein korrekt ausgefülltes Rezept vor mir liegen habe.
stefan 302
:wink:
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limone schrieb:
Nein, das natürlich nicht
:wink:
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ali schrieb:
es gibt Kieferchirurgen die haben zwei Zulassungen, einmal als ZA und einmal als Chirurg -> KV Arzt...
die können also ggf. Muster 16 ODER Muster 13 ausstellen
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