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Habe BVB 2 Rezepte mit R52.2 und CS mit MT abgerechnet.
Erst jetzt fiel mir auf, dass CS mit MT gar nicht geht.
Gehe davon aus, dass dies eine Diffeerenz wird. Kann ich diese zu meinem Gunsten dann berichtigen?
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johannes687 schrieb:
Da die Verordnung(en) offensichtlich schon abgerechnet wurde(n), bleibt dir nur die nachträgliche Änderung der Diagnosegruppe. Heilmittel ist nachträglich nicht mehr änderbar.
Du hast zwei Rezepte mit R52. Als BVB Verordnung abgerechnet?
Was meinst du mit BVB?
Große 24er Rezepte?
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Shia schrieb:
Verstehe das nicht ganz
Du hast zwei Rezepte mit R52. Als BVB Verordnung abgerechnet?
Was meinst du mit BVB?
Große 24er Rezepte?
Pat >70 Jahre, CS + R52.2 = BVB
Menge egal, aber für Kollegen mehr bitter, je höher 😢
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massu schrieb:
@Shia
Pat >70 Jahre, CS + R52.2 = BVB
Menge egal, aber für Kollegen mehr bitter, je höher 😢
Bin nicht ganz schlau geworden mit dem Eingangspost.
Vielleicht meldet sich ja der AT nochmal.
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Shia schrieb:
@massu Ja das ist richtig.
Bin nicht ganz schlau geworden mit dem Eingangspost.
Vielleicht meldet sich ja der AT nochmal.
Habe BVB 2 Rezepte mit R52.2 und CS mit MT abgerechnet.
Erst jetzt fiel mir auf, dass CS mit MT gar nicht geht.
Gehe davon aus, dass dies eine Diffeerenz wird. Kann ich diese zu meinem Gunsten dann berichtigen?
Ja, die Rezepte sind mit je 24x abgerechnet. Patient ist auch Ü70, deshalb fiel es auch nicht auf.
Von den 24 Behandlungen müssten aber 6 bezahlt werden, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.11.2024 15:13 Uhr:Habe in der Suchfunktion nichts gefunden.
Habe BVB 2 Rezepte mit R52.2 und CS mit MT abgerechnet.
Erst jetzt fiel mir auf, dass CS mit MT gar nicht geht.
Gehe davon aus, dass dies eine Diffeerenz wird. Kann ich diese zu meinem Gunsten dann berichtigen?
Ja, die Rezepte sind mit je 24x abgerechnet. Patient ist auch Ü70, deshalb fiel es auch nicht auf.
Von den 24 Behandlungen müssten aber 6 bezahlt werden, oder?
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johannes687 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ja, 6 Behandlungen sollten eigentlich bezahlt werden. Für die übrigen Behandlungen dann Korrektur der Diagnosegruppe auf einer Kopie, bestätigt vom Arzt mit Unterschrift und Datumsangabe. Das ganze dann im Korrekturverfahren wieder an die Kasse mit der Forderung über den abgesetzten Betrag.
Nö, da MT auf CS nicht verordnet werden kann.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.11.2024 11:19 Uhr:Von den 24 Behandlungen müssten aber 6 bezahlt werden, oder?
Nö, da MT auf CS nicht verordnet werden kann.
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johannes687 schrieb:
@Sabine Rabbel Stimmt, war ja das "falsche" Heilmittel in der falschen Diagnosegruppe. Also natürlich Vollabsetzung!
Ich dachte, wir bräuchten nicht kontrollieren, ob das Heilmittel zur Diagnosegruppe gehört, außer natürlich bei LHBs/BVBs.
Okay, wenn die Rezepte zurück kommen, kann ich über eine Änderung der Diagnosegruppe zumindest 6 Behandlungen bezahlt bekommen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Sabine Rabbel
Ich dachte, wir bräuchten nicht kontrollieren, ob das Heilmittel zur Diagnosegruppe gehört, außer natürlich bei LHBs/BVBs.
Okay, wenn die Rezepte zurück kommen, kann ich über eine Änderung der Diagnosegruppe zumindest 6 Behandlungen bezahlt bekommen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du brauchst nicht prüfen ob die ICD zur Diagnosegruppe passt. Bei Heilmittel und Diagnosegruppe gehen die Meinungen aktuell stark auseinander und ist (noch) nicht gerichtlich eindeutig geklärt.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe in der Suchfunktion nichts gefunden.
Habe BVB 2 Rezepte mit R52.2 und CS mit MT abgerechnet.
Erst jetzt fiel mir auf, dass CS mit MT gar nicht geht.
Gehe davon aus, dass dies eine Diffeerenz wird. Kann ich diese zu meinem Gunsten dann berichtigen?
ABER IKS ist noch nachträglich korrigierbar, mit Arztunterschrift und Datum
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Diagnoseschlüssel auf EX oder WS ändern, da ist MT zulässig. Falls du das Rezept je wieder von der Kasse zurückbekommen solltest….
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massu schrieb:
@ali IKS = Indikationsschlüssel? Der hat hier keine Relevanz!
Diagnoseschlüssel auf EX oder WS ändern, da ist MT zulässig. Falls du das Rezept je wieder von der Kasse zurückbekommen solltest….
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ali schrieb:
@massu You are Right, meinte auch den Diagnoseschlüssel. Die Kassen müssen bei der Absetzung eine Kopie mitliefern...
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Nichs mit Differenz, entweder IKS ändern oder Heilmittel. Entweder oder.
ABER IKS ist noch nachträglich korrigierbar, mit Arztunterschrift und Datum
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