Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
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Meine Frage: Muss der Arzt das auf die Verordnung schreiben, damit das für mich als Praxisbesonderheit gilt oder darf ich davon ausgehen, wenn der Arzt den ICD-10 verwendet und mehr als 6 Einheiten verschreibt, dass diese Bedingung erfüllt ist?
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physiox100 schrieb:
Die AOK hat uns 4 Einheiten eines 10er Rezepts für KG im Bewegungsbad abgesetzt, weil die Höchstverordnungsmenge überschritten wurde. Nun zeigt das Programm für den ICD-10 M41.26 BVB an. In der Beschreibung gilt das für Erwachsene ab einem Cobb-Winkel von 50°. Nun steht das nicht auf der Verordnung.
Meine Frage: Muss der Arzt das auf die Verordnung schreiben, damit das für mich als Praxisbesonderheit gilt oder darf ich davon ausgehen, wenn der Arzt den ICD-10 verwendet und mehr als 6 Einheiten verschreibt, dass diese Bedingung erfüllt ist?
Zunächst ist das Aufgabe des Arztes. Du kannst hier gar nicht Prüfen, weil Angabe zur Cobb-Winkel fehlt. Du kannst nur das Alter prüfen. Ergo musst du zwingend davon ausgehen, dass der Arzt die Voraussetzungen für BVB geprüft hat und dementsprechend die VO ausgestellt hat.
Jetzt hast du 2 Möglichkeiten: 1) Entweder lässt du dich auf eine grundsätzliche Klärung der Sachlage durch Widerspruch mit der vorgenannten Argumentation ein (ggf. mit Verband oder Anwalt) oder 2) du lässt in vorauseilender Gehorsam der Cobb-Winkel ergänzen und machst ein entsprechender Widerspruch mit Nachberechnung.
Deine Wahl. 😁🤷♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Hier geht es um die, bislang nicht eindeutig geklärte, Frage, ob wir die zusätzliche Hinweise im HMK prüfen müssen oder nicht.🤔
Zunächst ist das Aufgabe des Arztes. Du kannst hier gar nicht Prüfen, weil Angabe zur Cobb-Winkel fehlt. Du kannst nur das Alter prüfen. Ergo musst du zwingend davon ausgehen, dass der Arzt die Voraussetzungen für BVB geprüft hat und dementsprechend die VO ausgestellt hat.
Jetzt hast du 2 Möglichkeiten: 1) Entweder lässt du dich auf eine grundsätzliche Klärung der Sachlage durch Widerspruch mit der vorgenannten Argumentation ein (ggf. mit Verband oder Anwalt) oder 2) du lässt in vorauseilender Gehorsam der Cobb-Winkel ergänzen und machst ein entsprechender Widerspruch mit Nachberechnung.
Deine Wahl. 😁🤷♂️
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