Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
LG
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Mastine schrieb:
Hallo geht vom Zahnarzt 6xMT/6MLD 30/und 6KG?
LG
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Natürlich!
Grüße...Gerry
stefan 302
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Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Warum in BaWü nicht?
Grüße...Gerry
Ein Zahnarzt mit der megagroben Diagnose CMD soll mal beim MDK erklären, warum er MLD, KG und MT braucht...
Eine Klinik hat solche Anfragen des MDK´s bekommen und seitdem kommen Rezepte mit KG + - Wärme, MT + - Wärme.
stafan 302
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stefan 302 schrieb:
Weil die Zahnärzte das Rezept mit ihrer Verordnung bei den Kassen nachtr. begründen müssen. ( also nach WANZ)
Ein Zahnarzt mit der megagroben Diagnose CMD soll mal beim MDK erklären, warum er MLD, KG und MT braucht...
Eine Klinik hat solche Anfragen des MDK´s bekommen und seitdem kommen Rezepte mit KG + - Wärme, MT + - Wärme.
stafan 302
Dies ist mir unbekannt und möchte ich auch nicht glauben da die Zahnärzte nicht in die HMR eingebunden sind!
...Ein Zahnarzt mit der megagroben Diagnose CMD soll mal beim MDK erklären, warum er MLD, KG und MT braucht...
Dann muss die Diagnose eben angepasst werden, denn nicht umsonst gibt es "Kopf-/Gesichtlymphdrainage"!
...Eine Klinik hat solche Anfragen des MDK´s bekommen und seitdem kommen Rezepte mit KG + - Wärme, MT + - Wärme...
Und das ist nichts anderes als voraus eilender Gehorsam!
Rechtlich Alles äußerst fragwürdig! Aber man könnte wenn man nur wöllte!!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Weil die Zahnärzte das Rezept mit ihrer Verordnung bei den Kassen nachtr. begründen müssen...
Dies ist mir unbekannt und möchte ich auch nicht glauben da die Zahnärzte nicht in die HMR eingebunden sind!
...Ein Zahnarzt mit der megagroben Diagnose CMD soll mal beim MDK erklären, warum er MLD, KG und MT braucht...
Dann muss die Diagnose eben angepasst werden, denn nicht umsonst gibt es "Kopf-/Gesichtlymphdrainage"!
...Eine Klinik hat solche Anfragen des MDK´s bekommen und seitdem kommen Rezepte mit KG + - Wärme, MT + - Wärme...
Und das ist nichts anderes als voraus eilender Gehorsam!
Rechtlich Alles äußerst fragwürdig! Aber man könnte wenn man nur wöllte!!
Grüße...Gerry
...Weil die Zahnärzte das Rezept mit ihrer Verordnung bei den Kassen nachtr. begründen müssen...
Dies ist mir unbekannt und möchte ich auch nicht glauben da die Zahnärzte nicht in die HMR eingebunden sind!
...Ein Zahnarzt mit der megagroben Diagnose CMD soll mal beim MDK erklären, warum er MLD, KG und MT braucht...
Dann muss die Diagnose eben angepasst werden, denn nicht umsonst gibt es "Kopf-/Gesichtlymphdrainage"!
...Eine Klinik hat solche Anfragen des MDK´s bekommen und seitdem kommen Rezepte mit KG + - Wärme, MT + - Wärme...
Und das ist nichts anderes als voraus eilender Gehorsam!
Rechtlich Alles äußerst fragwürdig! Aber man könnte wenn man nur wöllte!!
Grüße...Gerry
Aber sie unterliegen der WANZ wie jeder Arzt.
Diese Diagnosen sind aber nicht angepasst (-worden). Täglich kommen zu uns Wunschverordnungen von Patienten, denen der HA kein Rezept mehr ausgestellt hat und jetzt soll der ZA herhalten.
Dort steht fast immer CMD, so dass auch allmählich jeder Kassenmitarbeiter Runzeln auf der Stirn bekommt. Und selbstverständlich kann die Kasse den MDK zur Überprüfung beauftragen. Bitte mal nachfragen.
Mit dem Gehorsam ist das so eine Sache, wie ich schon anmerkte sind die ZA oft nur Lückenbüser. Das merken auch die allmählich.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Gerry schrieb am 20.11.14 17:58:
...Weil die Zahnärzte das Rezept mit ihrer Verordnung bei den Kassen nachtr. begründen müssen...
Dies ist mir unbekannt und möchte ich auch nicht glauben da die Zahnärzte nicht in die HMR eingebunden sind!
...Ein Zahnarzt mit der megagroben Diagnose CMD soll mal beim MDK erklären, warum er MLD, KG und MT braucht...
Dann muss die Diagnose eben angepasst werden, denn nicht umsonst gibt es "Kopf-/Gesichtlymphdrainage"!
...Eine Klinik hat solche Anfragen des MDK´s bekommen und seitdem kommen Rezepte mit KG + - Wärme, MT + - Wärme...
Und das ist nichts anderes als voraus eilender Gehorsam!
Rechtlich Alles äußerst fragwürdig! Aber man könnte wenn man nur wöllte!!
Grüße...Gerry
Aber sie unterliegen der WANZ wie jeder Arzt.
Diese Diagnosen sind aber nicht angepasst (-worden). Täglich kommen zu uns Wunschverordnungen von Patienten, denen der HA kein Rezept mehr ausgestellt hat und jetzt soll der ZA herhalten.
Dort steht fast immer CMD, so dass auch allmählich jeder Kassenmitarbeiter Runzeln auf der Stirn bekommt. Und selbstverständlich kann die Kasse den MDK zur Überprüfung beauftragen. Bitte mal nachfragen.
Mit dem Gehorsam ist das so eine Sache, wie ich schon anmerkte sind die ZA oft nur Lückenbüser. Das merken auch die allmählich.
stefan 302
Dort steht fast immer CMD, so dass auch allmählich jeder Kassenmitarbeiter Runzeln auf der Stirn bekommt. Und selbstverständlich kann die Kasse den MDK zur Überprüfung beauftragen. Bitte mal nachfragen.
Mit dem Gehorsam ist das so eine Sache, wie ich schon anmerkte sind die ZA oft nur Lückenbüser. Das merken auch die allmählich...
Sorry, aber was soll diese Argumentation? Wenn der HA nichts verordnen will/kann ist der Orthopäde der nächste Ansprechpartner,
soweit behandlungsbedarf besteht - Wunschverordnungen sollte es generell nicht geben! Aber das entscheiden die Ärzte als Verordnungshoheit!
Ob wenn sich Zahnärzte zum Lückenbüser machen lassen ist das ihre Sache, da muss ich nicht darüber grübeln.
Und auch wenn die Kassen den MKD zur Überprüfung unliebsamer Diagnosen beauftragen kann auch dieser nichts gegen die Verordnungshoheit eines Arztes unternehmen.
Lass' uns dieses Thema beenden, wir zwei kommen nicht zueinander :wink:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Diese Diagnosen sind aber nicht angepasst (-worden). Täglich kommen zu uns Wunschverordnungen von Patienten, denen der HA kein Rezept mehr ausgestellt hat und jetzt soll der ZA herhalten...
Dort steht fast immer CMD, so dass auch allmählich jeder Kassenmitarbeiter Runzeln auf der Stirn bekommt. Und selbstverständlich kann die Kasse den MDK zur Überprüfung beauftragen. Bitte mal nachfragen.
Mit dem Gehorsam ist das so eine Sache, wie ich schon anmerkte sind die ZA oft nur Lückenbüser. Das merken auch die allmählich...
Sorry, aber was soll diese Argumentation? Wenn der HA nichts verordnen will/kann ist der Orthopäde der nächste Ansprechpartner,
soweit behandlungsbedarf besteht - Wunschverordnungen sollte es generell nicht geben! Aber das entscheiden die Ärzte als Verordnungshoheit!
Ob wenn sich Zahnärzte zum Lückenbüser machen lassen ist das ihre Sache, da muss ich nicht darüber grübeln.
Und auch wenn die Kassen den MKD zur Überprüfung unliebsamer Diagnosen beauftragen kann auch dieser nichts gegen die Verordnungshoheit eines Arztes unternehmen.
Lass' uns dieses Thema beenden, wir zwei kommen nicht zueinander :wink:
Grüße...Gerry
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stefan 302 schrieb:
In BaWü nicht.
stefan 302
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Ich würde nur abrechnen, wenn die Diagnose entsprechend gestellt ist, eigentlich logisch?
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Bei MLD muss die Diagnose auch entsprechend MLD sein. Selbst bei den PP/PKV muss das sein.
Ich würde nur abrechnen, wenn die Diagnose entsprechend gestellt ist, eigentlich logisch?
stefan 302
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elena20 schrieb:
So viel ich weiss CMD heisst cerviko-mandibulare-dysfunktion und ZA können NUR in Verbindung mit CMD sämtliche Therapieformen verordnen so wie MT.KG oder MLD ,Massagen...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
leider falsch, beides...
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
die MLD soll ein ZA nach der KZBV nicht verordnen dürfen. Fraglich wäre ob das die Kassen so weiter bezahlen. Ich würde das so machen, du hast schließlich ein gültiges Rezept vorliegen.
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