Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Zahnärztliche Verordnung von Heilmitteln
Auszug
Bitte bedenken Sie, dass die Verordnung von manueller Therapie, Krankengymnastik sowie Fangopackungen ausschließlich am Kopfbereich vorgenommen werden darf.
• Die Verordnung kann formlos auf dem Muster 16 (Rezeptformular) vorgenommen werden und ist nicht bewilligungspflichtig
• Eine Diagnose für die manuelle Therapie / Krankengymnastik des Kiefergelenks ist auf dem Rezeptformular zu vermerken
• Fangopackungen können für den Kiefergelenksbereich verordnet werden
• Lymphdrainagen können nicht verordnet werden
Ab dem Halsbereich erfolgt die Verordnung über einen Facharzt für Orthopädie.
Folgende Verordnung wird empfohlen
6x physioth. Maßnahmen und 6x manuelle Therapie (alles auf einem Rezeptformular)
Was sind 6 x physioth. Maßnahmen?
Und was soll man insgesamt darüber denken?
Link: Kieferbruch » Abrechnungsbereiche » Abrechnung » Praxis » KZV Be
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carotis schrieb:
Heute gefunden: Website KZV Berlin.
Zahnärztliche Verordnung von Heilmitteln
Auszug
Bitte bedenken Sie, dass die Verordnung von manueller Therapie, Krankengymnastik sowie Fangopackungen ausschließlich am Kopfbereich vorgenommen werden darf.
• Die Verordnung kann formlos auf dem Muster 16 (Rezeptformular) vorgenommen werden und ist nicht bewilligungspflichtig
• Eine Diagnose für die manuelle Therapie / Krankengymnastik des Kiefergelenks ist auf dem Rezeptformular zu vermerken
• Fangopackungen können für den Kiefergelenksbereich verordnet werden
• Lymphdrainagen können nicht verordnet werden
Ab dem Halsbereich erfolgt die Verordnung über einen Facharzt für Orthopädie.
Folgende Verordnung wird empfohlen
6x physioth. Maßnahmen und 6x manuelle Therapie (alles auf einem Rezeptformular)
Was sind 6 x physioth. Maßnahmen?
Und was soll man insgesamt darüber denken?
Link: Kieferbruch » Abrechnungsbereiche » Abrechnung » Praxis » KZV Be
Dennoch ist es korrekt was dort steht. Denn aus ganzheitlicher Sicht ist eine Fango am Rücken zu erklären, aber aus rechtlicher Sicht eben nicht. Guck doch mal nach was die Gesetze für ZA bedeuten.
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde § 1 Abs. 3
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Das dies Beiträge sind von Beteiligten bei den Verhandlungen des GBA und deutliche Hinweise sind was zukünftig im HMK und HMR der Zahnärzte drinstehen wird!!! Arm dran wer sich hier nurnoch auf CMD spezialisiert hat.
Dennoch ist es korrekt was dort steht. Denn aus ganzheitlicher Sicht ist eine Fango am Rücken zu erklären, aber aus rechtlicher Sicht eben nicht. Guck doch mal nach was die Gesetze für ZA bedeuten.
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde § 1 Abs. 3
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.
MFG
Meitao
Ist der Text der KZV Berlin Richtlinienkonform. :unamused:
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Wo es keine gibt kann sie auch nicht konform sein.
MFG
Meitao
-------------------------------------------------------
> Wo es keine gibt kann sie auch nicht konform sein.
>
> MFG
> Meitao
Geht es auch genauer :unamused:
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carotis schrieb:
Meitao schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wo es keine gibt kann sie auch nicht konform sein.
>
> MFG
> Meitao
Geht es auch genauer :unamused:
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Die Zahnärzte erhalten nach dem GBA erst 2015 einen eigenen Heilmittelkatalog und eine eigene Heilmittelrichtlinie. Die aktuellen sind nur für Vertragsärzte aber nicht für Vertragszahnärzte. Also ist es schon ziemlich genau, wenn ich schreibe: "Wo es keine gibt kann sie auch nicht konform sein. "
MFG
Meitao
-------------------------------------------------------
> Die Zahnärzte erhalten nach dem GBA erst 2015 einen eigenen Heilmittelkatalog und eine eigene Heilmittelrichtlinie. Die aktuellen sind nur für Vertragsärzte aber nicht für Vertragszahnärzte. Also ist es schon ziemlich genau, wenn ich schreibe: "Wo es keine gibt kann sie auch nicht konform sein. "
>
> MFG
> Meitao
Meine konkrete Frage lautet: Ist diese Einschränkungen richtig :unamused:
... und entspricht sie der gängigen Verordnungspraxis der Zahnärzte :unamused:
• Lymphdrainagen können nicht verordnet werden :unamused:
Ab dem Halsbereich erfolgt die Verordnung über einen Facharzt für Orthopädie. :unamused: :unamused:
Ich meine, wo nichts verbindlich geregelt ist (Heilmittelkatalog), kann im Rahmen der Wirtschaftlichkeit alles verordnet werden was der ZA für notwendig hält.( z.B. je10 x MT,KG, Wärmeth.).
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carotis schrieb:
Meitao schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Zahnärzte erhalten nach dem GBA erst 2015 einen eigenen Heilmittelkatalog und eine eigene Heilmittelrichtlinie. Die aktuellen sind nur für Vertragsärzte aber nicht für Vertragszahnärzte. Also ist es schon ziemlich genau, wenn ich schreibe: "Wo es keine gibt kann sie auch nicht konform sein. "
>
> MFG
> Meitao
Meine konkrete Frage lautet: Ist diese Einschränkungen richtig :unamused:
... und entspricht sie der gängigen Verordnungspraxis der Zahnärzte :unamused:
• Lymphdrainagen können nicht verordnet werden :unamused:
Ab dem Halsbereich erfolgt die Verordnung über einen Facharzt für Orthopädie. :unamused: :unamused:
Ich meine, wo nichts verbindlich geregelt ist (Heilmittelkatalog), kann im Rahmen der Wirtschaftlichkeit alles verordnet werden was der ZA für notwendig hält.( z.B. je10 x MT,KG, Wärmeth.).
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carotis schrieb:
CMD Physio, dein Fachwissen ist gefragt. :thumbsdown:
Ist der Text der KZV Berlin Richtlinienkonform. :unamused:
wenn ich eine VO vom Zahnazt bekomme rechne ich nach den gültigen Abrechnungsrichtlinien ab, also je nach Kasse und Bundesland zwischen 16 un 18 Euro pro Behandlung.
Eine Freundin musste 26,62 Euro zuzahlen für 6 MT Behandlungen, also 165,80 für 6 Behandlungen (Rezeptgesamtwert)! Das kann doch nicht sein, oder mache ich einen Abrechungsfehler und habe bisher zu wenig verlangt??
Wieviel kann ich denn verlangen?
Heilmittel Kennziffer 21201 also MT bei CMD 6 Behandlungenahnarzt ausgestellt.
Danke für Eure Hilfe...
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morpheus-06 schrieb:
die Leistung und Vergütung ist immer die selbe, so wie es im RV vereinbart ist, egal welcher Vertragsarzt sie verordnet.
vielleicht hat deine Freundin die Fango vergessen: ZZ AOK Schleswig-Holstein 6xMT/Fango = 26,26€ / Rz-Wert 162,24€
LG
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Louisa78 schrieb:
Hallo,
vielleicht hat deine Freundin die Fango vergessen: ZZ AOK Schleswig-Holstein 6xMT/Fango = 26,26€ / Rz-Wert 162,24€
LG
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Jannne schrieb:
Hallöchen,
wenn ich eine VO vom Zahnazt bekomme rechne ich nach den gültigen Abrechnungsrichtlinien ab, also je nach Kasse und Bundesland zwischen 16 un 18 Euro pro Behandlung.
Eine Freundin musste 26,62 Euro zuzahlen für 6 MT Behandlungen, also 165,80 für 6 Behandlungen (Rezeptgesamtwert)! Das kann doch nicht sein, oder mache ich einen Abrechungsfehler und habe bisher zu wenig verlangt??
Wieviel kann ich denn verlangen?
Heilmittel Kennziffer 21201 also MT bei CMD 6 Behandlungenahnarzt ausgestellt.
Danke für Eure Hilfe...
..."Ab dem Halsbereich erfolgt die Verordnung über einen Facharzt für Orthopädie."...
Ist schon lustig, ich dachte immer, dass für den Hals der HNO zuständig sei.
Aber wenn das eine kompetente KZV anders sieht, wird es wohl so sein.
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Bestätigt durch Rundschreiben Nr. 315 der KZBV Köln vom 20.11.2002.
Bestätigt durch Rundschreiben Nr. 444 der KZBV Köln vom 30.07.2004
mit Hinweis auf die Rechtslage durch die Änderungen der Heilmittel-Richtlinien vom 01.07.2004.
Nach telefonischer Aussage des KZBV-Vorstandes gelten diese Regelungen noch heute.
Im Rundschreiben Nr. 315 vom 20.11.2002 der KZBV Köln heißt es:
“Der Vertragsarzt, der sprachtherapeutische oder physiotherapeutische Maßnahmen im Rahmen der Zahnheilkunde für indiziert hält, darf den Versicherten nicht darauf verweisen, sich eine Verordnung bei einem anderen Arzt, z.B. einem HNO-Arzt, Orthopäden....... zu besorgen.”
Wenn ein kompetenter Zahnarzt/Kieferorthopäde das richtig sieht, dann gibt er nichts auf die Falschinformationen seiner LKZ. :thumbsdown:
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carotis schrieb:
Zahnärzte unterliegen nicht den Richtlinien des Heilmittelkatalogs und können CMD Physio Therapie, im Rahmen der Wirtschaftlichkeit, frei verordnen.
Bestätigt durch Rundschreiben Nr. 315 der KZBV Köln vom 20.11.2002.
Bestätigt durch Rundschreiben Nr. 444 der KZBV Köln vom 30.07.2004
mit Hinweis auf die Rechtslage durch die Änderungen der Heilmittel-Richtlinien vom 01.07.2004.
Nach telefonischer Aussage des KZBV-Vorstandes gelten diese Regelungen noch heute.
Im Rundschreiben Nr. 315 vom 20.11.2002 der KZBV Köln heißt es:
“Der Vertragsarzt, der sprachtherapeutische oder physiotherapeutische Maßnahmen im Rahmen der Zahnheilkunde für indiziert hält, darf den Versicherten nicht darauf verweisen, sich eine Verordnung bei einem anderen Arzt, z.B. einem HNO-Arzt, Orthopäden....... zu besorgen.”
Wenn ein kompetenter Zahnarzt/Kieferorthopäde das richtig sieht, dann gibt er nichts auf die Falschinformationen seiner LKZ. :thumbsdown:
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mocca schrieb:
hallo carotis,
..."Ab dem Halsbereich erfolgt die Verordnung über einen Facharzt für Orthopädie."...
Ist schon lustig, ich dachte immer, dass für den Hals der HNO zuständig sei.
Aber wenn das eine kompetente KZV anders sieht, wird es wohl so sein.
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