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[bearbeitet am 09.01.13 23:04]
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simsim76 schrieb:
Habe eine vielleicht komische Frage...-ein Allgemeinarzt fragte mich gestern ob er denn auch CMD Rezepte ausstellen dürfte,oder ob dieses ausschließlich Zahnärzte machen dürften!!!!Kenne mich da leider noch nicht aus,da ich noch nicht so lange im Geschäft bin..... :clap: :scream: :confused: :rage: Würde mich sehr über eine anwort freuen!!!!
[bearbeitet am 09.01.13 23:04]
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rudibam schrieb:
Er kann
Die Diagnose CMD, das spez. Rezeptformular und die Verordnungsfreiheit (Anzahl + Art der Anwendungen, unbegrenzte Verordnungshäufigkeit etc.) ist nur Zahnmedizinern vorbehalten. Eine entsprechende Indikation ist im HMK bislang nicht vorgesehen.
Der Hausarzt kann jedoch, wenn dieses med. korrekt ist, eine HMK kompatible
Verordnung für die HWS, ggf. mit ergänzendem Vermerk/Diagnose hinsichtlich einer Kieferproblematik, ausstellen, ist dabei aber anders als der Zahnmed., den entspr. Einschränkungen des HMK unterworfen. Gruß S.
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MikeS
[bearbeitet am 10.01.13 10:57]
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MikeS schrieb:
Ausgehend von der zugrundeliegenden Gelenkfunktionsstörung kann er m.E. schon ...
MikeS
[bearbeitet am 10.01.13 10:57]
Da stehe ich gedanklich voll auf der Seite von Shakespeare.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...aber eben nicht unter >CMD<. Andere Fantasiediagnosen gehen natürlich, hauptsache der Form einer korrekt ausgestellten HM-Verordnung ist genüge getan!
Da stehe ich gedanklich voll auf der Seite von Shakespeare.
Grüße...Gerry
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rudibam schrieb:
Kann er ja, MT Kiefergelenk. Was ist dann anders?
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Shakespeare schrieb:
Nein, nach meinem Rechtsverständnis kann er nicht. Der Allgemeinarzt ist an den HMK gebunden, d.h. er muß die dort möglichen Diagnosen auf dem entspr. Rezeptformular rezeptieren.
Die Diagnose CMD, das spez. Rezeptformular und die Verordnungsfreiheit (Anzahl + Art der Anwendungen, unbegrenzte Verordnungshäufigkeit etc.) ist nur Zahnmedizinern vorbehalten. Eine entsprechende Indikation ist im HMK bislang nicht vorgesehen.
Der Hausarzt kann jedoch, wenn dieses med. korrekt ist, eine HMK kompatible
Verordnung für die HWS, ggf. mit ergänzendem Vermerk/Diagnose hinsichtlich einer Kieferproblematik, ausstellen, ist dabei aber anders als der Zahnmed., den entspr. Einschränkungen des HMK unterworfen. Gruß S.
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simsim76 schrieb:
Ok,ist glaube ich ein etwas schwierigeres Thema...werde dem Allgemeinarzt sagen lieber nicht ausstellen,wegen Regrez :anguished: :frowning: :astonished: Dankeschön für Eure Beiträge LG
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