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meine Frage ist, ob es rechtlich zulässig ist, einen Privatpatienten mit einer CMD Verordnung zu behandeln? Bei den Kassenrezepten vom Zahnarzt ist entweder KG oder MT mit der Diagnose CMD verordnet. Ich weiß nicht genau wie es auf einem Privatrezept aussieht. Die fachliche Kompetenz für die Durchführung ohne Fortbildung lassen wir einmal außen vor.
Für mich wäre auch eine sichere Quelle wichtig, auf welche ich mich berufen kann.
DANKE im Voraus und liebe Grüße
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Lucas Physio schrieb:
Hallo an Alle,
meine Frage ist, ob es rechtlich zulässig ist, einen Privatpatienten mit einer CMD Verordnung zu behandeln? Bei den Kassenrezepten vom Zahnarzt ist entweder KG oder MT mit der Diagnose CMD verordnet. Ich weiß nicht genau wie es auf einem Privatrezept aussieht. Die fachliche Kompetenz für die Durchführung ohne Fortbildung lassen wir einmal außen vor.
Für mich wäre auch eine sichere Quelle wichtig, auf welche ich mich berufen kann.
DANKE im Voraus und liebe Grüße
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-> als Diagnose!
Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro
Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?
Ich hoffe jetzt ist es klarer =)
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Lucas Physio schrieb:
CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion
-> als Diagnose!
Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro
Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?
Ich hoffe jetzt ist es klarer =)
CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion
-> als Diagnose!
Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro
Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?
Ich hoffe jetzt ist es klarer =)
Natürlich kannst du, egal ob GKV oder PKV, es gibt keine Zertifikatsposition CMD. Wenn KG verordnet ist, kann das jeder PT abgeben, egal ob er Ahnung von CMD hat oder nicht. Wenn MT verordnet wird kann das bei der PKV auch jeder PT abgeben, MT ist Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Bei der GKV muss allerdings in diesem Fall ein MT Zertifikat vorliegen.
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morpheus-06 schrieb:
Lucas Physio schrieb am 11.1.19 18:48:
CMD = Craniomandibuläre Dysfunktion
-> als Diagnose!
Im Internet habe ich verschiedene mögliche Verordnungen gefunden:
- KG
- MT
- KG-ZNS
- MLD
+ Kryo
+ Elektro
Wenn ich richtig verstehe wäre z.B bei GKV Rezepten ein Identifikationsschlüssel wie CD1, ZNS Z, CS Z etc. auf dem Rezept. Kann ich diese Verordnungen nun ohne CMD Fortbildung auf Privatrezept abrechnen?
Ich hoffe jetzt ist es klarer =)
Natürlich kannst du, egal ob GKV oder PKV, es gibt keine Zertifikatsposition CMD. Wenn KG verordnet ist, kann das jeder PT abgeben, egal ob er Ahnung von CMD hat oder nicht. Wenn MT verordnet wird kann das bei der PKV auch jeder PT abgeben, MT ist Inhalt der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Bei der GKV muss allerdings in diesem Fall ein MT Zertifikat vorliegen.
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Lucas Physio schrieb:
Danke für die schnelle Antwort. Weißt du ob ich es irgendwo offiziell erfragen, nachlesen kann?
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Auf einer Privatverordnung muss auch KG oder MT stehen. Und die Diagnose (CMD).
Gruß redvine
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alobar schrieb:
Kleine Frage, was ist den CMD? Eine Therapieform oder eine Diagnose? Wenn Du das beantworten kannst, hast Du Deine Antwort....
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Jeder, der will kann CMD Zertifikate ausstellen. Haben solche Zertifikat eine Aussagekraft?
Gruß redvine
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morpheus-06 schrieb:
Ohne CMD Zertifikat geht gar nichts.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Es gibt keine abrechnungsrelevanten Zertifikate fúr Kieferbehandlungen. Für Mt, gibt es bei der Beihilfe lediglich die Vorgabe, dass der Behandler eine Ausbildung mit einer gewissen Stundenanzahl absolviert haben sollte. Da bei Privatpatienten aber weder die Beihilfestellen noch eine Versicherung Dein Vertragspartner ist sondern der einzelne Patient, könnte nur dieser Ansprüche an eine bestimmte Qualifikation stellen. Mir ist es allerdings ein Rätsel, wie man etwas behandeln will, daß weder in der KG Ausbildung, noch in einer MT Ausbildung adäquat gelehrt wird. Aber das war ja nicht Deine Frage und ethische Aspekte haben in der Physiotherapie wohl auch keine Berechtigung...
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