Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
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in der aktuellen Post habe ich die Korrektur der AOK BaWü mit Rezepten einer Versicherten und dem Zusatz BVG.
AOK verweigert die Zahlung mit dem Hinweis "Zuständig ist das Versorgungsamt."
Bei früheren derartigen Verordnungen anderer Kassen habe ich immer über den angegebenen Kostenträger (hier also AOK) abgerechnet, die Rechnung auch anstandslos erstattet bekommen (und die Kasse kommuniziert selbst mit dem Versorgungsamt?).
Muß ich nun direkt mit dem Versorgungsamt abrechnen?
Grüße
Thomas
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Problem beschreiben
radames schrieb:
Guten Morgen,
in der aktuellen Post habe ich die Korrektur der AOK BaWü mit Rezepten einer Versicherten und dem Zusatz BVG.
AOK verweigert die Zahlung mit dem Hinweis "Zuständig ist das Versorgungsamt."
Bei früheren derartigen Verordnungen anderer Kassen habe ich immer über den angegebenen Kostenträger (hier also AOK) abgerechnet, die Rechnung auch anstandslos erstattet bekommen (und die Kasse kommuniziert selbst mit dem Versorgungsamt?).
Muß ich nun direkt mit dem Versorgungsamt abrechnen?
Grüße
Thomas
Gruß
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morpheus-06 schrieb:
dito für BaWü
Im Gespräch mit der AOK CC GP wurde mir gesagt, daß deren System seit ein paar Monaten eine Abrechnung nicht mehr möglich mache und ich mich direkt an die BVG in Ulm wenden solle.
Für mich steht aber der Kostenträger auf dem Rezept im Vordergrund, auch wenn "BVG" angekreuzt und als Kostenträger "AOK BaWü/BVG 00052".
Gibts im Rahmenvertrag nen Passus, mit dem ich die AOK als Kostenübernehmer verpflichten kann?
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radames schrieb:
so dachte ich auch.
Im Gespräch mit der AOK CC GP wurde mir gesagt, daß deren System seit ein paar Monaten eine Abrechnung nicht mehr möglich mache und ich mich direkt an die BVG in Ulm wenden solle.
Für mich steht aber der Kostenträger auf dem Rezept im Vordergrund, auch wenn "BVG" angekreuzt und als Kostenträger "AOK BaWü/BVG 00052".
Gibts im Rahmenvertrag nen Passus, mit dem ich die AOK als Kostenübernehmer verpflichten kann?
Für Anspruchsberechtigte aufgrund besonderer gesetzlichen Regelungen (vgl. DTA-Richtlinien § 2 Abs. 2, derzeit z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) , dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie für Personen, die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer Krankenversicherungsträger betreut werden), ist eine zusätzliche Einzelrechnung in Papierform auf Anforderung der Krankenkasse zu erstellen. Die Verordnung(en) ist/sind der monatlichen Abrechnung stets gesondert beizufügen.
Mann/Frau sollte als PI schon sein Rahmenvertrag selbst kennen.
[bearbeitet am 17.06.13 16:36]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
§ 15 Ziffer 15 Vertrag AOK BaWü
Für Anspruchsberechtigte aufgrund besonderer gesetzlichen Regelungen (vgl. DTA-Richtlinien § 2 Abs. 2, derzeit z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) , dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie für Personen, die nach zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht im Auftrag ausländischer Krankenversicherungsträger betreut werden), ist eine zusätzliche Einzelrechnung in Papierform auf Anforderung der Krankenkasse zu erstellen. Die Verordnung(en) ist/sind der monatlichen Abrechnung stets gesondert beizufügen.
Mann/Frau sollte als PI schon sein Rahmenvertrag selbst kennen.
[bearbeitet am 17.06.13 16:36]
> Mann/Frau sollte als PI schon sein Rahmenvertrag selbst kennen.
>
Danke! Der Rüffel kam an! :blush:
Hab den RV immer parat, und finde auch viele Passagen blind, hab ihn aber noch nie auswendig gelernt und die Frage nach dem RV hier im Forum hat mir letztlich nur etwas Zeit zum Suchen erspart. Daher vielen Dank für den Text!
Der Abschnitt steht in meinem RV aber in §16, Zi.12 ...
In 16 Jahren Selbständigkeit kam mir ein BVG-Rz. bei der AOK nicht vor, und wie schon oben geschrieben, hatten ALLE ANDEREN Kassen IMMER problemlos bezahlt.
Mir gings letztlich auch darum, ob die AOK mit ihrer Aussage im Recht ist, oder nur die Zusatzarbeit auf die PI outsourcet.
Viele Grüße
Thomas
[bearbeitet am 17.06.13 19:02]
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radames schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
> Mann/Frau sollte als PI schon sein Rahmenvertrag selbst kennen.
>
Danke! Der Rüffel kam an! :blush:
Hab den RV immer parat, und finde auch viele Passagen blind, hab ihn aber noch nie auswendig gelernt und die Frage nach dem RV hier im Forum hat mir letztlich nur etwas Zeit zum Suchen erspart. Daher vielen Dank für den Text!
Der Abschnitt steht in meinem RV aber in §16, Zi.12 ...
In 16 Jahren Selbständigkeit kam mir ein BVG-Rz. bei der AOK nicht vor, und wie schon oben geschrieben, hatten ALLE ANDEREN Kassen IMMER problemlos bezahlt.
Mir gings letztlich auch darum, ob die AOK mit ihrer Aussage im Recht ist, oder nur die Zusatzarbeit auf die PI outsourcet.
Viele Grüße
Thomas
[bearbeitet am 17.06.13 19:02]
[bearbeitet am 17.06.13 20:09]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich hatte den Abschnitt aus dem aktuellsten Vertrag des IFK mit dem AOK BaWü vom 01.02.2012. Also hast du entweder ein anderes Exemplar oder deine Fassung ist veraltet (ich schätze mal die Fassung vom 01.12.2002). :tired_face:
[bearbeitet am 17.06.13 20:09]
man sollte den RV kennen, den man unterschrieben hat. Was der IFK unterschreibt muß nicht für die ganze Welt gelten!
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
man sollte den RV kennen, den man unterschrieben hat. Was der IFK unterschreibt muß nicht für die ganze Welt gelten!
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 17.06.13 21:02]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
??????
[bearbeitet am 17.06.13 21:02]
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Frank Sommer schrieb:
Es gibt in BW nur einen AOK Vertrag und der ist von allen Verbänden unterzeichnet worden. Ich rechne BVG nach wie vor über die AOK ab.
Thomas
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radames schrieb:
Nachdem ich heute früh mit der AOK diskutierte zwecks Kostenübernahme und an den RV verwies erhielt ich 2 Stunden später einen Rückruf: KG wird übernommen, MLD muß ich dem Versorgungsamt in Rechnung stellen, da aufgrund der §§18 und 18c BVG die Kassen nur zur Übernahme von BEWEGUNGstherapie verpflichtet ist. :unamused: :unamused: :unamused: :unamused: :scream:
Thomas
[bearbeitet am 18.06.13 15:39]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wirklich Amtsschimmel: ich habe mit BVG-Patienten schon den gesamtem PT-Leistungskatalog durch abgerechnet. Mit Bewegungstherapie ist letztendlich das gesamte PT-Spektrum gemeint. Ich würde an deiner Stelle jetzt mal ein versierten Anwalt darauf ansetzen. Das hier riecht nach Schikane.
[bearbeitet am 18.06.13 15:39]
Gruß
Thomas
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radames schrieb:
Danke, ich sehe das genauso, werde mir nachher noch ne Auskunft vom Berufsverband holen und dann noch mal die AOK informieren. Beim Versorgungsamt kann ich leider erst morgen Kompetenz erreichen.
Gruß
Thomas
[bearbeitet am 06.07.13 23:46]
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ThomasA schrieb:
[bearbeitet am 06.07.13 23:46]
beim letzten Gespräch mit der AOK hatte ich nen anderen Kontakt, der sich letztlich auch gewundert hat.
Absetzung ist storniert!
Gruß
Thomas
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radames schrieb:
Die Sache hat ein Ende:
beim letzten Gespräch mit der AOK hatte ich nen anderen Kontakt, der sich letztlich auch gewundert hat.
Absetzung ist storniert!
Gruß
Thomas
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TDB schrieb:
Bei uns in NRW werden BVG Rezepte über den jeweiligen Kostenträger abgerechnet. Für die KK ist das ein durchlaufender Posten und rechnet mit dem Versorgungsamt ab.
Gruß
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