Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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Michael Woelky schrieb:
Ist die Pat. 70...wovon ich ausgehe , kann er doch Sturzneigung o.ä. aufschreiben soweit ich weiß.
Grüße
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Sabine Rabbel schrieb:
Guck mal in den HMK: Bei WS & R29.6 & besteht ab dem 70. Geburtstag der Patientin besonderer Verordnungsbedarf, so dass mehr als 6 x verordnet werden darf, nämlich so viel, dass es unter voller Ausschöpfung der Frequenz für 12 Wochen reichen würde. Der Arzt hat's also richtig gemacht, wenn Deine Patientin ihren 70. Geburtstag am Ausstellungsdatum schon hinter sich hatte.
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Helga Straub schrieb:
Patientin ist über 70 Jahre. Ich weiß wohl, dass der Arzt weiter verordnen darf, nur bei 10 X mal bin ich unsicher, da im Heilmittelkatalog ja max. pro Rezept steht
Der Arzt kann bei dieser Diagnose für 12 Wochen x Behandlungsfreqeunz verordnen, d.h. theoretisch bei 7 Behandlungen pro Woche sind 84 (!) Behandlungen auf einem Rezept möglich. face_with_rolling_eyes
So langsam sollten die neue Regelungen eigentlich bekannt sein, sind sie doch erst seit 28 Monate in Kraft.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Helga Straub
Helga Straub schrieb am 02.11.2023 18:17 Uhr:Patientin ist über 70 Jahre. Ich weiß wohl, dass der Arzt weiter verordnen darf, nur bei 10 X mal bin ich unsicher, da im Heilmittelkatalog ja max. pro Rezept steht Aargh, nicht der HMK ist entscheidend! Der Textteil der HMR ist die entscheidende Stelle. Lese bitte § 8 der HMR.
Der Arzt kann bei dieser Diagnose für 12 Wochen x Behandlungsfreqeunz verordnen, d.h. theoretisch bei 7 Behandlungen pro Woche sind 84 (!) Behandlungen auf einem Rezept möglich. face_with_rolling_eyes
So langsam sollten die neue Regelungen eigentlich bekannt sein, sind sie doch erst seit 28 Monate in Kraft.
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Sabine Rabbel schrieb:
=> Helga: Stimmt, aber bei den im Bereich "extrabudgetäre Verordnungen" genannten ICD-10-Codes ist diese Begrenzung in der jeweiligen Diagnosegruppe (nicht in allen!) aufgehoben, sowohl beim "langfristigen Heilmittelbedarf" als auch beim "besonderen Verordnungsbedarf".
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MeFe89 schrieb:
@Helga StraubStraub Welchen Heilmittel Katalog hast du denn? Also bei dem von buchner kannst du ebenfalls über LHB und bvb nachlesen
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Helga Straub schrieb:
Langjährige Patientin/HB erhält regelmäßig eine KG-VO R29.6,WSa für 6 Behandlungseinheiten, 1-2/Woche. Nun hat der Arzt 10 Behandlungen auf das Rezept geschrieben. Geht das in Ordnung oder soll ich sicherheitshalber nach 6 Behandlungen abrechnen, wie es im Heilmittelkatalog steht. Habe heute mit der KKV )Pat. dort versichert), die haben mich an die Abrechnungsstelle Emmendingen verwiesen. Emmendingen konnte mir keine sichere Auskunft geben, obwohl sie ja das Abrechnungorgan sind und gaben mir die Telefonnr. vom GKV Spitzenverband und meinten, dort bekäme ich die richtige Info. Nach 2 x 2Stunden Wartenschleife bei GKV habe ich die Nase voll. Vielleicht kann mir hier im Forum jemand weiterhelfen. Vien Dank schon mal. Helga
Es scheint mir, als ob du dich mit dem Thema LHB BVB noch nicht auseinander gesetzt hast.
Lade dir die Diagnoselisten runter (Google hilft dir beim Suchen) , drucke sie dir aus und leg sie an die Rezeption.
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MeFe89 schrieb:
Hallo Helga, ich hoffe du hast in den Zeiten der Warteschleife sinnvolles getan.
Es scheint mir, als ob du dich mit dem Thema LHB BVB noch nicht auseinander gesetzt hast.
Lade dir die Diagnoselisten runter (Google hilft dir beim Suchen) , drucke sie dir aus und leg sie an die Rezeption.
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